Betreff
Einziehung einer Teilfläche der Ortsstraße Richard-Wagner-Straße, Fl.Nr. 4310/1
Vorlage
2021/088
Aktenzeichen
SG 60
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Das Grundstück Fl.Nr. 4310/1, Richard-Wagner-Straße, wurde im Jahre 2017 nach dem endgültigen Ausbau der Verlängerung der Richard-Wagner-Straße als Ortsstraße mitgewidmet.

Im Zuge der Abrechnung des Erschließungsbeitrages für diese Verlängerung im Jahre 2019 hat der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 4299/1, Richard-Wagner-Straße 1a, den Antrag auf Rückübertragung des Grundstücks Fl.Nr. 4310/1 gestellt.

 

Mit Urkunde vom 06.04.1933 wurden von den Voreigentümern Flächen kostenfrei für den Ausbau der Richard-Wagner-Straße im Rahmen des Bebauungsplans „Eselsberg Süd“ abgetreten (120 qm). Benötigt wurden dann tatsächlich lediglich 7 qm, sodass die Fläche von 113 qm (heute Fl.Nr. 4310/1) rückübertragen werden kann.

Das Grundstück Fl.Nr. 4310/1 soll dann mit dem Grundstück Fl.Nr. 4299/1, Richard-Wagner-Straße 1a, verschmolzen werden.

 

Für diese rückzuübertragende Fläche sind auch keine umzulegenden Straßenausbaukosten angefallen, so dass einer Einziehung der Fläche nichts entgegensteht.

 

Somit ist für diese Fläche (Fl.Nr. 4310/1) das Einziehungsverfahren nach Art. 8 Abs. 1

BayStrWG einzuleiten.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Für eine Teilfläche der Ortsstraße Richard-Wagner-Straße, Fl.Nr. 4310/1, ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG das Einziehungsverfahren einzuleiten.