Betreff
Einziehung von Wegen im Baugebiet Südlicher Hammerstielweg
Vorlage
2021/019
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel sowie für den öffentlichen Feld- und Waldweg, bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 8.10.2020 zugestimmt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Absicht der Einziehung für die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 1653, 1655 und 1655/1 wurde vom 16.10.2020 – 20.01.2021 öffentlich ausgelegt.

 

Hintergrund der Einziehung ist die Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Hammerstiel“ auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“.

 

  1. Da gegen die öffentliche Auslegung keine Einwände eingegangen sind, werden die Wegeflächen gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

 

2.    Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel sowie die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges, bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.