Betreff
Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse während der Corona-Pandemie; hier: Übertragung von Zuständigkeiten des Stadtrates auf einen beschließenden Ausschus
Vorlage
2020/296
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Am Freitag, 11.12.2020, wurde das als Anlage beigefügte Schreiben des Innenministeriums vom 10.12.2020 von der Kommunalaufsicht des Landratsamt Kitzingen übermittelt.

Dieses IMS fasst die bisherigen Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zusammen und gibt aktuelle Handlungsempfehlungen für die Durchführung von Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte und ihrer Ausschüsse während der Corona-Pandemie.

 

Im Schreiben wird gleich zu Beginn erneut darauf verwiesen, dass „Sitzungen der nach den Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien als Teil der staatlichen Exekutive grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ausgenommen sind.“

 

Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten (verkleinerte Besetzung des Stadtrates; Übertragung von Zuständigkeiten auf einen beschließenden Ausschuss; Bildung eines Ferienausschusses bereits zu Beginn 2021) dargestellt.

 

Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss des Stadtrates, eine Regelung in der Geschäftsordnung ist nicht zwingend.

 

Es liegt nun in der Entscheidungsbefugnis des Stadtrates, die dargestellten Handlungsempfehlungen zu diskutieren und ggf. zu beschließen.

Die Verwaltung kommt nach interner Abstimmung zu dem Ergebnis, von der Bildung eines Ferienausschusses sowie von der Verkleinerung des Stadtrates abzusehen. Insbesondere eine mögliche Verkleinerung auf z. B. 17 oder 19 Mitglieder wirft Folgefragen etwa zur Besetzung oder zur Beschlussfähigkeit auf.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die in Nr. 2 b) des IMS vom 10.12.2020 dargestellte Übertragung der Entscheidungsbefugnisse auf einen beschließenden Ausschuss der beste Weg.

Dabei ist es sinnvoll und rechtlich zulässig, die coronabedingte Zuständigkeit beschließender Ausschüsse von der Überschreitung eines bestimmten Inzidenzwertes an Corona-Neuinfektionen am Tag der Ladung abhängig zu machen.

Als Zahlenbasis können die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dienen.

 

Die Verwaltung hielte hier den Inzidenzwert ab 150 Neuinfektionen (auf Basis der Veröffentlichungen des LGL) für sinnvoll.

 

Ob der Stadtrat dieser Beschlussvariante folgt oder die seit April praktizierte Sitzungsdurchführung beibehalten möchte, liegt in seiner Entscheidung.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag 2020/296, insbesondere dem IMS vom 10.12.2020, wird Kenntnis

      genommen

 

2 a)    Es besteht Einverständnis damit, die bestehende Sitzungspraxis und Zuständigkeits-

              regelungen für die Sitzungen während der Corona-Pandemie unverändert beizube-

              halten.

 

- alternativ -

 

2 b)   Es besteht Einverständnis, die Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (IMS vom 10.12.2020) wie folgt umzusetzen:

 

 

·         Die Entscheidungsbefugnisse des Stadtrates werden auf den Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss übertragen, sofern der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Kitzingen mindestens 150 beträgt. Maßgeblich für den Inzidenzwert ist die Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Tag der

Sitzungsladung.

 

·         Hiervon ausgenommen sind die in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Aufgaben.