Betreff
Umbau der Kreuzung B 8 (Hindenburgring) / Wörthstraße / Am Stadtgraben durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg hier: Zustimmung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für Auftragsvergabe der Kanalerneuerung und Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Auftragsvergabe
Vorlage
125/2012
Aktenzeichen
SG 63/We
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

 

1.       Ausgangslage

 

Der Stadtrat hat aufgrund der Sitzungsvorlage Nr. 049/2012 vom 22.02.2012 (siehe Anlage) mit Beschluss vom 01.03.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

1.2.   Dem Vereinbarungsentwurf zum Umbau der Kreuzung B 8 (Hindenburgring) Wörthstraße / Am Stadtgraben wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

1.3.   Zusätzlich zur Kreuzungsumbaumaßnahme des Bundes, führt die Stadt Kitzingen folgende zusätzliche Maßnahmen mit durch:

 

a)             Erneuerung der Fahrbahndecke Wörthstraße ab dem Bauende der Kreuzungsbaumaßnahme bis zur Kreuzung Bismarckstraße auf einer Länge von ca. 40 m.

 

b)             Erneuerung der Fahrbahndecke „Am Stadtgraben“ ab dem Bauende der Kreuzungsumbaumaßnahme in Richtung Innenstadt auf einer Länge von ca.

30 m.

 

c)             Auswechslung des Fahrbahnbelages an den Einmündungen der Schreibergasse in den Stadtgraben von Asphalt in Betonpflaster analog der „Stadtfenster“ der Mainpromenade BA II.

 

d)             Erneuerung einer Haltung des städt. Mischwasserkanals im Hindenburgring (B 8) in Höhe des Luitpoldbaues, sowie die Auswechslung eines Kanalschachtbauwerkes in der Fortführung des Abwasserkanals in Richtung Konrad-Adenauer-Brücke.

 

e)             Punktuelle Sanierung bzw. Auswechslungen von Bordsteinen im Verlauf des Hindenburgringes (B 8), im Zuge der Sanierung der Entwässerungsrinnen und des Fahrbahnbelages durch das Staatliche Bauamt Würzburg. 

 

1.4        Für die unter Nr. 1.3 des Beschlussentwurfes genannten Maßnahmen sind:

 

a)             Haushaltsmittel in Höhe der im Sachvortrag erläuterten Kostenberechnungen für

 

- Straßenunterhalt           =    66.000,00 €

-   Kanalerneuerung        =    20.000,00 €

 

zusätzlich zu den bestehenden angemeldeten Mitteln bzw. als Neumaßnahme Haushaltsplan 2012 einzustellen.

 

b)             Ebenfalls sind Einnahmen, im Bereich der Kanalerneuerung, in Höhe von

6.084,00 € aus der Zahlungsverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland im Haushaltsplan 2012 einzustellen.

 

1.5.    Zur Beschleunigung des Vergabeverfahrens wird der Oberbürgermeister ermächtigt, den Auftragsvergaben, innerhalb der gemeinsamen Ausschreibung mit der Straßenbauverwaltung, in Höhe der genannten Kostenberechnungen, seitens der Stadt Kitzingen, zuzustimmen bzw. die Aufträge zu vergeben.

 

 

 

 

2.       Ergebnis der Ausschreibung

 

Das Ergebnis der Ausschreibung für die Gesamtmaßnahme / Gemeinschafts-maßnahme) gemäß Ziffer 1.4 des Beschlusses des Stadtrates vom 05.03.2012 für die zusätzlichen Baumaßnahmen der Stadt Kitzingen lautet:

 

 

a) Straßenbau / Fahrbahnsanierungen:

 

Ergebnis der Ausschreibung                                    rd. 51.000 € brutto

 

Beschluss lt. Kostenschätzung:                                    66.000 € brutto

 

Voraussichtliche Minderausgaben                    rd. 15.000 € brutto

 

 

b) Kanalbau / Auswechslung einer Kanalhaltung am Luitpoldbau sowie Schacht-sanierung:

 

Ergebnis der Ausschreibung                                          53.500 € brutto

 

Beschluss lt. Kostenschätzung:                                    20.000 € brutto

 

Voraussichtliche Mehrausgaben                        rd. 33.500 € brutto

 

 

Im Gesamtergebnis ergibt dies eine Kostenerhöhung um 18.500 €.

 

 

3.       Bewertung der Ausschreibungsergebnisse:

 

a)  Der Minderpreis bei den Fahrbahnsanierungen resultiert wohl aus der umfangreichen Gemeinschaftsmaßnahme mit der Bundesrepublik Deutschland für die B 8 und somit günstigeren Preisen.

 

b) Der Mehrpreis bei der Kanalsanierung resultiert zum einen daraus, dass bei der Ausschreibung 3 zusätzliche Schachterneuerungen mit aufgenommen wurden, die zunächst nicht eingeplant waren (rd. 8000 € brutto).

 

c) Die verbleibenden rd. 25.500 € Mehrkosten brutto bei der Kanalsanierung sind aus Sicht der Verwaltung damit zu erklären, dass es sich bei der Kostenschätzung der Verwaltung um aktuelle Durchschnittspreise vergleichbarer Kanalbaumaßnahmen handelt.

     In Anbetracht dessen, dass es sich bei dieser Leistung um die Auswechslung einer kurzen Kanalhaltung (mit einer wohl gesonderten Kanalbautruppe mit entsprechenden besonderen Baugeräten und Einrichtungen) in einem großen Los für Straßenbau bzw. Deckensanierungen handelt, hätte bei der Kostenschätzung durch die Verwaltung ein erheblicher Kalkulationszuschlag angesetzt werden müssen. (20 – 50 %). Dies ist leider nicht erfolgt. Das entspräche Mehrkosten zwischen 5.000 € und 15.000 €.

 

d)  Als Hinweis sei vermerkt, dass die nächstfolgenden Bieter der Gemeinschaftsmaßnahme, für diese Kanalauswechslung noch erheblich höhere Preise angeboten haben.

 

 

4.       Überlegungen, ob es sinnvoll und wirtschaftlich ist, diese Kanalsanierung nicht durchzuführen

 

a)  Aus technischer Sicht ist festzustellen, dass der Kanal derart schadhaft ist, dass eine Erneuerung erfolgen muss.

 

b) Aus wirtschaftlichen Gründen ist es geboten, dass diese Kanalauswechslung vor der Erneuerung der Fahrbahn der B 8 erfolgen soll. Auch ist die Durchführung der Baumaßnahme im Zuge einer Vollsperrung leichter und sicher auch kostengünstiger herzustellen als unter Verkehr. Hierzu wäre eine zusätzliche Verkehrssicherung erforderlich aber auch Verkehrsbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer wären die Folge.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Auftragsvergabe in Höhe der Angebotssumme zuzustimmen.

 

 

5.       Haushaltsrechtliche Situation

 

a) Im Haushalt 2012 sind bei HHst. 1.7000.9503 Kanalerneuerung Kreuzungsumbau

B 8 (Hindenburgring) 20.000 € eingestellt.

 

b)  Für die Erteilung des Auftrages sind überplanmäßig 35.000 € (incl. Bauverwaltungskosten) einzustellen.

 

c)  Die Deckung erfolgt durch verfügbare Mittel auf der HHst. 1.7000.9563 (Kanalhausanschlussleitungen)

 

 

6.       Weiteres Vorgehen

 

a)   Auftragserteilung an die Baufirma durch das Staatliche Bauamt Würzburg am 23.04.2011

 

b)   Baubeginn Anfang Mai 2012

 

c)   Bauende bis Mitte Juli 2012 (einschl. Fahrbahnerneuerung der B 8)

 

 

 

1.             Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.             Der Auftragsvergabe für die Kanalerneuerung im Hindenburgring (B 8) in Höhe von 53.520,79 incl. 19% Mwst. wird zugestimmt.

 

3.             Hierfür werden bei HHst. 1.7000.9503 Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 € im Haushalt 2012 überplanmäßig bereitgestellt.

          Die Deckung erfolgt bei HHst. 1.7000.9503.