HSt. 4641 7181 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung; Betriebskostenförderung - Weiterleitung Landesmittel
Stellungnahme Schulverwaltung:
Es handelt sich um Mittel, welche von der Stadt Kitzingen an
die Kitas weitergeleitet werden.
Die BayKiBiG-Förderung hat sich aufgrund Corona erhöht. Folgeanträge bei den Abschlägen und Sonderabschlag (Elternbeitragszuschuss) konnten bei den Haushaltsplanungen 2020 nicht vorhergesehen werden.
Außerdem fiel die Endabrechnung für 2019 höher aus als in den Planungen geschätzt (Aufnahme von Kindern während des Jahres sowie Kitzinger Kinder in Kindergärten außerhalb von Kitzingen, welche oft keinen Antrag auf Abschlag stellen und erst dann in der Endabrechnung verrechnet werden).
Durch einen Rechenfehler beantragte die Schulverwaltung zu wenig Mittel, sodass für die Weiterleitung der Landesmittel weitere Mittel i. H. v. 23.062,00 € benötigt wurden.
Da die Auszahlung der Landesmittel zum 30.11.2020 zu erfolgen hat, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 24.11.2020 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 GO durch Oberbürgermeister Güntner erteilt.
Die Deckung erfolgte mit Mehreinnahmen bei den Landesmitteln zur Betriebskostenförderung HSt. 4641.1710.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2020 eine Haushaltsüberschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs-betrag |
VerwHh: 4641 7181 |
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung; Betriebskostenförderung – Weiterleitung Landesmittel bisher bereitgestellt somit insgesamt: |
4.000.000,00 € |
23.062,00 € 275.774,00 € 298.836,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte mit Mehreinnahmen durch Zuweisungen vom Land zur Betriebskostenförderung bei HSt. 4641.1710.