Betreff
Einziehung von Teilflächen Am Wilhelmsbühl
Vorlage
2021/012
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
- Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für die Teilflächen aus Fl.Nr. 1735/1 –öffentlich gewidmeter Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut-, Am Wilhelmsbühl und Teilflächen aus Fl.Nr. 1499 –Ortsstraße-, Am Wilhelmsbühl (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 17.09.2020 zugestimmt (siehe Anlage 2).
- Die Absicht der Einziehung für die o.g. Teilflächen wurde vom 25.09.2020 – 30.12.2020 öffentlich ausgelegt. Hintergrund der Einziehung dieser Flächen ist der Verkauf an einen privaten Investor und die Realisierung eines Bauprojekts für den Wohnungsbau.
- Da in der Auslegungsfrist keine Einwände hiergegen eingegangen sind, werden die Teilflächen gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1735/1, Nähe am Wilhelmsbühl sowie die zwei Teilflächen der Ortsstraße Fl.Nr. 1499, Am Wilhelmsbühl, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.