1.
Ausgangslage:
a) Die Schaltung der Ampelanlagen auf den Hauptverkehrsstraßen in Kitzingen gibt seit längerem Anlass zu vielschichtigen Diskussionen und Unmut.
b) Im Jahr 2009 konnte mit dem Staatl. Bauamt Würzburg und der Stadtverwaltung eine Übereinkunft getroffen werden, die im Zuge der endgültigen Freigabe der Nordtangente auch eine Verbesserung der Ampelschaltungen vorsieht.
c) Das Staatl. Bauamt Würzburg hatte daraufhin die Möglichkeiten eruiert, mit welchem Aufwand bessere Ampelschaltungen auf den Hauptverkehrsstraßen in Kitzingen erreicht und damit die Leichtigkeit des Verkehrs verbessert werden können.
d) Nach Abwägung aller nötigen Erfordernisse wurde von den Fachleuten des Staatl. Bauamtes Würzburg empfohlen, die Ampelanlagen zentral über einen sog. Verkehrsrechner zu steuern.
e) Nach o. g. Festlegung durch das Staatl. Bauamt wurden die entsprechenden Vorplanungen in Angriff genommen.
f)
Am
g) Im Jahr 2011 wurde durch das Staatliche Bauamt Würzburg das Projekt des Verkehrsrechners für Kitzingen vorangetrieben.
Der Großteil der Ampelanlagen der B 8 wurde umgebaut bzw. auf die Anforderungen des Verkehrsrechners nachgerüstet.
Mit Abschluss der Baumaßnahmen an der B 8 im Juli 2012 soll durch die Optimierung der einzelnen Schaltprogramme sowie der zentralen Steuerung und Überwachung der einzelnen Anlagen durch den Verkehrsrechner der Verkehrsfluss auf der B 8 wesentlich verbessert werden.
h) Inzwischen wurde durch die Stadt Kitzingen die Fortschreibung des Generalverkehrsplanes an das Büro BSV, Aachen (Herrn Dr. Baier) vergeben und dem Stadtrat über die Zwischenergebnisse berichtet. Das Büro BSV sieht die Notwendigkeit eines Verkehrsrechners ebenfalls zwingend gegeben. Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Verkehrszählungen werden als Grundlage für die weiteren Berechnungen herangezogen.
i) Die Stadtverwaltung hat für vier städtische Ampelanlagen, welche in den nächsten Jahren nicht von anderen Baumaßnahmen betroffen sind, einen Zuwendungsantrag eingereicht.
j) Um den Zuwendungsantrag zu vervollständigen und das Verkehrsrechnerprojekt weiter voranzutreiben, ist es dringend notwendig, die Vereinbarung mit dem staatlichen Bauamt Würzburg abzuschließen und die weiteren Schritte für den Anschluss der städtischen Signalanlagen an den Verkehrsrechner durchzuführen.
2.
Inhalt
der Vereinbarung
Die Vereinbarung erstreckt sich über den Umfang, Bau, Betrieb und Unterhaltung der künftigen Ampelsteuerung.
In § 1 der Vereinbarung wird geregelt, dass die Vereinbarung die Planung des Verkehrsrechners, die baulichen und steuerungstechnischen Maßnahmen an den Kreuzungen und Lichtsignalanlagen, die Verkehrsrechnerzentrale und Unterhalt und Betrieb des Verkehrsrechners beinhaltet.
In § 2 wird festgelegt, dass das Staatl. Bauamt Würzburg die Federführung für das zentrale Verkehrsrechnerprojekt innehält. Weiterhin werden die insgesamt 20 bereits vorhandenen oder geplanten Ampelanlagen benannt, die an den Verkehrsrechner angeschlossen werden sollen.
Folgende bestehende Anlagen des Staatl. Bauamtes sollen an den Verkehrsrechner angeschlossen werden:
1. B 8 - Jahnstraße – Siegfried-Wilke-Straße
2. B 8 - Nordtangente – Schützenstraße
3. B 8 - Falterstraße – Friedrich-Ebert-Straße
4. B 8 - Wörthstraße – Am Stadtgraben
5. B 8 - Mainbernheimer Straße
6. B 8 - Verbindungsrampe St 2271 Nord
7. B 8 - Verbindungsrampe St 2271 Süd
8. B 8 - Königsberger Straße – Texasweg
9. B 8 - Böhmerwaldstraße – Egerländer Straße
10. St 2271 - Am Dreistock
11. St 2271 - Verbindungsrampe Südbrücke
Folgende bestehende und geplante Anlagen der Stadt Kitzingen sollen an den Verkehrsrechner angeschlossen werden.
12. Südtangente - J.A.-Kleinschroth-Straße
13. Kaltensondheimer Straße – Schützenstraße
14. Nordtangente – Alte Poststraße
15. Nordtangente – Abfahrt Fischergasse
16. Nordtangente – Abfahrt Bleichwasen
17. Nordtangente – Heinrich-Fehrer-Straße
18. Nordtangente – St 2271 Ost (geplant)
19. Nordtangente – St 2271 West (geplant)
20. Nordtangente – Gewerbegebiet nördl. Großlangheimer Str. (geplant).
Ebenso wird festgelegt, dass Umbauten von Kreuzungen, wie z. B. am Falterturm nicht mit dieser Vereinbarung abgedeckt sind, sondern eigene Vereinbarungen nach Kreuzungsrecht abgeschlossen werden müssen (siehe Kreuzungsumbau
B 8 / Wörthstraße / Am Stadtgraben).
Als zentraler Standort für den Verkehrsrechner wurde die Schaltzentrale der LKW Kitzingen in der Wörthstraße ins Auge gefasst. Auch die Unterhalts- und Wartungskosten sowie Abnahmen werden im § 2 geregelt.
Im § 3 wird der Kostenverteilungsschlüssel festgelegt; dieser beträgt erstmals 11/20 für das Staatl. Bauamt und 9/20 für die Stadt Kitzingen. Der vorläufige Kostenverteilungsschlüssel für die Beschaffung und den Betrieb des Verkehrsrechners wurde in dieser Form gewählt, da es unerheblich ist, ob an einer Kreuzung mehr oder weniger Verkehr bzw. Signale zu überwachen sind. Der Verkehrsrechner sammelt Informationen über den Gesamtverkehr der einzelnen Straßen bzw. Kreuzungen und wählt dann für die jeweilige Anlage bzw. Anlagen das optimale Schaltprogramm unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs und Schaltung einer sogenannten „Grünen Welle“ für die Hauptrichtungen aus.
Werden im Zuge von straßenrechtlichen Maßnahmen die Verkehrsbedeutungen von Verkehrsanlagen auf- oder abgestuft, so wird der Kostenverteilungsschlüssel angepasst.
In den § 4, 5 und 6 wird festgelegt, dass gegenseitig keine Verwaltungskosten erhoben werden, wie sich die Zahlungs- und Abrechnungspflichten gestalten und wer die Baulast nach Fertigstellung des Verkehrsrechners übernimmt.
In § 7 werden die Betriebs- und Unterhaltungskosten geregelt.
Mit der in § 8 Klausel der Schriftform schließt der Vereinbarungsentwurf.
3.
Kosten
Die Gesamtkosten für den Verkehrsrechner Kitzingen betragen rd. 170.000,00 €.
Davon beträgt der Anteil der Stadt Kitzingen rd. 76.500,00 € (9/20 Anteil) für die Planung und Errichtung des Verkehrsrechners.
Der Unterhaltungskostenanteil der Stadt Kitzingen wird vorerst rd. 5.000,00 €/Jahr betragen.
Ab der Umstufung der Nordtangente (voraussichtlich 2016) wird sich der Unterhaltungskostenanteil der Stadt Kitzingen dem Verkehrsrechner auf rd. 1.200,00 €/Jahr reduzieren.
Für die Anlagenmodernisierung der bereits, vor dem Jahr 2010, bestehenden städtischen Ampelanlagen werden Gesamtkosten in Höhe von rd. 320.000,00 € geschätzt.
Der daraus entstehende städtische Gesamtkostenanteil (Anteil Verkehrsrechner u. Anlagenmodernisierung) wird sich somit bis in das Jahr 2015 auf rd. 400.000,00 € belaufen.
4.
Finanzierung
Die Finanzierung der Gesamtkosten teilt sich auf drei Haushaltsstellen aus Zuwendungstechnischen Gründen auf.
a)
HH-St. 1.6600.9631 Verkehrsrechner Kitzingen
Unter dieser Haushaltsstelle werden die Kosten der Ampelanlagen Nordtangente -
Abfahrt Fischergasse, Nordtangente – Abfahrt Bleichwasen, Nordtangente – Heinrich-Fehrer-Straße und Kaltensondheimer Straße – Schützenstraße finanziert.
1. Anteil Beschaffung und Planung Verkehrsrechner
76.500,00 € x 4/9 = 34.000,00 €
2. Kostenschätzung zur Anlagenmodernisierung (Planungs- u. Baukosten)
- Nordtangente – Abfahrt Fischergasse = 49.000,00 €
- Nordtangente – Abfahrt Bleichwasen = 30.500,00 €
- Nordtangente – Heinricht-Fehrer-Straße = 54.400,00 €
- Kaltensondheimer Straße – Schützenstraße = 80.600,00 €
249.000,00 €
Aus Haushaltsresten und Ansatz 2012 stehen für 2012 insgesamt 190.000,00 € zur Verfügung. Mit dem im Finanzplan für 2013 vorgesehenen Ansatz von weiteren 80.000,00 € (somit Gesamtansatz 270.000,00 €) ist die Finanzierung dieser vier neuen Anlagen gesichert.
b)
HH-St. 1.6309.9501 und 1.6309.9581
Nordtangente (Bau- bzw. Planungskosten)
Unter diesen Haushaltsstellen werden die zusätzlichen Beschaffungs- und Planungskosten des Verkehrsrechners der Ampelanlagen Nordtangente – Alte Poststraße, Nordtangente – St 2271 Ost (geplant), Nordtangente - St 2271 West (geplant) und Nordtangente – Gewerbegebiet nördliche Großlangheimer Str. (geplant) finanziert.
Die bereits errichtete Anlage Nordtangente – Alte Poststraße wurde bereits in der Planungsphase auf zusätzliche Belange des Verkehrsrechners konzipiert.
Für die drei geplanten Anlagen werden auch die Belange des Verkehrsrechners bereits in der Planung berücksichtigt.
1. Anteil Beschaffung und Planung Verkehrsrechner
76.500,00 € x 4/9 = 34.000,00 €
Anteil Beschaffungskosten = 26.000,00 €
(über HHSt.
1.6309.9501)
Anteil Planungskosten =
8.000,00 €
(über HHSt. 1.6309.9501)
Auf beiden HH-Stellen stehen im
Haushaltsjahr 2012 bzw. 2013 ausreichend Mittel zur Verfügung. Somit ist
ebenfalls die Finanzierung weiterer vier von neun Anlagen gesichert.
c) HH-St. 1.6484.9560 Kostenanteil Stadt an
Eisenbahnüberführung Innere Sulzfelder Str.
Im Zuge des gestellten
Aufweitungsverlangens der Eisenbahnüberführung ist die bestehende Ampelanlage
im Zuge des Baues anzupassen. Die Kosten der Ampelanlage wurden deshalb in den
Gesamtkosten von rd. 1,2 Mio. € im Haushaltsplan 2012 bzw. in der Finanzplanung
berücksichtigt.
1. Anteil
Beschaffung und Planung Verkehrsrechner
76.500,00 € x 1/9 =
8.500,00 €
Im Haushaltsplan 2012 sind für die
ersten anfallenden Kosten Mittel in Höhe von 20.000,00 € eingestellt. In der
Finanzplanung sind weitere Mittel 2013 = 80.000,00 €, 2014 = 500.000,00 € und
2015 = 600.000,00 € für die Gesamtmaßnahme eingeplant.
Die Finanzierung ist somit auch für die
letzte der neun Anlagen der Stadt Kitzingen gesichert.
5.
Zuschüsse
a)
Für die unter Nr. 4 a des Sachvortrages
genannten Ampelanlagen wurde durch die Verwaltung ein eigener Zuwendungsantrag
vorbereitend bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Grundsätzlich
wurden Zuwendungen zugesagt, jedoch muss bis zum
b) Für die Ampelanlage Nordtangente – Alte Poststraße wurden die zusätzlich entstehenden Kosten durch den Anschluss an den Verkehrsrechner dem Zuwendungsgeber bereits nachgemeldet und als förderfähig im Zuge des laufenden Zuwendungsverfahrens „Nordtangente BA 1“ bewilligt.
c) Für die Ampelanlage Nordtangente – St 2271 Ost (geplant) und Nordtangente – St 2271 West (geplant) wurden die Kosten im Zuge des Zuwendungsantrages „Nordtangente BA 3, Umbau einer bestehenden höhengleichen Kreuzung Nordtangente / St 2271 zu einer höhenfreien Kreuzung“ aufgenommen und sind mit Bescheid vom März 2012 durch den Zuwendungsgeber als förderfähig bewilligt worden.
d) Für die Ampelanlage Nordtangente – Gewerbegebiet nördliche Großlangheimer Straße wurden im Rahmen des gestellten Vorsorgeantrages „Nordtangente – Anschluss an die St 2272“ ebenfalls Zuwendungen beantragt und durch den Zuwendungsgeber ebenfalls im März 2012 als förderfähig bewilligt worden.
e) Im Zuge des Zuwendungsantrages zur Kostenbeteiligung der Stadt Kitzingen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung in der Innere-Sulzfelder-Straße wurden die Kosten bereits dem Zuwendungsgeber vorsorglich gemeldet.
Nach Vorlage des Bauentwurfes, durch die Bahn, der bis Mitte 2012 erwartet wird, kann der Zuwendungsantrag gegenüber des Zuwendungsgebers konkretisiert werden.
Fazit
Mit der Aufsplittung der städtischen Ampelanlagen, auf verschiedene Zuwendungsanträge, konnte für alle neun bestehenden bzw. geplanten Anlagen, der Stadt Kitzingen, die an den Verkehrsrechner angebunden werden sollen, eine Förderfähigkeit erreicht werden.
6.
Beauftragung
Fachplaner zur Anbindungsplanung und Anlagenmodernisierung
Um die bestehenden Ampelanlagen Nordtangente – Rampe Fischergasse, Nordtangente – Rampe Bleichwasen, Nordtangente – Heinrich-Fehrer-Straße und Schützenstraße – Kaltensondheimer Straße im Anschluss an die B 8 an den Verkehrsrechner anzubinden, ist es notwendig, ein Fachplanungsbüro zu beauftragten.
Durch die Verwaltung wurde bereits im Jahr 2009 ein Angebot von der T+T Verkehrsmanagement GmbH (Dr. Schenk) angefordert, das bis zum Jahr 2013 gültig ist.
Die Honorarangebotssumme für die vier obengenannten Ampelanlagen beläuft sich auf 42.506,80 € brutto und ist in den Kosten unter Nr. 4 a des Sachvortrages bereits enthalten. Dabei entfallen auf die einzelnen Abschnitte:
Nordtangente / Fischergasse 7.912,00 € netto
Nordtangente / Bleichwasen 7.912,00 € netto
Nordtangente / Heinrich-Fehrer-Straße 8.936,00 € netto
Kaltensondh. Str. / Schützensraße 10.960,00 € netto
35.720,00 €
6.786,80 € Mwst.
42.506,80 €
Es sei darauf
hingewiesen, dass die Planung der Ampelanlagen Nordtangente / St 2271 Ost und
Nordtangente / St 2271 West, mit Sitzungsvorlage Nr. 094/2012 und Beschluss des Finanzausschusses
vom
7. Resümee
Das Staatliche Bauamt Würzburg verfolgt mit Nachdruck das Ziel, durch die Steuerung der Ampelanlagen der B 8 und St 2271 über einen Verkehrsrechner die Verkehrssituation auf den Hauptdurchgangsstraßen im Stadtgebiet von Kitzingen zu verbessern. Ab September 2012 sollen die Ampelanlagen der B 8 zentral über den Verkehrsrechner gesteuert werden.
Seitens der Stadtverwaltung wird das Ziel verfolgt, noch bis Ende des Jahres 2012 die Ampelanlagen der Nordtangente an den Verkehrsrechner anzubinden.
Weiter sollen die restlichen Anlagen des Staatlichen Bauamtes Würzburg bzw. der Stadt Kitzingen dann bis spätestens Ende 2015 am Verkehrsrechner angebunden sein.
Das die jetzige „Insellösungssituation“ kein befriedigendes Ergebnis darstellt, ist allen Beteiligten bewusst.
Nach Meinung der Stadtverwaltung stellt die Beteiligung der Stadt Kitzingen am Verkehrsrechner die Weichen, auch im Zusammenhang des Straßenbauprojektes Nordtangente, für eine bessere Bewältigung des Kfz-Verkehrs in Kitzingen.
8. Weiteres Vorgehen
a) Start des Verkehrsrechners mit Anschluss der B 8 ab September 2012
b) Anbindung der Nordtangente bis Ende 2012 an den Verkehrsrechner
c) Anbindung der städtischen Anlage Kaltensondheimer Straße/Schützenstraße nach Fertigstellung der Erneuerung der Eisenbahnüberführung im Jahr 2013
d) Anbindung der Anlage des Staatlichen Bauamtes Würzburg an die St 2271 in den Jahren 2013 bis 2015
e) Anbindung der städtischen Anlage Südtangente – J.-A.-Kleinschroth-Straße im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung in den Jahren 2014 bis 2015.
f) Anbindung der drei geplanten Anlagen der Nordtangente BA IIIb bis Ende 2015
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Dem Entwurf der Vereinbarung zur Einrichtung eines Verkehrsrechners vom Dezember 2010 zwischen dem Staatlichen Bauamt Würzburg und der Stadt Kitzingen wird zugestimmt.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
4. Zur Planung der Anbindung der städt.
Signalanlagen Nordtangente/Abfahrt Fischergasse, Nordtangente/Abfahrt
Bleichwasen, Nordtangente/Heinrich-Fehrer-Str. und Kaltensondheimer
Straße/Schützenstraße wird der Oberbürgermeister ermächtigt den Fachplaner T+T
Verkehrsmanagement GmbH auf Grundlage seines Angebotes vom