Betreff
Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in für die Stadt Kitzingen
Aufgaben/ Stellenbeschreibungen
Vorlage
2020/274/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

Vorbemerkung:

Der Verwaltungs- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 über die Aufgaben beraten. Dabei waren sowohl die Aufgaben, hier die Projektumsetzung als auch die Befristung der Stelle diskutiert worden. Auf Grund dessen erfolgt hier die präzisierte Vorlage.

Die Entscheidung soll im Stadtrat am 10.12.2020 getroffen werden.

 

Der Stadtrat hat am 17.02.2020 auf der Grundlage des Antrags der ödp vom 01.01.2020 die Einstellung eines Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in für die Stadt Kitzingen beschlossen (Anlage 1). Um die Stelle entsprechend ausschreiben zu können, bedarf es einer Stellenbeschreibung in der die Aufgaben dargestellt sind. In der Anlage 2 sind die für die Stadt Kitzingen erforderlichen Aufgaben in Form einer Stellenbeschreibung formuliert. Ergänzend dazu wurden auch die fachlichen Voraussetzungen für die Vergabe der Stelle benannt.

 

Die Aufgaben sind so formuliert, dass die Interessen der Stadt Berücksichtigung finden. Deshalb sollte der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in zunächst die Rahmenbedingungen und den Handlungsbedarf aufzeigen und daraus ein städtisches Leitbild als Grundlage für ein städtisches Konzept ableiten.

Parallel zu den konzeptionellen Aufgaben stehen die Projektinitiierung und Projektumsetzung im Mittelpunkt der Aufgaben. Dafür sind die veröffentlichten Förderprogramme zu nutzen.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in einer Abstimmung mit der Stabsstelle der Stadt Kitzingen.

 

Für eine umweltgerechte, klimafreundliche und energieeffiziente Stadtentwicklung ist es unabdingbar, integrierte Lösungen zu finden und aufzuzeigen. Der Klimawandel und die notwendigen Konzepte zur Klimaanpassung betreffen private und kommunale Akteure gleichermaßen und gehen über die Stadtgrenzen hinaus.

 

Deshalb ist es wichtig, sowohl im lokalen als auch im regionalen Maßstab zu denken und zu handeln.

 

Im Kern der Maßnahmen zum Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in muss die Lebensqualität der Bewohner in der Stadt stehen. Dabei sind wirtschaftlicher Wachstum, Nachverdichtung und die Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Einklang zu bringen.

 

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Aufgabenstellung/ Stellenbeschreibung des Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagers*in entsprechend Anlage 2 wird bestätigt und ist Grundlage für die Stellenausschreibung.

 

3.    Die Befristung der Stelle des Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in wird von 3 Jahren auf 5 Jahre verlängert und in dieser Form ausgeschrieben.

 

Alternativ:

 

4.    Die Befristung der Stelle des Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanager*in wird aufgehoben und in dieser Form ausgeschrieben.