Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Wachstum und nachhaltige Erneuerung;
Bedarfsmitteilung 2021
Vorlage
2020/200
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Programmstruktur der Bund-Länder-Städtebauförderung wurde ab dem Programmjahr 2020 grundlegend verändert. Statt in den bisherigen sechs Förderprogrammen werden künftig Mittel in drei neuen Förderprogrammen bereitgestellt. Die Stadt Kitzingen wurde vom bisherigen Programm „Stadtumbau“ in das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt.

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die angemeldet werden

 

 

1.      Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

 

1.1.  Ergänzende / vertiefende Konzepte für das Gesamt-VU-Gebiet

Die in 2018 erstellte Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB soll eine planerische Vertiefung bekommen. Neben den allgemeinen Sanierungszielen sollen konkretere Entwicklungsziele erarbeitet, fortgeschrieben bzw. präzisiert werden. Diese Bearbeitung soll jedoch unmittelbar im Anschluss an die Festlegung des Sanierungsverfahrens erfolgen.

 

Das betrifft u. a. im Einzelnen:

1. Ein Konzept für die Stadtmöblierung

2.  Ein Beschilderungskonzept (Kultureinrichtungen/Stellplatzleitsystem)

3.  Die Entwicklung des Fuß- und Radwegeverkehrs mit entsprechenden Stellplätzen für die Räder (Aufbauend und Ergänzend lt. Punkt 1.2)

4.  Ein Konzept für die Darstellung der Grünräume inkl. Grünverbindungen

5.  Ein Sanierungs- und Farbkonzept für die Gebäude (insbesondere auch für Neubauten)

6. Licht- Beleuchtungskonzept für die wichtigen Gebäude, Brücken und Plätze der Stadt

 

 

 

 

1.2.  Gestaltung der Innenstadtstraßen (inkl. Barrierefreiheit)

Mit der Übergabe/Übernahme der heutigen Staatsstraßen im Innenstadtbereich, welche voraussichtlich Mitte 2021 stattfindet, besteht für die Stadt die Möglichkeit die Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze vorzunehmen.

 

Ein erster Schwerpunkt ist dabei der Königsplatz mit seinen Anschlüssen an die Kaiserstraße und den Zugang zum Markt. Hierfür sind die vorbereitenden Pläne zu erstellen. Über einen Wettbewerb soll die beste Lösung gefunden werden.

 

Eine der wesentlichen Zielsetzungen wird es sein, die Innenstadt mit Ihren Geschäften und Läden möglichst wenig zu beeinträchtigen und funktionsfähig zu halten. Gleichzeitig sollen die öffentlichen Räume barrierefrei und mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Grundlage einer möglichen Förderung ist der durch den Stadtrat verabschiedete Verkehrsentwicklungsplan.

 

1.3. Quartierskonzepte

Auf der Grundlage der in der Vorbereitenden Untersuchung von 2018 vorgelegten Missstände und Mängel und den allgemeinen Sanierungszielen sind vertiefende Konzepte für einzelne Quartiere (u. a. Bereich Dekanatszentrum an der Schrannenstraße oder Alte Poststraße/Hindenburgring) zu erarbeiten. Gleiches gilt für den Bereich am Landwehrplatz (Polizei). Es ist zu prüfen, welche Nutzungen in Zukunft möglich sind, welche städtebaulichen und architektonischen Möglichkeiten bestehen. Das Vorgehen ist mit den Eigentümern abzustimmen. Soweit möglich, sind Wettbewerbe durchzuführen. Ziel ist, auf diesem Weg die behutsame Stadtsanierung mit dem Umbau dieser Stadtbereiche zu verbinden und eine Entwicklung im Sinne von Wohnen, Dienstleistung der Bildung zu initiieren.

 

1.4. Stadtumbaumanagement

Um den Entwicklungsprozess noch besser in Gang zu setzen und dabei insbesondere die Eigentümer, Gewerbebetreibenden und Bewohner einzubinden, ist ein Management sinnvoll. Ähnlich dem Quartiersmanager (Soziale Stadt) ist eine Stelle zu schaffen, welche unter der Leitung des Bauamtes die Innenstadtsanierung steuert.

Es ist davon auszugehen, dass mit Beginn des Jahres 2021 die Stelle besetzt werden kann.

 

 

 

2.    Hochbaumaßnahme

 

2.1   Sanierung Schrannenstr. 1; Tourist-Information

Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Tourist-Information am bestehenden Standort saniert werden soll. Ausschlaggebend war die gute Lage am Innenstadtrand in der Nähe des Radweges und des Mainufers. Mit der Sanierung wird das denkmalgeschützte Gebäude modernisiert, behält jedoch gleichzeitig den historischen Charakter. Die Baugenehmigung wurde beantragt, die Baumaßnahme soll 2021 beginnen und 2022 abgeschlossen werden.

 

 

3.      Tiefbaumaßnahmen

 

3.1  Neugestaltung Oberer Mainkai (BA II)

Der Zuwendungsantrag für die Neugestaltung des Oberen Mainkai wurde am 21.04.2020 an die Regierung von Unterfranken übermittelt. Bei Gesamtkosten von 1.591.500 € wurde eine Zuwendung in Höhe von 955.000 € beantragt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde mit Schreiben vom 02.07.2020 erteilt. Die  Bewilligung steht noch aus.

 

3.2  Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich Glauberstraße

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Glauberstraße 3 - 7 (ehem. Baywa Gelände) soll der Bereich durch die Sanierung des Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird bis 2021 herbeigeführt. Die Realisierung soll ab 2022 erfolgen.

 

3.3  Stellplatzanlage Bleichwasen

Die Stellplatzanlage ist wesentliche Grundlage für die Erneuerung der öffentlichen      Erschließungsanlagen in der Altstadt. Auch soll mit geeigneten Maßnahmen die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Deshalb ist die Schaffung von ca. 200 Stellplätzen inkl. Busstellplatz (Touristen) vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

4.    Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

 

4.1  Kommunales Förderprogramm

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2021 - 2024 wird wie folgt festgesetzt:

 

2021:                                              2.625.000 €

2022:                                              3.065.000 €

2023:                                              1.125.000 €

2024:                                                 875.000 €

Gesamt 2021 - 2024:                     7.690.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.