Betreff
Antrag von Jugendreferent Dr. Stephan Küntzer: Erweiterung des Familienpasses über das 18. Lebensjahr hinaus, bei Ausbildung oder Schule
Vorlage
2020/282
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den in Anlage 1 beigefügten Antrag des Jugendreferenten wird verwiesen.

Er beantragt, dass der Ferien- sowie der Familienpass auch über das 18. Lebensjahr hinaus ausgestellt werden, wenn noch ein Ausbildungsverhältnis besteht oder eine Schule besucht wird.

 

Für den Erhalt eines Familienpasses gelten derzeit gemäß der Richtlinien zur Herausgabe des Familienpasses der Stadt Kitzingen vom 01.11.2018 folgende Regelungen:

 

II. Förderungsvoraussetzungen

Für die Herausgabe des Familienpasses gelten folgende Regelungen:

 

1. Den Familienpass erhalten auf Antrag

1.1 Familien mit 3 und mehr Kindern

1.2 Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder zur       Grundsicherung nach SGB XII mit ein und mehr Kindern sowie die Personen, die mit einem Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben,

1.3 Alleinerziehende mit ein und mehr Kindern

1.4 Familien mit einem behinderten Kind, soweit der Grad der Behinderung 50 v.H. beträgt.

 

2. Als Kinder gelten Nachkommen sowie Adoptiv- und Pflegekinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 18. Geburtstag), für die Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird. Der Bezug von Kindergeld ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. aktueller Kontoauszug über diesen Bezug) zu belegen. Im Falle der Nummer 1.4 ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises erforderlich.

 

Nummer 2 könnte wie folgt ergänzt werden:

Als Kind im Sinne von II.1.1 – 1.4 dieser Richtlinie gilt weiterhin, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und eine Schule besucht oder sich in einem Studium oder Ausbildungsverhältnis befindet.

 

Für den Erhalt des Ferienpasses gilt derzeit folgende Regelung:

 

Den Ferienpass erhalten alle Kinder und Jugendliche der Stadt Kitzingen von 6 bis 16 Jahre. Alle 17- und 18-Jährigen erhalten den Pass nur gegen Vorlage eines gültigen Schülerausweises.

 

Um dem Antrag des Jugendreferenten zu entsprechen, könnte dies wie folgt geändert werden:

 

Den Ferienpass erhalten alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende der Stadt Kitzingen von 6 bis 21 Jahren. Alle 17- 21-Jährigen erhalten den Pass nur gegen Vorlage eines gültigen Schülerausweises.

 

Der Antrag wurde in Absprache mit dem Jugendreferenten abgeändert, da anders als beim Familienpass ausschließlich Schüler und keine Auszubildenden berücksichtigt werden sollen.

 

Gleichzeitig wird nach Beschlussfassung der Familienpass durch die Stadtverwaltung stärker beworben als bisher. Die Stabsstelle und die Schulverwaltung werden dies entsprechend vorantreiben (noch höhere Präsenz im Netz, neue Gestaltung, etc.)

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Familienpass wird über das 18. Lebensjahr hinaus ausgestellt, solange ein Ausbildungsverhältnis besteht oder die Schule besucht wird.

3.    Der Ferienpass wird bis zum 21. Lebensjahr ausgestellt, wenn eine Schule besucht wird.

4.    Der Familienpass wird von der Stadt aktiver beworben.