Betreff
Zuschuss an das Mehrgenerationenhaus im Caritas Altenheim St.-Elisabeth in Kitzingen für 2021 - 2028
Vorlage
2020/190
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Hintergrund und bisherige Beschlussfassungen:

 

·           Erstmals im Jahr 2007 war das Mehrgenerationenhaus Thema in der Verwaltung und im Stadtrat aufgrund eines Antrages der CSU.

 

·           Nahezu parallel hat die Caritas-Einrichtungen gGmbH beim Oberbürgermeister ihre Projektidee eines Mehrgenerationenhauses im Caritashaus St. Elisabeth vorgestellt.

 

·           Letztlich erhielt das Caritashaus St. Elisabeth, welches sich als einziges im Landkreis für das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhaus“ beworben hat, den Zuschlag vom Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Das Förderprogramm sollte von 2008 bis 2011 erfolgen.

 

·           Seinerzeit musste die Stadt Kitzingen lediglich das grundsätzliche Einvernehmen erteilen, eine finanzielle Beteiligung war nicht erforderlich. Dies geschah einstimmig in der Sitzung des Finanzausschusses vom 10.01.2008.

 

·           Nochmalige Verlängerung des Programms von 2012 – 2014 mit der Änderung, dass die Caritas Mittel in Höhe von 30.000,00 € (jährlich) des Bundes (aus EU-Mitteln) erhalten kann, wenn die Stadt Kitzingen eine Ko-Finanzierung in Höhe von 10.000,00 € (jährlich) übernimmt. Die Stadt selbst konnte eine Förderung in Höhe von 5.000,00 € beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ beantragen, so dass der städtische Anteil „lediglich“ 5.000,00 € beträgt. Dies beschloss der Finanzausschuss am 19.07.2011 einstimmig.

 

·           Nochmalige Verlängerung des Programms bis 2016 – die Konditionen blieben unverändert. Einstimmige Beschlussfassung im Finanzausschuss am 15.12.2015.

 

·           Schaffung eines Nachfolgeprogramms „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“, welches von 2016 – 2020 laufen sollte. Die Konditionen blieben unverändert. Neu war, dass die Beschlussfassung eine Formulierung zur „Einbeziehung der Mehrgenerationenhäuser bei kommunalen Planungen, die den demographischen Wandel betreffen“ enthalten sollte. Diese Beschlussfassung erfolgte einstimmig im Stadtrat am 12.05.2016.

 

„Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“

Fortführung bis einschließlich 2028

 

Anfang Juni 2020 informierte die Leiterin des Mehrgenerationenhaus, Frau Dlugosch, die Verwaltung über die Fortführung des Bundesprogrammes.

Die wesentliche Änderung ist der lange Förderzeitraum von 8 Jahren (2021 – 2028) sowie die Chance für das Haus, jährlich nun 40.000,00 € aus Bundesmitteln zu erhalten, wenn die Kommune einen jährlichen (unveränderten) Betrag in Höhe von 10.000,00 € kofinanziert.

 

Unverändert ist dabei, dass die Stadt Kitzingen selbst einen Förderantrag beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ stellen kann, um die Förderung in Höhe von 5.000,00 € zu erhalten. Es bliebe somit bei einem städtischen Anteil von 5.000,00 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschlussfassung sollte wieder ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus enthalten sowie die Aussagen, dass das Mehrgenerationenhaus

 

·           in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden wird

 

sowie

 

·           weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird.

 

Wie dieses „Einbeziehen“ in der Praxis aussehen wird, wird die Verwaltung mit Frau Dlugosch im Folgenden besprechen.

 

Als Anlage 1 erhalten Sie einen Bericht des Mehrgenerationenhaues mit den Aufgaben, laufenden Projekten sowie geplanten Vorhaben 2021.

 

Frau Dlugosch wird in der Sitzung anwesend sein und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Mit Blick auf die wertvolle Arbeit des Mehrgenerationenhauses und der Möglichkeit, Bundesmittel für dieses Projekt abrufen zu können, spricht sich die Verwaltung für die Fortführung der Förderung aus.

 

  1. Es besteht Einverständnis, für die Jahre 2021 - 2028 einen Ko-Finanzierungszuschuss in Höhe von 10.000,00 € an das Mehrgenerationenhaus Caritas St. Elisabeth zu gewähren.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits den Zuschussantrag beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ zu stellen.

 

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.

 

  1. Die Verwaltung wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger einbinden.

 

  1. Die Verwaltung wird das Mehrgenerationenhaus weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses einbinden.