Der Stadtrat hat sich gem. Art. 45 Abs. 1 GO
eine Geschäftsordnung (GeschO) zu geben. Diese regelt die Zuständigkeiten sowie
den Geschäftsgang der Gremien.
Die Gültigkeit der GeschO vom 30.09.2014
endet mit dem 30.04.2020.
In der Vergangenheit war es üblich, die
bisher gültige Geschäftsordnung mit Blick auf die Handlungsfähigkeit zunächst
bis auf Weiteres zu beschließen.
Dies deckt sich mit der aktuellen
Handlungsempfehlung seitens des Innenministeriums, wonach zur Entlastung der
Konstituierenden Sitzung in Corona-Zeiten über Umfang und Inhalt der GeschO zu
einem späteren Zeitpunkt beschlussgefasst werden sollte.
Die Verwaltung wird hierzu einen Entwurf
vorbereiten, der spätestens in der ersten Sitzung nach der Sommerpause beraten
wird.
Nachdem nach der Kommunalwahl vor allem im
Zusammenhang zur Berechnungsmethode der Ausschüsse (Hare/Niemeyer nach § 7 Abs.
1 Satz 2 der GeschO) verschiedene Fragen aufgetaucht sind, hier nochmals
verschiedene Hinweise, weshalb die Verwaltung diese Berechnungsmethode als die
Richtige anerkennt.
·
Die
Kommune hat grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den Berechnungsmethoden
-
Hare/Niemeyer
-
D´Hondt
-
Saint-Lague/Schepers.
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Eine
Vergleichsberechnung zwischen Hare/Niemeyer sowie Schepers ist im Ergebnis
deckungsgleich.
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Bei
D´Hondt sind die Ergebnisse abweichend, jedoch zu Ungunsten der kleineren
Parteien.
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Beim Ferien-
sowie Rechnungsprüfungsausschuss hat die CSU nach D´Hondt sogar die Chance auf
4 Plätze (durch Losentscheid) anstelle von 2 Sitzen nach Hare Niemeyer. Diese
sog. Überaufrundung ist nicht erlaubt. D´Hondt
scheidet somit aus.
·
Die
Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages geht klar in Richtung Hare/Niemeyer.
Die Verwaltung schlägt vor, die alte
Geschäftsordnung unverändert übergangsweise zu beschließen.
Informativ:
sog. Hauptsatzung.
Mit der Geschäftsordnung nicht zu
verwechseln ist die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(sog. Hauptsatzung) – Anlage 1.
Diese endet nicht zum 30.04.2020 und hat
weiterhin Gültigkeit. Gleichwohl wird die Verwaltung auch hier eine
überarbeitete Fassung (vor allem redaktionelle Änderungen) mit der Änderung der
Geschäftsordnung vorlegen.
1. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen
vom 30.09.2014 behält bis auf weiteres Gültigkeit.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat unverzüglich (spätestens bis zur 1. Sitzung nach der Sommerpause) einen an die Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags angelehnten Entwurf für die neue GeschO vorzulegen.