Betreff
Gebührenbedarf der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen
Vorlage
2020/235
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Stadt Kitzingen betreibt den Alten Friedhof (mit Leichenhalle), den Neuen Friedhof (mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sezierraum), die Friedhöfe in Etwashausen und Hoheim jeweils mit Leichenhalle sowie die Friedhöfe Hohenfeld und Repperndorf.

 

Für die Bestattungseinrichtung sollen kostendeckende nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden (Kostenrechnende Einrichtung). Nach Art. 8 Abs. 4 KAG sind die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem der Gebührenpflichtige die öffentliche Einrichtung benutzt.

 

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2015 hatte der Bayer. Kommunale Prüfungsverband (BKPV) empfohlen, den Gebührenbedarf der Friedhöfe durch eine Gebührenkalkulation nach Maßgabe des Art. 8 KAG zu überprüfen. Der Kostendeckungsgrad wurde bisher durch einen Abgleich der Einnahmen und Ausgaben errechnet. Die Gebührenanpassungen erfolgten pauschal. Zuletzt wurden die Friedhofsgebühren im Jahr 2007 um 2 % erhöht. Der BKPV wurde beauftragt, den Gebührenbedarf für die Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen neu zu ermitteln.

 

Die nötigen Anpassungen der Friedhofsgebühren sind auf Basis der Zahlen der letzten Jahre (Nachkalkulation) sowie prognostisch für die nächsten vier Jahre (Vorauskalkulation) errechnet worden. Sie stellen allein auf Kostendeckung und nicht Gewinnerzielung ab.

 

Zu den nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gehören die Betriebskosten (Personal-, Fremd- und Sachkosten), die Kosten der Verwaltung sowie eine angemessene Abschreibung und Verzinsung. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre (2021 bis 2024).

 

Grundlage für die durch den BKPV erstellte Kalkulation bilden die Gebührenpositionen der aktuellen Friedhofsgebührensatzung, die Planansätze für das Haushaltsjahr 2020, die Rechnungsergebnisse für 2019, die Anlagennachweise 2018, die Aufstellung zum konkreten Arbeitsaufwand der Friedhofsgärtner sowie die von der Friedhofsverwaltung geführte Bestattungsstatistik mit Stand 31.12.2019.

 

Deutliche Auswirkung auf die Gebührenentwicklung haben die Kosten für die General-sanierung des Neuen Friedhofs (Kalkulatorische Kosten). Hier wurde seit 2017 investiert, um die baulichen Anlagen des Neuen Friedhofs als würdevollen Ort des Abschiedes zu erhalten und zu optimieren. Mit dem neu geschaffenen Abschiedsraum hat sich auch ein neuer Gebührentatbestand ergeben, für den eine eigene Gebühr zu ermitteln war.

 

Während bei den meisten Bestattungsleistungen der Gebührenbedarf gestiegen ist, hat sich bei einigen Leistungen der Gebührenbedarf deutlich verringert wie aus der Anlage Ver-gleichsübersicht zu entnehmen ist (z. B. „Grüfte“ oder „Tieferlegung Sarg“).

 

In der Stadtratssitzung vom 24.09.2020 erhielt die Verwaltung den Auftrag die Gebührenkalkulation zu überarbeiten.

 

In beiden Alternativen wurde die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals von 2,5 % auf 1,0 % gesenkt. Dies wirkt sich mit rd. 18.940,00 € gebührenmindernd aus.

 

Im Zuge der Überarbeitung wurden die Gebühren für Arbeitsleistungen dahingehend angepasst, dass die Differenz zwischen der Sargbeisetzung und der Urnenbeisetzung verringert wurde. Dem Trend zur Urnenbeisetzung wird so versucht entgegenzuwirken.

 

Zudem wurde der Anteil des öffentlichen Grüns überarbeitet. Seitens des Gremiums wurde angeregt, den Anteil des öffentlichen Grüns weiter anzuheben. Die Verwaltung arbeitete aufgrund dieses Wunsches nun zwei Alternativen aus. Der Gebührenfestsetzung bei Punkt 2.1 liegen 20 % öffentliches Grün zugrunde. In Punkt 2.2 wurde die Gebührenfestsetzung mit dem angehobenen Anteil von 25 % öffentliches Grün kalkuliert.

 

Der BKPV wies in der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2011 – 2015 darauf hin, dass im Zuge der Anpassung der Gebührenkalkulation auch der Anteil des öffentlichen Grüns zu überprüfen ist. Bei der Kalkulation für die Jahre 2021 – 2024 erwiesen sich 20 % als angemessener Anteil des öffentlichen Grüns. Während der Überarbeitung zeigte sich, dass eine weitere Anhebung von 20 % auf 25 % keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gebühren hat (nur unter 1. Grabgebühren; durchschnittlich rd. 3,00 € / Gebühr). Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Anteil von 20 % öffentlichen Grüns beizubehalten und die Gebühren aus Punkt 2.1 festzusetzen.

 

Im Nachgang zur heutigen Beschlussfassung wird durch das Amt 3 eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung veranlasst. Die neue Gebührensatzung wird dann ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.

 

Steuerlicher Hinweis:

Die zu beschließenden Gebühren enthalten keine Umsatzsteuer. Durch die Änderung des

§ 2 b UStG könnte es jedoch sein, dass einzelne Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden (Leistungen die keinen hoheitlichen Charakter aufweisen, z. B. Nutzung Leichenhaus da es auch private Anbieter gibt). Die mögliche Erhebung ist im Rahmen der Änderungssatzung für die Friedhofsgebühren zu berücksichtigen.

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen

     (Friedhofsgebühren) werden mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt festgesetzt:

 

 

2.1       oder       2.2

 

 

 

 

 

 

 

Alternative 1

Alternative 2

 

 

 

 

 

20 %

Öffentl. Grün

25 %

Öffentl. Grün

1. Grabgebühren

 

a) Familiengräber

 

1 einfache Grabstelle

pro Jahr

59,00 €

55,00 €

1 zweifache Grabstelle

pro Jahr

71,00 €

67,00 €

1 dreifache Grabstelle

pro Jahr

97,00 €

91,00 €

1 vierfache Grabstelle

pro Jahr

110,00 €

103,00 €

b) Familiengräber an der Mauer

 

1 einfache Grabstelle

pro Jahr

64,00 €

60,00 €

1 zweifache Grabstelle

pro Jahr

79,00 €

74,00 €

1 dreifache Grabstelle

pro Jahr

110,00 €

103,00 €

1 vierfache Grabstelle

pro Jahr

125,00 €

117,00 €

c) Familiengräber mit Überbreiten

 

1 sechsfache Grabstelle

pro Jahr

141,00 €

132,00 €

1 achtfache Grabstelle

pro Jahr

177,00 €

166,00 €

d) Familien-Urnengräber

pro Jahr

73,00 €

68,00 €

e) Urnennischen

 

im Urnenhain des Alten Friedhofs

pro Jahr

119,00 €

112,00 €

in Urnenstelen im Alten Friedhof

pro Jahr

93,00 €

87,00 €

in Urnenanlagen im Neuen Friedhof

pro Jahr

82,00 €

77,00 €

f) Urneneinzelgräber im Alten Friedhof an der Mauer

pro Jahr

87,00 €

82,00 €

g) Urneneinzelgräber in den Urnengärten im Alten Friedhof

pro Jahr

103,00 €

97,00 €

h) Urneneinzelgräber auf den Friedwiesen

pro Jahr

65,00 €

61,00 €

i) Urneneinzelgräber an Bäumen im Neuen Friedhof

pro Jahr

65,00 €

61,00 €

j) Reihengräber

 

1 Grabstelle (Erwachsene u. Kinder ü. 7 Jahre; Nutzungsdauer 15 J.)

einmalig

56,00 €

52,00 €

1 Grabstelle (Kinder bis zu 7 Jahren; Nutzungsdauer 10 Jahre)

einmalig

50,00 €

46,00 €

1 Grabstelle (Tot- und Fehlgeburten; Nutzungsdauer 10 Jahre)

einmalig

50,00 €

46,00 €

k) Grüfte

 

1 vierfache Grabstelle

pro Jahr

193,00 €

181,00 €

1 sechsfache Grabstelle

pro Jahr

262,00 €

246,00 €

l) Urnengräber im Stelengarten Neuer Friedhof

 

Urneneinzelgräber

pro Jahr

69,00 €

65,00 €

Urnenerdgräber für zwei Urnen

pro Jahr

94,00 €

89,00 €

m) Urnengräber für Beisetzungen von Urnen in Gräbern mit

pro Jahr

90,00 €

85,00 €

künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Grabmalen

 

 

2. Grabmalfundamente, Steinplatten und Pflastersteine

 

 als Grababgrenzungen

 

a) Familiengräber

 

1 zweifache Grabstelle

einmalig

238,00 €

238,00 €

1 vierfache Grabstelle

einmalig

358,00 €

358,00 €

b) Urnengräber im Friedhof Hoheim und im Friedhof Hohenfeld

einmalig

167,00 €

 

167,00 €

c) Reihengräber

einmalig

215,00 €

215,00 €

 

3. Leichenhausgebühren

 

Benutzung der Trauerhalle zur Durchführung einer Trauerfeier

220,00 €

220,00 €

Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Kühlanlage

pro Tag

43,00 €

43,00 €

Benutzung der Tiefkühlung

pro Tag

65,00 €

65,00 €

Nutzung des Sezierraum

pro Tag

104,00 €

104,00 €

Nutzung des Abschiedsraumes

 

 

 

109,00 €

109,00 €

 

4. Gebühren für Arbeitsleistungen

 

a) Grabherstellung (Aushebung, Schließung des Grabes, Erdabfuhr)

 

aa) für Erwachsene und Kinder über 7 Jahre

659,00 €

659,00 €

bb) für Kinder bis zu 7 Jahre

354,00 €

354,00 €

cc) Beisetzung einer Urne

 

in einem Erdgrab

231,00 €

231,00 €

auf den Friedwiesen, in den Urnengärten und an Bäumen

231,00 €

231,00 €

in einer Urnennische

201,00 €

201,00 €

dd) Tieferlegung Sarg

 

Erwachsene und Kinder über 7 Jahre

68,00 €

68,00 €

Kinder bis 7 Jahre

30,00 €

30,00 €

b) Mithilfe des Friedhofwärters beim Öffnen und Schließen von Grüften

68,00 €

68,00 €

c) Bestattung einer Tot- oder Fehlgeburt

201,00 €

201,00 €

d) Sarg- bzw. Leichenträger je Mann und Gang

30,00 €

30,00 €

e) Gebühr für einen Urnenträger

30,00 €

30,00 €

f) Gebühr für eine städtische Aufsichtsperson

30,00 €

30,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Abräumung freigegebener Grabstätten durch die Stadt

 

a) Gräber bis 1,20 m Breite

354,00 €

354,00 €

b) Gräber ab 1,21 m Breite

445,00 €

445,00 €

c) Entfernen einer Urnenplatte

30,00 €

30,00 €

d) Entfernen Steinplatte von Urnengemeinschaftsgrab im Alten Friedhof

30,00 €

30,00 €

e) Entfernen eines Metallschildes eines Urneneinzelgrabes

22,00 €

22,00 €

 

6. Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen

 

Ausgrabungen/Umbettungen

 

eines Verstorbenen während der Ruhezeit

994,00 €

994,00 €

von Gebeinen

801,00 €

801,00 €

Ausgraben einer Urne

206,00 €

206,00 €