Betreff
Ferienbetreuung für Schüler aus Kitzingen Zuschussantrag der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken und der Stadt Iphofen
Vorlage
142/2012
Aktenzeichen
SG 13
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

A)      Antrag der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e.V. vom 03.04.2012 (siehe Anlage 1):

 

2011:

 

Die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e.V. (kurz AWO) stellte für 2011 am 12.05.2011 einen Zuschussantrag an die Stadt Kitzingen für die Ferienbetreuung der Schüler der beiden Grundschulen. Das Angebot und die Flyer dazu waren bereits veröffentlicht, die Elternbeiträge waren relativ hoch angesetzt, da kein Zuschussgeber beteiligt war.

 

Mit Beschluss vom 30.06.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Kitzingen, dass der AWO Bezirksverband Unterfranken e.V. für die Ferienbetreuung für Schülerinnen und Schüler der beiden Kitzinger Grundschulen im Jahr 2011 einen Zuschussbeitrag von 3 € pro Kind und Betreuungstag erhält. Voraussetzung war der entsprechende Nachweis des entstandenen Defizits der Maßnahme, die notwendigen Haushaltsmittel wurden überplanmäßig auf der Haushaltsstelle 0.4512.7004 bereitgestellt.

 

Die AWO sandte am 11.08.2011 (Eingang) die Zuschussabrechnung an die Stadt Kitzingen für die Ferienbetreuung der Schüler der beiden Grundschulen.

 

Die erste Betreuung fand in den Faschingsferien 2011 statt, endgültiger Stand in 2011:

 

-         Faschingsferien:        5   Betreuungstage,        2 Kinder        (10)

-         Osterferien:                8                                  14 Kinder      (112)

-         Pfingstferien:              8                                    7 Kinder        (56)

 

Sommerferien:           keine Betreuung, da zu geringe Anmeldungen

Herbstferien:               keine Betreuung, da zu geringe Anmeldungen

 

Bei einem Stand von 178 Betreuungen (= Anzahl der Kinder mal betreute Tage pro Ferien)

errechnete sich bei der Zuschusshöhe von 3 € in 2011 ein Zuschuss an die AWO von 534 €.

 

2012:

 

In einem Gespräch der AWO am 02.04.2012 mit der Stadt Kitzingen wurde von ihr deutlich klargelegt, dass die 2011 getroffene Zuschuss-Regelung (3 € je Kind/Tag) viel zu niedrig ist. Auch erklären sie sich die geringen Teilnehmerzahlen v.a. durch die hohen Elternbeiträge, die nur durch eine kommunale Kostenbeteiligung gesenkt werden können. Deshalb stellt die AWO nun für 2012 erneut den Antrag (Eingang Schreiben 03.04.2012) auf eine kommunale Bezuschussung zur Durchführung der AWO Ferienbetreuung.

 

Die Kosten für die Ferienbetreuung liegen generell bei ca. 131 € für 8,5 Std. Betreuung mit warmen Mittagessen bei 10 Kindern, sie sinken dann anteilig bei mehr Teilnehmern.

 

Mögliche Aufteilung der Kosten auf die Eltern und Kommune:

 

Kosten pro Kind/Woche        Eltern-Anteil                kommunaler Anteil                 Gesamt

bei 10 Kindern                        40 €                            91 €                                        131 €

bei 15 Kindern                        40 €                            59 €                                          99 €

bei 31 Kindern                        40 €                            52 €                                          92 €

 

 

Sollte die Stadt Kitzingen keine Mindestteilnehmerzahl wünschen, sondern eine garantierte Durchführung auch bei sehr geringer Anmeldezahl, müsste die Stadt Kitzingen der AWO aber den kommunalen Anteil für 10 Kinder sowie die fehlenden Elternbeiträge bezahlen.

 

Nachdem aber auch in den Kindergärten und im Hort Ferienbetreuung angeboten wird sowie in Anbetracht der Aussagen / Ergebnisse der Expertenrunde „Gesamtkonzept Schüler-betreuung“ hält die Verwaltung diese Regelung derzeit für nicht erforderlich. Sollten sich weniger als 10 Kinder anmelden, besteht für diese auch eine andere Betreuungsmög-lichkeit.

 

In den nächsten Wochen wird in den Kitzinger Schulen und Kindergärten (Vorschulkinder) eine Eltern-Umfrage zur Ferienbetreuung durchgeführt, deren Auswertung wird dann die Grundlage für weitere Entscheidungen sein.

 

 

B)     Antrag der Stadt Iphofen vom 29.02.2012 (siehe Anlage 2):

 

Die Stadt Iphofen fragt mit Schreiben vom 29.02.2012 an, ob sich die Stadt Kitzingen an den ungedeckten Kosten der Ferienbetreuung, welche die Stadt Iphofen anbietet, für Kinder aus Kitzingen beteiligt.

 

Für die Ferienbetreuung in den Sommerferien entstehen ungedeckte Kosten in Höhe von 150 € pro Kind (pauschaliert berechnet für die gesamten 6 Wochen pro Platz).

 

Die Stadt Iphofen hat diese Ferienbetreuung bisher als Pilotprojekt vom Lokalen Bündnis für Familien im Kitzinger Land durchgeführt, sie bietet sie nun in Eigenregie an und würde auch weiter auswärtige Kinder aufnehmen, wenn die Wohnsitzgemeinden den entstehenden Aufwand abgelten.

Dazu möchten sie eine Kostenübernahme-Erklärung über 150 € pro Platz für die gesamten Sommerferien (6 Wochen Betreuungsangebot), dies ist unabhängig davon, wie viele Wochen ein Kind dann bucht  bzw. kommt.

 

2012 (ebenso war dies bereits in 2011):

In den Sommerferien eine Betreuung über alle 6 Wochen geplant:

1. Kind: Elternbeitrag 30 €/pro Woche inkl. Mittagessen

2. Kind: Elternbeitrag 20 €/pro Woche inkl. Mittagessen

 

 

 

 

 

Expertenrunde „Gesamtkonzept Schulkindbetreuung“

Diese hat sich auch mit dem Thema: Zuschüsse für Ferienbetreuung an Eltern und / oder Veranstalter befasst, Auszug aus dem Protokoll vom Treffen am 20.03.2012:

 

Konkrete Informationen über die vorhandenen Angebote:

Frau Glos informiert über eine Umfrage, die der Förderverein der St.-Hedwig-Schule im November 2010 durchgeführt hat. Die Eltern wurden befragt, ob sie sich eine Betreuung in den Ferien wünschen. Von 500 verteilten Fragebögen wurden ca. 180 ausgefüllt zurückge-geben. In ca. 1/3 des Rücklaufs wurde geäußert, dass sie eine Ferienbetreuung benötigen, sich aber die Angebote des Fördervereins nicht leisten können. Die Betreuung für 1 Woche wurde für ca. 90 € angeboten (keine Zuschussgeber).

Damit aber auch für sozial schwächere Familien eine Betreuung für ihre Kinder finanzierbar ist, stößt Frau Glos an, dass diesen eine Vergünstigung angeboten wird (beispielsweise eine Übernahme der Kosten durch die Stadt in Höhe von 50 %).

 

Das AKG bietet laut Frau Thomas 2012 das erste Mal Ferienbetreuung für die 5.-7. Klassen an, es kann durch eine gute Aufteilung des Stundenkontingents der Betreuer (von 9 Gruppen) eine günstige Ferienbetreuung für seine Schüler anbieten, wobei die Nachfrage relativ zäh ist (Ostern bisher 9 Anmeldungen, 20 € für 4 Tage inkl. Mittagessen etc., Anfang und Ende der Sommerferien jeweils 5 Anmeldungen bisher für je 1 Woche Betreuung).

Auch der Schülerhort kann eine vergleichsweise günstige Betreuung anbieten (Ferienpaket = 4 Wochen Betreuung im Jahr, für 120 € inkl. Mittagessen etc.), welche überwiegend von denselben Kindern genutzt wird. Auch hier sind noch genügend freie Kapazitäten vorhanden für 2012 (durch neuen großen Standort).

So kommt die Frage auf, ob es überhaupt eine Vergünstigung für sozial schwächere Fami-lien geben sollte. Zudem neigen die Eltern dazu, die Betreuung privat zu organisieren, sie möchten nicht an gewisse Zeiten gebunden sein. Diejenigen, die die Angebote ansprechen sollten, kümmern sich meist nicht, es ist sehr schwierig, diese zu erreichen. Die Angebote müssen zudem wirklich attraktiv sein und nicht nach „Schule“ aussehen, um angenommen zu werden, oder sie haben sich bereits über Generationen hinweg etabliert (z. B. Stadtrand-erholung).

Die Betreuung im Hort und in Kindergärten – auch in den Ferien – wird durch die Bezuschussung des BayKiBiG zu ca. 1/3 vom Staat und 1/3 von der Kommune finanziert, deshalb ist sie für die Anbieter und Eltern eigentlich sehr gut finanzierbar.

 

Doch Frau Glos und auch Frau Schmidt sehen v.a. bei den Schülern im Grundschulalter den Bedarf für eine Ferienbetreuung, hier gibt es keine staatliche Förderung und bisher auch keine Zuschüsse der Stadt Kitzingen, deshalb sollte über eine Bezuschussung nachgedacht werden:

 

Alternativen/Möglichkeiten:

·         Bezuschussung nur für die Anbieter, welche nicht bereits staatlich gefördert werden oder auch für bereits günstige Anbieter wie der Hort oder Kindergärten?

·         Welche Art der Bezuschussung? Pauschale pro Teilnehmer und pro Tag? Oder nur für finanzschwache Familien?

·         Muss ein Nachweis über die Bedürftigkeit gebracht werden? Wenn ja, in welchem Umfang (Einkommensnachweis oder nur wie z. B. bei Ferienpass: Familienpass oder aktuellen Sozialhilfebescheid/ARGE-Bescheid vorlegen)?

·         Oder Kombination von Tageszuschuss plus höheren Zuschuss für Nachweis?

 

 

Soweit der Auszug aus dem Protokoll.

 

 

Zur Umsetzung dieser verschiedenen Möglichkeiten wurde nun noch ergänzend

Punkt C des Beschlussentwurfes mit zwei Alternativen ( 3 € oder 5 € pro Tag) formuliert, diese Beträge kämen dann den Eltern mit Familienpass direkt zugute.

 

A)     1. Die Stadt Kitzingen übernimmt ab dem Jahr 2012 für die Kitzinger Kinder, die an

    der Ferienbetreuung der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken e.V. in

    Kitzingen teilnehmen, die ungedeckten Kosten gemäß der Berechnung im Antrag,

    maximal 91 € pro Woche und max. in Höhe des entstandenen Defizites, ein

    Verwendungsnachweis ist vorzulegen.

 

2. Der Elternbeitrag wird auf 40 € für die 5-Tage-Woche festgesetzt, für die Durch-

    führung der Betreuung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Kindern erforderlich.

 

3. Die Stadt Kitzingen wird für die Ferienbetreuung Kooperationspartner der AWO

    und schließt mit ihr einen Kooperationsvertrag. Die Betreuung soll für die Pfingst-

    ferien und für 3 Wochen in den Sommerferien 2012 angeboten werden.

 

B)    Die Stadt Kitzingen übernimmt ab dem Jahr 2012 für die Kitzinger Kinder, die an der Sommerferienbetreuung der Stadt Iphofen teilnehmen, eine pauschale Kostenbe-teiligung von 150 € pro Kind. Diese wird uns nach Abschluss der Betreuung von der Stadt Iphofen in Rechnung gestellt.

 

C)    Die Stadt Kitzingen gewährt Familien mit Familienpass einen Zuschuss zum Eltern-beitrag in Höhe von 3 € / 5 € pro Betreuungstag und Kind in einer Ferienbetreuung in Kitzingen nach Vorlage einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters.