Betreff
Bebauungsplan Nr. 89 – „Südlicher Hammerstielweg“;
Vergabeverfahren für die Bauplätze
Vorlage
2021/020
Aktenzeichen
SG 23
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ entstehen 27 Bauplätze.

 

Für die Vergabe von Bauplätzen kommen für die Stadt Kitzingen zwei Verfahren in Frage:

-          Vergabe nach einem Punktesystem,

-          Vergabe im Rahmen eines Losverfahrens.

 

Punktesystem:

Im erstgenannten Fall wird ein punktebasierendes Auswahlverfahren durchgeführt. Es können Punkte nach Sozialkriterien (im Regelfall Kinder und Schwerbehinderung) und nach Ortsbezugskriterien (im Regelfall Dauer der Ortsansässigkeit und Berufstätigkeit in der betreffenden Kommune) vergeben werden. Die Bewerber müssen Nachweise vorlegen. Bei der Gewichtung ist zu beachten, dass vor allem Gleichbehandlung und diskriminierungsfreies Vorgehen sichergestellt sind. Keine Personengruppe darf durch die Gewichtung der Punkte von einer möglichen Vergabe ausgeschlossen sein. Wesentlicher Bestandteil bei Punkteverfahren ist i.d.R. eine Gewichtung nach der Zahl der Kinder. Erhalten Bewerber mit Kindern bereits bei der Auswahl eine höhere Chance zum Erwerb eines Bauplatzes, sollte ein Familienrabatt nicht mehr gewährt werden. Dies wäre ein doppelter Vorteil.

 

Losverfahren:

Bei Losverfahren besteht absolute Chancengleichheit, der Vorwurf einer Diskriminierung kann nicht erhoben werden. Zweifel an einer ordnungsgemäßen Auswertung, wie sie im Rahmen eines Punkteverfahrens sichergestellt sein muss, kann es nicht geben.      

 

Die Bewerber geben für das Losverfahren auf den Losen mindestens 6 Wunschbauplätze an. Bei der späteren Auswertung erhält der zuerst gezogene Bewerber den Wunschbauplatz an erster Stelle. Die weiterhin gezogenen Bewerber erhalten ebenfalls ihren Wunschbauplatz an erster Stelle, soweit dieser noch nicht vergeben ist. Sollte dies so sein, so wird der Bauplatz an zweiter Stelle gewählt, ist auch dieser vergeben, dann der Bauplatz an dritter Stelle, usw. Ist der an sechster Stelle angegebene Bauplatz nicht mehr zu haben, darf sich der Bewerber unter Fristsetzung einen Bauplatz aus den noch nicht verteilten Bauplätzen aussuchen.

 

Für die Verlosung bieten sich zwei Varianten an:

 

  • Ein Lostopf:    
    Es gibt für alle Bewerber einen einzigen Lostopf.     

  • Zwei Lostöpfe:
    Es gibt jeweils einen Lostopf für in Kitzingen wohnende Personen und für Auswärtige. Dabei richtet sich die Anzahl der zu ziehenden Lose (=Bauplätze) je Lostopf nach dem Anteil der Antragsteller entsprechend der Bewerbungen. Sind zum Beispiel 60 % der Bewerber aus Kitzingen, so werden aus deren Lostopf 16 Lose gezogen. Gezogen wird abwechselnd aus beiden Töpfen, damit Chancengleichheit bei der Vergabe der Wunschbauplätze sichergestellt ist.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet „Südlicher Hammerstielweg“ sind folgende Verfahren möglich:

 

a)    Vergabe nach einem Punktesystem (punktebasierendes Auswahlverfahren), oder

 

b)    Losverfahren mit zwei Lostöpfen (zum einen für in Kitzingen wohnende Personen, zum anderen für Auswärtige), oder

 

c)    Losverfahren mit nur einem Lostopf.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Vergaberichtlinien nach Buchstabe  …….. zu erstellen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.