Betreff
Schülerbeförderung -
Beteiligung von Schüler*innen an den Kosten für die freiwillige Schulbeförderung
Vorlage
2020/236
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Allgemein

 

Generell haben Schüler*innen einen gesetzlichen Beförderungsanspruch, wenn der zurückzulegende Schulweg zur Sprengelschule mehr als 2 km (bei Grundschulen) oder 3 km (bei Mittelschulen) beträgt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SchBefV).

Bezüglich der Historie von Beförderungsleistungen von Schülern im Stadtgebiet Kitzingen wird auf die Vorlage 2019/288 verwiesen. Sachstand ist, dass sowohl Kinder mit Beförderungsanspruch (Pflichtaufgabe), als auch ohne Beförderungsanspruch (freiwillige Leistung) transportiert werden, was komplett durch die Stadt Kitzingen finanziert wird (wie in der Stadtratssitzung vom 12.12.2019 beschlossen). Im Zuge der Mehrbelastung des städtischen Haushalts in Folge der Corona-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen sollte nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Verwaltung sieht es hier als Alternative zur bisherigen Situation, die Schüler*innen ohne Beförderungsanspruch anteilig an den Kosten zu beteiligen. Ob dies umgesetzt werden soll und in welcher Höhe dieser Anteil liegen soll, ist vom Stadtrat zu bestimmen.

 

2. Derzeitige Situation

 

Grundschule Siedlung:

Stand: Sept. 2020

Mit Beförderungs-anspruch

Ohne Beförderungs-anspruch

Gesamt

Etwashausen                         

30

59

89

Hoheim

6

19

25

Sickershausen

0

46

46

Hohenfeld

37

2

39

Corlette Circle (besonders gefährlich)

9

0

9

Richthofen Circle (besonders gefährlich)

1

0

1

Marshall Heights

18

0

18

 

 

 

 

Mittelschule Siedlung:

Stand: Sept. 2020

 

 

 

Etwashausen 

1

22

23

Hoheim

0

3

3

Sickershausen

0

13

13

Hohenfeld

2

4

6

Corlette Circle (besonders gefährlich)

13

0

13

Richthofen Circle (besonders gefährlich)

1

0

1

Marshall Heights

2

0

2

           

 

 

 

Grundschule St. Hedwig:

Stand: Sept. 2020

 

 

 

Innopark

3

0

3

Feldrain

7

0

 

7

Marshall Heights

14

0

14

Kitzinger Kinder nach Sulzfeld

49

0

49

 

 

 

 

Gesamt:

193

168

361

Derzeit werden im freigestellten Schülerverkehr fast so viele Schüler befördert, die keinen Beförderungsanspruch haben, als Schüler, die einen gesetzlichen Beförderungsanspruch haben. Die Kosten trägt die Stadt Kitzingen für beide Gruppen beidermaßen gleich.

 

3. Kostenbeteiligung

 

Ein kostendeckender Fahrkartenpreis läge bei 720,18 €/Kind im Jahr. Ob eine Beteiligung der Schüler*innen an diesen Kosten erfolgen und in welcher Höhe diese liegen soll, hängt von der Entscheidung des Gremiums ab. Es sind verschiedene Varianten möglich: Entweder die Festlegung eines Festbetrags oder eine prozentuale Entscheidung. Letztere Variante hätte den Vorteil, dass die Kosten jährlich angepasst werden könnten.

 

Zur Verbildlichung der verschiedenen Prozentsätze wird auf folgende Tabelle verwiesen:

 

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

70 %

80 %

90 %

100 %

72 €

144 €

216 €

288 €

360 €

432 €

504 €

576 €

648 €

720 €

 

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2a Die Schülerbeförderung wird wie im bisherigen Umfang geleistet. Eine Kostenbeteiligung der        Schüler*innen findet nicht statt.

 

Alternativ

 

2b Die Schüler*innen, die keinen Beförderungsanspruch haben, werden ab dem Schuljahr          2021/2022 an den Kosten beteiligt. Der Anteil beträgt ...% eines kostendeckenden jährli         chen Fahrkartenpreises. Mit einer Rundung auf ganze Zahlen besteht in diesem Fall Ein      verständnis.

 

Alternativ

 

2c Die Schüler*innen, die keinen Beförderungsanspruch haben, werden ab dem Schuljahr          2021/2022 an den Kosten beteiligt. Es wird hierfür ein Betrag von ..€ im Jahr festgelegt.

 

3. Die benötigten Haushaltsmittel sind bereitzustellen.