Betreff
Einziehung von Wegen im Baugebiet Südlicher Hammerstielweg
Vorlage
2021/019
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
- Der Einleitung des Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel sowie für den öffentlichen Feld- und Waldweg, bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel (siehe beiliegender Lageplan – Anlage 1) wurde mit Beschluss des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 8.10.2020 zugestimmt (siehe Anlage 2).
- Die Absicht der Einziehung für die Teilflächen der öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nrn. 1653, 1655 und 1655/1 wurde vom 16.10.2020 – 20.01.2021 öffentlich ausgelegt.
Hintergrund der Einziehung ist die Erweiterung des bestehenden Baugebietes „Hammerstiel“ auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 89 „Südlicher Hammerstielweg“.
- Da gegen die öffentliche Auslegung keine Einwände eingegangen sind, werden die Wegeflächen gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1653, Hammerstiel sowie die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges, bestehend aus den Fl.Nrn. 1655 und 1655/1, Hammerstiel, sind gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.