Rechenschaftsbericht 2011
siehe Anlage.
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist
die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.
Dies bedeutet zunächst nur
die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.
Nach
Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse
und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens
30.06.2013 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung
fest und beschließt über die Entlastung.
Vom
Jahresabschluss 2011 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen haben
der Finanzausschuss am 19.04.2012 und der Stadtrat am 26.04.2012 Kenntnis
genommen.
Von den
Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2011 der
Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
Kenntnis genommen.
Summe bereinigte
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 41.561.903,54
€
Summe bereinigte
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 11.597.965,35
€
53.159.868,89
€
Summe bereinigte
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 41.561.903,54
€
Summe bereinigte
Sollausgaben Vermögenshaushalt 11.597.965,35
€
53.159.868,89
€
Fehlbetrag/Überschuss 0,00
€