Am Freitag,
11.12.2020, wurde das als Anlage beigefügte Schreiben des Innenministeriums vom
10.12.2020 von der Kommunalaufsicht des Landratsamt Kitzingen übermittelt.
Dieses IMS
fasst die bisherigen Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
für Sport und Integration zusammen und gibt aktuelle Handlungsempfehlungen
für die Durchführung von Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte und ihrer
Ausschüsse während der Corona-Pandemie.
Im Schreiben
wird gleich zu Beginn erneut darauf verwiesen, dass „Sitzungen der nach den
Kommunalgesetzen vorgesehenen Gremien als Teil der staatlichen Exekutive
grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(BayIfSMV) ausgenommen sind.“
Im Folgenden
werden verschiedene Möglichkeiten (verkleinerte Besetzung des Stadtrates;
Übertragung von Zuständigkeiten auf einen beschließenden Ausschuss; Bildung
eines Ferienausschusses bereits zu Beginn 2021) dargestellt.
Zu einer
Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss des Stadtrates, eine Regelung in der Geschäftsordnung
ist nicht zwingend.
Es liegt nun
in der Entscheidungsbefugnis des Stadtrates, die dargestellten
Handlungsempfehlungen zu diskutieren und ggf. zu beschließen.
Die
Verwaltung kommt nach interner Abstimmung zu dem Ergebnis, von der Bildung
eines Ferienausschusses sowie von der Verkleinerung des Stadtrates abzusehen.
Insbesondere eine mögliche Verkleinerung auf z. B. 17 oder 19 Mitglieder wirft
Folgefragen etwa zur Besetzung oder zur Beschlussfähigkeit auf.
Aus Sicht
der Verwaltung wäre die in Nr. 2 b) des IMS vom 10.12.2020 dargestellte Übertragung
der Entscheidungsbefugnisse auf einen beschließenden Ausschuss der beste
Weg.
Dabei ist es
sinnvoll und rechtlich zulässig, die coronabedingte Zuständigkeit
beschließender Ausschüsse von der Überschreitung eines bestimmten
Inzidenzwertes an Corona-Neuinfektionen am Tag der Ladung abhängig zu machen.
Als
Zahlenbasis können die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes oder des
Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dienen.
Die
Verwaltung hielte hier den Inzidenzwert ab 150 Neuinfektionen (auf Basis
der Veröffentlichungen des LGL) für sinnvoll.
Ob der
Stadtrat dieser Beschlussvariante folgt oder die seit April praktizierte
Sitzungsdurchführung beibehalten möchte, liegt in seiner Entscheidung.
1.
Vom
Sachvortrag 2020/296, insbesondere dem IMS vom 10.12.2020, wird Kenntnis
genommen
2 a) Es besteht Einverständnis damit, die
bestehende Sitzungspraxis und Zuständigkeits-
regelungen für die Sitzungen während der
Corona-Pandemie unverändert beizube-
halten.
-
alternativ -
2 b) Es besteht Einverständnis, die
Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (IMS vom
10.12.2020) wie folgt umzusetzen:
·
Die
Entscheidungsbefugnisse des Stadtrates werden auf den Haupt-, Finanz- und
Kulturausschuss übertragen, sofern der Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen im
Landkreis Kitzingen mindestens 150 beträgt. Maßgeblich für den Inzidenzwert ist
die Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
am Tag der
Sitzungsladung.
·
Hiervon
ausgenommen sind die in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Aufgaben.