Vergabeverfahren für die Bauplätze
Im Baugebiet
„Südlicher Hammerstielweg“ entstehen 27 Bauplätze.
Für die Vergabe von Bauplätzen kommen für die Stadt Kitzingen zwei
Verfahren in Frage:
-
Vergabe
nach einem Punktesystem,
-
Vergabe
im Rahmen eines Losverfahrens.
Punktesystem:
Im erstgenannten Fall wird ein punktebasierendes Auswahlverfahren
durchgeführt. Es können Punkte nach Sozialkriterien (im Regelfall Kinder und
Schwerbehinderung) und nach Ortsbezugskriterien (im Regelfall Dauer der
Ortsansässigkeit und Berufstätigkeit in der betreffenden Kommune) vergeben
werden. Die Bewerber müssen Nachweise vorlegen. Bei der Gewichtung ist zu
beachten, dass vor allem Gleichbehandlung und diskriminierungsfreies Vorgehen
sichergestellt sind. Keine Personengruppe darf durch die Gewichtung der Punkte
von einer möglichen Vergabe ausgeschlossen sein. Wesentlicher Bestandteil bei
Punkteverfahren ist i.d.R. eine Gewichtung nach der Zahl der Kinder. Erhalten
Bewerber mit Kindern bereits bei der Auswahl eine höhere Chance zum Erwerb
eines Bauplatzes, sollte ein Familienrabatt nicht mehr gewährt werden. Dies
wäre ein doppelter Vorteil.
Losverfahren:
Bei Losverfahren besteht absolute Chancengleichheit, der Vorwurf einer
Diskriminierung kann nicht erhoben werden. Zweifel an einer ordnungsgemäßen
Auswertung, wie sie im Rahmen eines Punkteverfahrens sichergestellt sein muss,
kann es nicht geben.
Die Bewerber geben für das Losverfahren auf den Losen mindestens 6
Wunschbauplätze an. Bei der späteren Auswertung erhält der zuerst gezogene
Bewerber den Wunschbauplatz an erster Stelle. Die weiterhin gezogenen Bewerber
erhalten ebenfalls ihren Wunschbauplatz an erster Stelle, soweit dieser noch
nicht vergeben ist. Sollte dies so sein, so wird der Bauplatz an zweiter Stelle
gewählt, ist auch dieser vergeben, dann der Bauplatz an dritter Stelle, usw.
Ist der an sechster Stelle angegebene Bauplatz nicht mehr zu haben, darf sich
der Bewerber unter Fristsetzung einen Bauplatz aus den noch nicht verteilten
Bauplätzen aussuchen.
Für die Verlosung bieten sich zwei Varianten an:
- Ein Lostopf:
Es gibt für alle Bewerber einen einzigen Lostopf.
- Zwei Lostöpfe:
Es gibt jeweils einen Lostopf für in Kitzingen wohnende Personen und für Auswärtige. Dabei richtet sich die Anzahl der zu ziehenden Lose (=Bauplätze) je Lostopf nach dem Anteil der Antragsteller entsprechend der Bewerbungen. Sind zum Beispiel 60 % der Bewerber aus Kitzingen, so werden aus deren Lostopf 16 Lose gezogen. Gezogen wird abwechselnd aus beiden Töpfen, damit Chancengleichheit bei der Vergabe der Wunschbauplätze sichergestellt ist.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Für
die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ sind folgende
Verfahren möglich:
a) Vergabe nach einem Punktesystem
(punktebasierendes Auswahlverfahren), oder
b) Losverfahren mit zwei Lostöpfen (zum
einen für in Kitzingen wohnende Personen, zum anderen für Auswärtige), oder
c) Losverfahren mit nur einem Lostopf.
Die Verwaltung wird beauftragt, Vergaberichtlinien nach Buchstabe ……..
zu erstellen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.