Betreff
Haushaltsüberschreitungen;
UA 4641Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung:
HSt.4641 7180 - Weiterleitung Bundesmittel,
HSt.4641 7181 - Weiterleitung Landesmittel,
HSt.4641 7182 - Eigenanteil Städt. Zuschuss,
Vorlage
2020/233
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

HSt. 4641.7180, Weiterleitung Bundesmittel:

 

Stellungnahme Schulverwaltung:

 

Es handelt sich um Mittel, welche über die Stadt Kitzingen an die Kitas weitergereicht werden.

Die Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen wurde am 18.03.2020 im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgegeben. Der Freistaat setzt Mittel aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“) für die Einführung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus ein.

 

Zweck des Leitungs- und Verwaltungsbonus:

Angesichts des inzwischen flächendeckenden Fachkräftemangels haben Träger von Kindertageseinrichtungen zunehmend Schwierigkeiten, das pädagogische Konzept umzusetzen und die Öffnungszeiten aufrechtzuerhalten. Deshalb unterstützt der Freistaat mit dieser Richtlinie die Gemeinden und Träger von Kindertageseinrichtungen gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2,2 und 4 BayKiBiG bei der Stärkung der Einrichtungsleitung. Ziel des Leitungs- und Verwaltungsbonus ist es, Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage zu versetzten, zum Beispiel durch den Einsatz zusätzlichen Personals die Einrichtungsleitung von Aufgaben direkt zu entlasten. Der Leitungs- und Verwaltungsbonus zählt damit zu den wesentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

 

Da dieser Leitungsbonus erst im März beantragt werden konnte und im April 2020 genehmigt wurde, sind diese zusätzlichen Mittel bei den Haushaltsplanungen 2020 nicht berücksichtigt.

Ebenso haben sich die Bundesmittel erhöht, da aufgrund von Corona ein Folgeantrag zum Antrag auf Abschlag gestellt werden musste (Beitragsersatz für die Monate April, Mai und Juni). Diese Erhöhung konnte ebenfalls keine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung 2020 finden.

 

Folgende Positionen stehen zur Zahlung aus:

4. Abschlag an die Kindergärten:                                                82.784,00 €

1.-4. Abschlag Leitungs- u. Verwaltungsbonus:                        131.348,77 €

Summe:                                                                                     214.132,77 €

 

 

Die Deckung erfolgt zum einen über Mehreinnahmen bei HSt. 4641.1712 – Bundesmittel zur Betriebskostenförderung - (140.893 €) sowie mit Ausgabeneinsparung bei HSt. 4641.7183 - Zuweisungen für laufende Zwecke; Strukturzulage, Bauunterhalt und Defizitübernahme – (1.453 €).

 

 

HSt. 4641.7181, Weiterleitung Landesmittel:

 

Stellungnahme Schulverwaltung:

 

Auch hier handelt es sich um Mittel, welche von der Stadt Kitzingen an die Kitas weitergeleitet werden.

Die BayKiBiG-Förderung hat sich aufgrund Corona erhöht. Folgeanträge bei den Abschlägen und Sonderabschlag (Elternbeitragszuschuss) konnten bei den Haushaltsplanungen 2020 nicht vorhergesehen werden.

Außerdem fiel die Endabrechnung für 2019 höher aus als in den Planungen geschätzt (Aufnahme von Kindern während des Jahres sowie Kitzinger Kinder in Kindergärten außerhalb von Kitzingen, welche oft keinen Antrag auf Abschlag stellen und erst dann in der Endabrechnung verrechnet werden).

 

Folgende Positionen stehen zur Zahlung aus:

4. Abschlag an die Kindergärten:                               1.138.238,00 €

Nachzahlung Endabrechnung 2019:                             354.064,55 €

Summe:                                                                      1.492.302,55 €

 

 

Die Deckung erfolgt mit Mehreinnahmen bei den Landesmitteln zur Betriebskostenförderung Hst. 4641.1710.

 

 

HSt. 4641.7182, Eigenanteil Städtischer Zuschuss:

 

Stellungnahme Schulverwaltung:

 

Diese Gelder müssen von der Stadt Kitzingen aufgebracht werden.

Auch hier hat sich die BayKiBiG-Förderung aufgrund von Corona erhöht, durch den Folgeantrag, welcher bei den Haushaltsplanungen für 2020 nicht bekannt war. Genauso wie beim Staatszuschuss fiel auch hier die Endabrechnung für 2019 höher aus. Ein Kindergarten aus Kitzingen stellte einen Folgeantrag, da nur ein Abschlag für 8 Monate gestellt wurde anstatt für 12. Diese Umstände waren bei der Planung nicht bekannt.

 

Folgende Positionen stehen zur Zahlung aus:

4. Abschlag an die Kindergärten:                                  885.649,00 €

Nachzahlung Endabrechnung 2019:                             284.736,49 €

Summe:                                                                      1.170.385,49 €


Die Deckung soll über Ausgabeneinsparung bei der HSt. 4641.7183 - Zuweisungen für laufende Zwecke, Strukturzulage, Bauunterhalt u. Defizitübernahme - erfolgen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Haushaltsüberschreitungen für das Rechnungsjahr 2020 bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs -betrag

UA 4641

 

 

VerwHh:

4641 7180

 

 

4641 7181

 

 

4641 7182

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder –

Verwaltung und Förderung

 

 

Betriebskostenförderung –

Weiterleitung Bundesmittel

 

Betriebskostenförderung –

Weiterleitung Landesmittel

 

Betriebskostenförderung –

Eigenanteil Städtischer Zuschuss

 

 

 

 

329.000,00 €

 

 

4.000.000,00 €

 

 

3.030.000,00 €

 

 

 

 

142.346,00 €

 

 

275.774,00 €

 

 

108.868,00 €

werden genehmigt.

 

Die Deckung erfolgt bei HSt. 4641.7180 durch Mehreinnahme bei HSt. 4641.1712 – Bundesmittel zur Betriebskostenförderung - sowie mit Ausgabeneinsparung bei HSt. 4641.7183 - Zuweisungen für laufende Zwecke; Strukturzulage, Bauunterhalt und Defizitübernahme.

Bei HSt. 4641.7181 erfolgt die Deckung mit Mehreinnahmen durch Zuweisungen vom Land zur Betriebskostenförderung 4641.1710.

Bei HSt. 4641.7182 wird durch Ausgabeneinsparung bei HSt. 4641.7183 – Zuweisungen für laufende Zwecke; Strukturzulage, Bauunterhalt und Defizitübernahme - gedeckt.