Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.02.2021 zur Umsetzung priorisierter Maßnahmen:
Planungsauftrag-/vergabe Bahnhof Nord (Teilbereich: Schlammwüste)
Vorlage
2021/086
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Siehe Antrag vom 04.02.2021 (Anlage 1)

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Der Antragsteller geht von einer zügigen baulichen Entwicklung im gesamten Bahnhofsbereich aus. Dabei nimmt er Bezug auf die bereits realisierte südliche Stellplatzanlage.

 

Eine zügige Realisierung aller Vorhaben ist dann möglich, wenn zeitnah die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. Auch eine abschnittsweise Realisierung ist möglich und angeraten (z.B. Erneuerung des Amalienweges, Stellplatzanlage).

 

Grundlage einer Realisierung muss jedoch ein abgestimmtes inhaltliches Konzept und das geschaffene Planungsrecht für das Gesamtgebiet sein. Hinzu kommt die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln.

 

Da es sich bei dem hier in Rede stehenden Bereich sowohl um die Vorplatzgestaltung, dem ZOB, einer Stellplatzanlage und ggf. um eine Neubaumöglichkeit handelt ist zwingend ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bahngewidmeten Flächen im weiteren Verfahren zu beachten sind. Das betrifft u. a. die Wegerechte zugunsten der Deutschen Bahn AG und Reisenden, die bahnbetriebsnotwendigen Anlagen im Gebäude sowie die Kanäle.

 

Ziel ist, bis zum 31.10. dieses Jahres ein Konzept für die Entwicklung des Bahnhofsumfeldes und des Gebäudes dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage Nr. 2021/067 verwiesen.

 

der CSU-Fraktion vom 04.02.2021

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das städtische Bauamt erarbeitet zeitnah in Eigenregie eine realisierbare Entwurfsplanung für die Errichtung der erforderlichen Fahrrad-, PKW-Stellplätze sowie die erforderlichen Bushaltestellen für den ÖPNV.

 

3.    Die Pläne werden dem Stadtrat zu Entscheidung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise und Auftragsvergabe bis zum 15.10.2021 vorgelegt.