Die Stadt Kitzingen betreibt den Alten Friedhof (mit Leichenhalle), den Neuen Friedhof (mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sezierraum), die Friedhöfe in Etwashausen und Hoheim jeweils mit Leichenhalle sowie die Friedhöfe Hohenfeld und Repperndorf.
Für die Bestattungseinrichtung sollen kostendeckende nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden (Kostenrechnende Einrichtung). Nach Art. 8 Abs. 4 KAG sind die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem der Gebührenpflichtige die öffentliche Einrichtung benutzt.
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2015 hatte der Bayer. Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfohlen, den Gebührenbedarf der Friedhöfe durch eine Gebührenkalkulation nach Maßgabe des Art. 8 KAG zu überprüfen. Der Kostendeckungsgrad wurde bisher durch einen Abgleich der Einnahmen und Ausgaben errechnet. Die Gebührenanpassungen erfolgten pauschal. Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren im Jahr 2007 um 2 % erhöht. Der BKPV wurde beauftragt, den Gebührenbedarf für die Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen neu zu ermitteln.
Die nötigen Anpassungen der Friedhofsgebühren sind auf Basis der Zahlen der letzten Jahre (Nachkalkulation) sowie prognostisch für die nächsten vier Jahre (Vorauskalkulation) errechnet worden. Sie stellen allein auf Kostendeckung und nicht Gewinnerzielung ab.
Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten (Personal-, Fremd- und Sachkosten), die Kosten der Verwaltung sowie eine angemessene Abschreibung und Verzinsung. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre (2021 bis 2024).
Grundlage für die durch den BKPV erstellte Kalkulation bilden die Gebührenpositionen der aktuellen Friedhofsgebührensatzung, die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020, die Rechnungsergebnisse für 2019, die Anlagennachweise 2018, die Aufstellung zum konkreten Arbeitsaufwand der Friedhofsgärtner sowie die von der Friedhofsverwaltung geführte Bestattungsstatistik mit Stand 31.12.2019.
Deutliche Auswirkung auf die Gebührenentwicklung haben die Kosten für die General-sanierung des Neuen Friedhofs (Kalkulatorische Kosten). Hier wurde seit 2017 investiert, um die baulichen Anlagen des Neuen Friedhofs als würdevollen Ort des Abschiedes zu erhalten und zu optimieren. Mit dem neu geschaffenen Abschiedsraum hat sich auch ein neuer Gebührentatbestand ergeben, für den eine eigene Gebühr zu ermitteln war.
Während bei den meisten Bestattungsleistungen der Gebührenbedarf gestiegen ist, hat sich bei einigen Leistungen der Gebührenbedarf deutlich verringert wie aus der Anlage Ver-gleichsübersicht zu entnehmen ist (z. B. „Grüfte“ oder „Tieferlegung Sarg“).
In der Stadtratssitzung vom
24.09.2020 erhielt die Verwaltung den Auftrag die Gebührenkalkulation zu
überarbeiten.
In beiden Alternativen wurde die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals von 2,5 % auf 1,0 % gesenkt. Dies wirkt sich mit rd. 18.940,00 € gebührenmindernd aus.
Im Zuge der Überarbeitung wurden die Gebühren für Arbeitsleistungen dahingehend angepasst, dass die Differenz zwischen der Sargbeisetzung und der Urnenbeisetzung verringert wurde. Dem Trend zur Urnenbeisetzung wird so versucht entgegenzuwirken.
Zudem wurde der Anteil des öffentlichen Grüns überarbeitet. Seitens des Gremiums wurde angeregt, den Anteil des öffentlichen Grüns weiter anzuheben. Die Verwaltung arbeitete aufgrund dieses Wunsches nun zwei Alternativen aus. Der Gebührenfestsetzung bei Punkt 2.1 liegen 20 % öffentliches Grün zugrunde. In Punkt 2.2 wurde die Gebührenfestsetzung mit dem angehobenen Anteil von 25 % öffentliches Grün kalkuliert.
Der BKPV wies in der
überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 – 2015 darauf hin,
dass im Zuge der Anpassung der Gebührenkalkulation auch der Anteil des
öffentlichen Grüns zu überprüfen ist. Bei der Kalkulation für die Jahre
2021 – 2024 erwiesen sich 20 % als angemessener Anteil des
öffentlichen Grüns. Während der Überarbeitung zeigte sich, dass eine weitere
Anhebung von 20 % auf 25 % keine nennenswerten Auswirkungen auf die
Gebühren hat (nur unter 1. Grabgebühren; durchschnittlich rd. 3,00 € / Gebühr).
Aus diesen Gründen schlägt die
Verwaltung vor, den Anteil von 20 % öffentlichen Grüns beizubehalten und
die Gebühren aus Punkt 2.1 festzusetzen.
Im Nachgang zur heutigen Beschlussfassung wird durch das Amt 3 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung veranlasst. Die neue Gebührensatzung wird dann ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.
Steuerlicher Hinweis:
Die zu beschließenden Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer. Durch die Änderung des
§ 2 b UStG könnte es jedoch sein, dass einzelne Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden (Leistungen die keinen hoheitlichen Charakter aufweisen, z. B. Nutzung Leichenhaus da es auch private Anbieter gibt). Die mögliche Erhebung ist im Rahmen der Änderungssatzung für die Friedhofsgebühren zu berücksichtigen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen
(Friedhofsgebühren) werden mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:
2.1 oder 2.2 |
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Alternative 1 |
Alternative 2 |
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20 % Öffentl. Grün |
25 % Öffentl. Grün |
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1. Grabgebühren |
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a) Familiengräber |
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1 einfache Grabstelle |
pro Jahr |
59,00 € |
55,00 € |
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1 zweifache Grabstelle |
pro Jahr |
71,00 € |
67,00 € |
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1 dreifache Grabstelle |
pro Jahr |
97,00 € |
91,00 € |
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1 vierfache Grabstelle |
pro Jahr |
110,00 € |
103,00 € |
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b) Familiengräber an der Mauer |
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1 einfache Grabstelle |
pro Jahr |
64,00 € |
60,00 € |
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1 zweifache Grabstelle |
pro Jahr |
79,00 € |
74,00 € |
|||||
1 dreifache Grabstelle |
pro Jahr |
110,00 € |
103,00 € |
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1 vierfache Grabstelle |
pro Jahr |
125,00 € |
117,00 € |
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c) Familiengräber mit Überbreiten |
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1 sechsfache Grabstelle |
pro Jahr |
141,00 € |
132,00 € |
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1 achtfache Grabstelle |
pro Jahr |
177,00 € |
166,00 € |
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d) Familien-Urnengräber |
pro Jahr |
73,00 € |
68,00 € |
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e) Urnennischen |
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im Urnenhain des Alten Friedhofs |
pro Jahr |
119,00 € |
112,00 € |
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in Urnenstelen im Alten Friedhof |
pro Jahr |
93,00 € |
87,00 € |
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in Urnenanlagen im Neuen Friedhof |
pro Jahr |
82,00 € |
77,00 € |
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f) Urneneinzelgräber im Alten Friedhof an der Mauer |
pro Jahr |
87,00 € |
82,00 € |
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g) Urneneinzelgräber in den Urnengärten im Alten Friedhof |
pro Jahr |
103,00 € |
97,00 € |
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h) Urneneinzelgräber auf den Friedwiesen |
pro Jahr |
65,00 € |
61,00 € |
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i) Urneneinzelgräber an Bäumen im Neuen Friedhof |
pro Jahr |
65,00 € |
61,00 € |
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j) Reihengräber |
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1 Grabstelle (Erwachsene u. Kinder ü. 7 Jahre; Nutzungsdauer 15
J.) |
einmalig |
56,00 € |
52,00 € |
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1 Grabstelle (Kinder bis zu 7 Jahren; Nutzungsdauer 10 Jahre) |
einmalig |
50,00 € |
46,00 € |
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1 Grabstelle (Tot- und Fehlgeburten; Nutzungsdauer 10 Jahre) |
einmalig |
50,00 € |
46,00 € |
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k) Grüfte |
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1 vierfache Grabstelle |
pro Jahr |
193,00 € |
181,00 € |
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1 sechsfache Grabstelle |
pro Jahr |
262,00 € |
246,00 € |
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l) Urnengräber im Stelengarten Neuer Friedhof |
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Urneneinzelgräber |
pro Jahr |
69,00 € |
65,00 € |
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Urnenerdgräber für zwei Urnen |
pro Jahr |
94,00 € |
89,00 € |
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m) Urnengräber für Beisetzungen von Urnen in Gräbern mit |
pro Jahr |
90,00 € |
85,00 € |
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künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Grabmalen |
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2. Grabmalfundamente, Steinplatten und Pflastersteine |
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als
Grababgrenzungen |
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a) Familiengräber |
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1 zweifache Grabstelle |
einmalig |
238,00 € |
238,00 € |
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1 vierfache Grabstelle |
einmalig |
358,00 € |
358,00 € |
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b) Urnengräber im Friedhof Hoheim und im Friedhof
Hohenfeld |
einmalig |
167,00 € |
167,00 € |
|||||
c) Reihengräber |
einmalig |
215,00 € |
215,00 € |
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3. Leichenhausgebühren |
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Benutzung der Trauerhalle zur Durchführung einer Trauerfeier |
220,00 € |
220,00 € |
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Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Kühlanlage |
pro Tag |
43,00 € |
43,00 € |
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Benutzung der Tiefkühlung |
pro Tag |
65,00 € |
65,00 € |
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Nutzung des Sezierraum |
pro Tag |
104,00 € |
104,00 € |
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Nutzung des Abschiedsraumes |
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109,00 € |
109,00 € |
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4. Gebühren für Arbeitsleistungen |
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a) Grabherstellung (Aushebung, Schließung des Grabes,
Erdabfuhr) |
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aa) für Erwachsene und Kinder über 7 Jahre |
659,00 € |
659,00 € |
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bb) für Kinder bis zu 7 Jahre |
354,00 € |
354,00 € |
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cc) Beisetzung einer Urne |
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in einem Erdgrab |
231,00 € |
231,00 € |
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auf den Friedwiesen, in den Urnengärten und an Bäumen |
231,00 € |
231,00 € |
||||||
in einer Urnennische |
201,00 € |
201,00 € |
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dd) Tieferlegung Sarg |
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|||||||
Erwachsene und Kinder über 7 Jahre |
68,00 € |
68,00 € |
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Kinder bis 7 Jahre |
30,00 € |
30,00 € |
||||||
b) Mithilfe des Friedhofwärters beim Öffnen und Schließen
von Grüften |
68,00 € |
68,00 € |
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c) Bestattung einer Tot- oder Fehlgeburt |
201,00 € |
201,00 € |
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d) Sarg- bzw. Leichenträger je Mann und Gang |
30,00 € |
30,00 € |
||||||
e) Gebühr für einen Urnenträger |
30,00 € |
30,00 € |
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f) Gebühr für eine städtische Aufsichtsperson |
30,00 € |
30,00 € |
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5. Abräumung freigegebener Grabstätten durch die Stadt |
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a) Gräber bis 1,20 m Breite |
354,00 € |
354,00 € |
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b) Gräber ab 1,21 m Breite |
445,00 € |
445,00 € |
||||||
c) Entfernen einer Urnenplatte |
30,00 € |
30,00 € |
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d) Entfernen Steinplatte von Urnengemeinschaftsgrab im
Alten Friedhof |
30,00 € |
30,00 € |
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e) Entfernen eines Metallschildes eines Urneneinzelgrabes |
22,00 € |
22,00 € |
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6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen |
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Ausgrabungen/Umbettungen |
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eines Verstorbenen während der Ruhezeit |
994,00 € |
994,00 € |
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von Gebeinen |
801,00 € |
801,00 € |
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Ausgraben einer Urne |
206,00 € |
206,00 € |