Betreff
Parken von Lkw´s im Bereich des Kindergartens St. Vinzenz, Sickershäuser Str. 1
Vorlage
156/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Von der Elternbeiratsvorsitzenden des Kindergartens St. Vinzenz wurde beantragt, im Bereich des Kindergartens in der Armin-Knab-Straße ein „Parkverbot“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr anzuordnen.

 

Begründet wird dieses „Parkverbot“ mit der Aussage, dass in der Armin-Knab-Straße, unmittelbar neben dem Kindergarten, zwei bis drei Lkw´s parken.

 

Nach Meinung der Antragstellerin ist den Kindern nicht zuzumuten, dass die Lkw´s vor dem Losfahren fünf bis zehn Minuten, im Winter auch länger, ihre Motoren warmlaufen lassen. Es wird ausgeführt, dass der Lärm, vor allem aber die Abgase, während dieser Zeit unerträglich sind. Der Spielplatz der Kleinkinder grenzt an der Armin-Knab-Straße an.

 

 

Der Anordnung eines „eingeschränkten Haltverbots“ in der Armin-Knab-Straße im Bereich des Kindergartens St. Vinzenz von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr wird zugestimmt – nicht zugestimmt.