Betreff
Beschlussvorlage zur Schaffung eines sicheren Fußgängerüberweges von der `Alten Mainbrücke´ in die Innenstadt
Vorlage
164/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1. Ausgangssituation

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 13.10.2011 wurde die Schließung der  `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr beschlossen. Ausgehend von der in diesem Zusammenhang entstandenen Diskussion zur Schaffung einer neuen Fußgängerquerung, hat die Stadtverwaltung ein Konzept erarbeitet welches mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

2. Planerische Rahmenbedingungen

 

Städtebauliche Rahmenbedingungen

Durch die Schließung der `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr besteht die Möglichkeit, die Eingangssituation in die Kitzinger Innenstadt neu zu gestalten. Für den Stadtteil Etwashausen bedeutet das eine komfortablere Anbindung an die Innenstadt und  die westlichen Stadtteile können hierdurch die qualitativ hochwertigen Naherholungsflächen entlang des Mains besser und sicherer zu Fuß oder mit dem Rad erreichen.

 

Die Schließung der Mainbrücke für den motorisierten Verkehr ermöglicht die Anbindung der Mainbrücke an die Fußgängerzone, wie seitens der CSU-Stadtratsfraktion beantragt, in direkter Verlängerung zu realisieren. Die heute noch vorhandenen Querungssituationen welche auf teils beengten Fußgängerwegen erreicht werden, können damit aufgelöst und an einer Stelle zusammengeführt werden.

 

Durch diese Veränderung wird die Bedeutung dieser Eingangssituation in Form eines Treffpunktes oder einer ersten Adresse für Besucher und Touristen noch weiterer gestärkt. Aus diesen Gründen geht es an dieser Stelle nicht nur darum, eine sichere Querungssituation, für Fußgänger zu kreieren, sondern auch darum, diese vielleicht wichtigste Eingangssituation in die Innenstadt im Sinne eines Treffpunktes oder einer ersten Adresse attraktiv umzugestalten und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

 

Städtebauliches Ziel war es daher an dieser Stelle nicht nur eine sichere Querungsstelle für Fußgänger zu planen, sondern auch diese wichtige Auftaktsituation in die Fußgängerzone im Sinne eines Treffpunktes attraktiver zu gestalten. Ein weiteres Ziel war es die Rahmenbedingungen zu schaffen, um bei einer Umgestaltung der Alten Burgstraße die Läden auf der Ostseite besser und sicherer zu Fuß zu erreichen.

 

 

Verkehrliche Rahmenbedingungen

Mit der Öffnung der Nordtangente im Jahr 2011 verfügt die Stadt Kitzingen über drei leistungsfähige Mainquerungen. Die Verkehrserhebungen, welche im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes durchgeführt und im Verkehrsmodell abgebildet wurden, haben deutlich gezeigt, dass sich die Verkehrsverlagerungen ohne Probleme über die drei vorhandenen Bücken bewältigen lassen und dass im Bereich der Nordtangente noch Potentiale vorhanden sind.

 

Durch die Schließung der `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr haben sich, auch das zeigt das Verkehrsmodell, die verkehrlichen Verhältnisse im Innenstadtbereich deutlich verbessert. So hat sich der Durchgangsverkehr im Innenstadtgebiet in der Kaiserstraße um ca. 18%, in der Alten Burgstraße um ca. 19% und in  der Luitpoldstraße um ca. 7% reduziert. Dies hat zur Folge, dass die Attraktivität der Innenstadt als Einzelhandelszentrum erhöht hat.

 

Im Ergebnis lässt sich somit feststellen, dass die Schließung der `Alten Mainbrücke´ für den motorisierten Verkehr für die Stadt Kitzingen eine wesentliche und richtige Entscheidung war, welche die Entwicklung der Kitzinger Innenstadt sowie des Stadtteils Etwashausen in Zukunft sehr positiv beeinflussen kann.

 

Die Querungsstelle wird heute von folgenden verkehrlichen Funktionen und Rahmenbedingungen geprägt und überlagert:

 

-         Erschließung der Fußgängerzone für den Anliefer- bzw. Anliegerverkehr

-         Pkw-Stellplätze

-         Querungsstelle befindet sich auf einer Kuppe

-         Radfahrer fahren von der Mainbrücke kommend bergab auf diese Stelle zu

 

Diese Rahmenbedingungen wirken einer sicheren Querung für Fußgänger entgegen. Daher wurden für die Planung folgende verkehrlichen Zielsetzungen formuliert:

 

-         Querungsstelle mit Vorrang für den Fußgänger (Zebrastreifen)

-         Erhebliche Geschwindigkeitsreduzierung für den motorisierten Verkehr auf der Schrannenstraße in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches

-         Umgestaltung des Straßenraumes im Sinne der Verkehsberuhigung

-         Erweiterung der Fußgängerzone

-         Bessere Einsehbarkeit des Straßenraumes von der Brücke kommend

-         Mehr Platz in den Randbereichen für Fußgänger

-         Aufrechterhaltung des Anliefer- und Anliegerverkehrs in die Fußgängerzone

 

 

3. Erläuterung des Planungskonzeptes

 

Die Stadtverwaltung hat aufbauend auf der bereits vorhandenen Rahmenplanung des Büros ArcGrün für die Mainpromenade, welche in der Stadtratssitzung am 31.01.2008 vorgestellt und vom Stadtrat zur Kenntnis genommen wurde, zwei grundsätzliche Planungsvarianten entwickelt (Mittelinsel, Reduzierung des Querschnittes). Da sich die Planung an dieser Stelle in ein Gesamtkonzept für die Innenstadt einfügen muss, wurde anschließend gemeinsam mit dem Büro BSV ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet.

Im Planungsprozess hat sich herausgestellt, dass eine Lösung mit Mittelinsel nur mit erheblich mehr baulichem und finanziellem Aufwand umgesetzt werden kann. Da durch die notwendige Aufweitung des Straßenquerschnittes ein größerer Umgriff umzugestalten wäre. Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass die Randbereiche für Fußgänger aufgrund des zusätzlichen Platzbedarfes der Mittelinsel nicht wesentlich erweitert werden könnten. Aus diesen Gründen und der Tatsache, dass sich eine Straßenraumverengung in die Systematik der Schrannenstraße einfügt (Bereich Synagoge), wurde bei der Erstellung des Konzeptes die Schaffung einer verkehrlichen Engstelle zu Grunde gelegt.

 

Gesamtkonzept (s. Anlage 1)

Das Gesamtkonzept beinhaltet grundsätzlich eine Reduzierung der Straßenquerschnitte, die Anordnung von Senkrechtparkplätzen und die Integration von straßenbegleitenden Bäumen in Form einer Allee. Damit können die Randbereiche vor den Läden erweitert und attraktiver gestaltet werden. An der Kreuzungsstelle Alte Burgstraße/Kaiserstraße ist ein Kreisverkehr vorgesehen.

 

Querungsstelle (s. Anlage 2 und 3)

Zur Gestaltung einer sicheren Querungsstelle für Fußgänger ist zum einen die Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich; genauso wichtig ist aber auch, dass der Verkehrsteilnehmer diesen Bereich auch als verkehrsberuhigt wahrnimmt und seine Geschwindigkeit automatisch anpasst. Aus diesem Grunde wurde die verkehrliche Situation gemäß den neuen Anforderungen an eine hochfrequentierte Fußgängerquerung umgestaltet.

 

Die Planung beinhaltet, wie bereits auch im Bereich der Synagoge, die Schaffung einer Engstelle (4,50 m). Somit wurde die verkehrliche Systematik fortgeführt. Hierdurch soll auf diese Querungsstelle aufmerksam gemacht und die Geschwindigkeit reduziert werden. Die Baumpflanzungen auf der Seite der Tourist-Info machen auch in der dritten Dimension auf diese Engstelle aufmerksam, sodass bereits von Weitem die Besonderheit dieser verkehrlichen Situation erkannt werden kann (s. Anlage 5). Durch die Schaffung der Engstelle kann der Aufstellbereich für Fußgänger und Radler auf der Ostseite erweitert werden, hierdurch wird auch die Einsehbarkeit der Schrannenstraße verbessert.

 

Die Stellplätze unmittelbar vor dem Textilgeschäft Weigand werden entfernt. Dies ist erforderlich, um diese Querungstelle verkehrssicher zu gestalten und um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die beiden Pkw-Stellplätze unmittelbar an der Querungsstelle werden ebenfalls verlagert, um hier mehr Raum zu Gestaltung zu haben.

Die entfallenden Stellplätze können größtenteils entlang der Alten Burgstraße kompensiert werden, so dass im Vergleich zu den heute vorhandenen 10 Stellplätzen künftig immer noch 9 vorhanden sein werden. Durch diese Maßnahmen kann die Fußgängerzone an die Schrannenstraße erweitert werden (s. Anlage 2).

 

Durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (s. Anlage 2) und die Temporeduzierung auf 20 km/h wird zusätzlich auf diese Situation aufmerksam gemacht. Künftig bedeutet das, dass der Straßenverkehr nach wie vor Vorrang hat, dass aber durch die Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten verkehrsberuhigten Bereich ein Queren durch Fußgänger sicher möglich ist.

 

Aufgrund der Tatsache, dass Radfahrer von der Mainbrücke kommend abwärts fahren und ein Zebrastreifen ein rechtswidriges Queren provozieren kann, sind auf der Seite der Tourist-Info Poller angebracht, um auch hier aktiv auf diese Situation aufmerksam zu machen.

 

Gestaltung

Die Fläche vor dem Textilgeschäft Weigand wird als Platzbereich mit Sitzmauern gestaltet (s. Anlage 3). Ebenso wird der nördlich angrenzende Bereich durch eine Sitzmauer als Treffpunkt umgestaltet. Die Fahrradstellplätze werden konzentriert vor den PKW-Stellplätzen untergebracht. In der Materialität orientiert sich die Platzgestaltung an den bereits vorhandenen Belägen in der Fußgängerzone (s. Anlage 4). Lediglich der Platzbereich sowie das von der Mainbrücke kommende Band wird in einer anderen Verlegeart ausgeführt, um sich gestalterisch abzuheben.

 

Kosten

Die Kosten belaufen sich nach einer groben ersten Kostenschätzung auf ca. 100.000 € brutto. Im Haushalt wurden unter der Haushaltsstelle 1.6302.9501 100.000 € für diese Maßnahme vorgesehen. Erste Gespräche der Kämmerei mit der Regierung von Unterfranken haben ergeben, dass diese Maßnahme grundsätzlich aus den Mitteln Stadtumbau West gefördert werden kann. Da es sich um eine punktuelle Maßnahme handelt, werden keine Ausbaubeiträge seitens der Anwohner fällig. Sollte der Straßenzug zu einem späteren Zeitpunkt aber insgesamt umgestaltet werden, können die Ausbaubeiträge auch für diese Maßnahme nachgefordert werden.

 

 

4. Weiteres Vorgehen

 

Auf Basis des vorgestellten und bestätigten Konzeptes wird die Ausführungsplanung erstellt, so dass Ende diesen Jahres die Vergabe der Bauleistungen erfolgen kann. Dem Stadtrat wird hinsichtlich der Vergabe der Bauleistungen Ende 2012 ein Vergabevorschlag zur Entscheidung vorgelegt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt dann im Frühjahr 2013.

 

 

5. Abstimmungen

 

Dieser Beschluss ist mit der Kämmerei (Finanzierung, Förderung) und dem SG 31 (Verkehrsraumgestaltung, verkehrsrechtliche Anordnungen) abgestimmt.

 

 

 

1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes entsprechend

    Anlage 3.

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorgestellten Konzeptes die   

    Ausführungsplanung zu erstellen.

 

4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat Ende dieses Jahres einen

    Entscheidungsvorschlag hinsichtlich der Vergabe der Bauleistungen vorzulegen.