Betreff
Schulverpflegung an der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung
Vorlage
2021/051
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Ausgangslage:

 

Sowohl die Grundschule Kitzingen-Siedlung als auch die Mittelschule Kitzingen-Siedlung haben gebundene Ganztagsklassen, hier ist ein gemeinsames Mittagessen verpflichtend. Die Kinder, die an der Mittagsbetreuung teilnehmen oder im Hort untergebracht sind, können bisher ein Mittagessen dazu buchen.

 

Bisher erfolgte die Belieferung mit Essen durch die Mainfränkischen Werkstätten als Dienstleistungsauftrag. Die Eltern zahlen die monatlichen Essenskosten an die Stadt Kitzingen und die Kinder dürfen am Mittagessen teilnehmen. Die Abrechnung der Schulverpflegung der geb. Ganztagsklassen läuft über die Stadt Kitzingen, die Bezahlung für Hort und Mittagsbetreuung wird über die jeweiligen Träger (AWO und gfi) organisiert.

 

Leider zahlen nicht alle Eltern der Schüler/Innen aus dem gebunden Ganztag immer rechtzeitig bzw. gar nicht, sodass sich die Rückstände teilweise auf über 1.000 € bei einzelnen Kindern belaufen. Das Beitreiben des Geldes ist schwierig und sollte deshalb öffentlich-rechtlich gestaltet werden.

 

Bei der Schulverpflegung handelt es sich um eine soziale Dienstleistung, die nach den vergaberechtlichen Grundsätzen auszuschreiben ist.

 

Bereits mit Beschluss 2019/266 wurde die Entscheidung getroffen, dass die Schulverpflegung an der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung zukünftig als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben werden soll.

Kurz vor Fertigstellung der Ausschreibung stellte es sich jedoch heraus, dass aus rechtlichen Gründen keine Dienstleistungskonzession vergeben werden kann (mündliche Ausführung in der Sitzung).

 

Weiteres Vorgehen:

 

Um die Vergabe rechtssicher zu gestalten, sollte eine Ausschreibung als Dienstleistungsauftrag für die Schulverpflegung für die gebundenen Ganztagsklassen der Grund- und Mittelschule Kitzingen-Siedlung gestaltet werden. Im Anschluss an diese Sitzung wird eine Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulverpflegung in Abstimmung mit dem SG 30 erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Für Hort und Mittagsbetreuung sollte die Möglichkeit bestehen, an der Verpflegung durch den eventuell neuen Auftragnehmer in der Mensa teilnehmen zu können. Die vertraglichen Bedingungen sollten jedoch mit dem Träger und dem jeweiligen Auftragnehmer ausgehandelt werden und ein Nutzungsrecht der Mensa durch die Stadt Kitzingen ausgesprochen werden. Diese Regelung sollte über die Benutzungssatzung getroffen werden.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Beschluss 2019/266 wird aufgehoben.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung mit dem Ziel durchzuführen, einen Dienstleistungsauftrag zu vergeben. Ebenso wird sowohl eine Benutzungs- als auch eine Gebührensatzung für die Schulverpflegung aufgrund der Prüfungsfeststellung aus 2015/16 erarbeitet und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

4.    Die benötigten Haushaltsmittel sind bereit zu stellen.