Städte treten immer mehr in Konkurrenz, z. B. um die Ansiedlung
zukunftsorientierter Unternehmen oder die Anziehung qualifizierter
Arbeitskräfte und Touristen. Auch Kitzingen befindet sich in direkter
Konkurrenz zu seinen Nachbarstädten.
Kitzingen muss seine vorhandenen Potentiale besser nutzen bzw. neue
Potentiale entwickeln, um im Wettlauf mitzuhalten und Erfolge zu erreichen.
Neben den klassischen harten Standortfaktoren wie Flächen oder Arbeitskräfte
spielen weiche Standortfaktoren, allen voran das Image der Stadt, eine immer
bedeutendere Rolle.
Dabei besteht die Imagebildung in einem langwierigen Prozess, wodurch
ein objektives Gesamtbild der Stadt erzeugt wird. Dieses Gesamtbild kann auch
die subjektive Wahrnehmung der Bürger einer Stadt oder auch ihrer Touristen
stark beeinflussen.
Was bedeutet Image für Kitzingen?
Im Falle Kitzingens bedeutet dies einerseits eine Identifikation der
Kitzinger Bürger mit ihrer Heimatstadt. Der Kitzinger Bürger trägt das positive
Bild Kitzingens dadurch auch nach außen. Andererseits bedeutet dies aber auch
eine positive Wahrnehmung durch Fremde, die vielleicht erstmals unsere Stadt
besuchen. Gerade ein positives Fremdbild Kitzingens würde der Stadt als
Standort von Wirtschaft und Tourismus erheblich nützen.
Durch den Abzug der amerikanischen Streitkräfte und nach der
erfolgreichen Gartenschau 2011 hat sich das Erscheinungsbild Kitzingens
gewandelt. Im Zuge dieser Entwicklung ist die Zeit günstig, um das derzeitige
Profil Kitzingens kritisch zu überprüfen und dem heutigen Gegebenheiten
anzupassen.
Durch den Profilfindungsprozess werden Maßnahmenvorschläge erarbeitet,
die bei einer Umsetzung die Wahrnehmung Kitzingens bei Bürgern und Touristen
positiv verändert. Daher ist eine gelungene Profilbildung zur Schaffung eines
neuen und nachhaltigen Images für Kitzingen eine wichtige Aufgabe in der
nächsten Zeit.
Ein Profilbildungsprozess kostet ca. 50.000 € (Workshops,
Bürgerbeteiligung, Umsetzung durch Marketingfirma) und ist grundsätzlich
förderfähig (60 % aus Programm „Stadtumbau West“).
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens drei Angebote einzuholen und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.