Neben der Geschäftsordnung für den Stadtrat gibt sich das Gremium für jede Legislaturperiode auch eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht (Hauptsatzung), in der im Wesentlichen die Ausschüsse sowie die Entschädigungen geregelt sind.
Die alte Fassung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde zur Legislaturperiode 2014 nicht angepasst, nachdem inhaltlich keine Änderungen eingetreten sind.
Mit der Änderung zweier Ausschüsse ist nun auch die Hauptsatzung anzupassen.
Im Wesentlichen wurden folgenden Änderungen in der Satzung vorgenommen.
Den kompletten Text sehen Sie in Anlage 1.
- § 2 – Ausschüsse
Änderung der neuen Bezeichnung; a) Bau- und Umweltausschuss
b) Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss
Abs. 3: Vormals Festlegung der Ausschüsse als vorberatendes Gremium und nur
im Einzelfall beschließend tätig.
Nun beschließender Ausschuss im Rahmen der übertragenen Aufgaben
§ 9 GeschO
- § 3 Abs. 7 –
Referentenbudget
Davon ausgehend, dass der Antrag der Referenten auf Erhöhung auf 1.000,00 € mehrheitlich beschlossen wird, wurde diese Summe gleich aufgenommen und müsste ggf. wieder abgeändert werden.
- § 3 Entschädigungen
Stadtratsmitglieder
Die Entschädigungen wurden auf den aktuellen Satz abgeändert. Nachdem sich allgemeine Änderungen der Beamtenbezüge auch auf die Aufwandsentschädigungen der Stadtratsmitglieder auswirken, ändert sich diese Zahl im Laufe der Legislaturperiode.
Eine anpassende Beschlussfassung ist dann nicht nötig.
- Vereinheitlichte
Ansprache
Alle Formulierungen wurden soweit möglich geschlechtsneutral gefasst. Ansonsten schließt die männliche Form stets alle weiteren Formen mit ein (vergl. GeschO).
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht (Hauptsatzung).