Betreff
Jahresrechnung 2011
Vorlage
168/2012
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Rechenschaftsbericht 2011 siehe Anlage.

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten (30.06.) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen.

 

Dies bedeutet zunächst nur die Kenntnisnahme des Abschlussergebnisses.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2013 die Jahresabschlüsse bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

Vom Jahresabschluss 2011 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen haben der Finanzausschuss am 19.04.2012 und der Stadtrat am 26.04.2012 Kenntnis genommen.

 

 

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2011 der

Stadt Kitzingen wird gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis genommen.

 

Summe bereinigte Solleinnahmen Verwaltungshaushalt                        41.561.903,54 €

Summe bereinigte Solleinnahmen Vermögenshaushalt                         11.597.965,35 €

                                                                                                                  53.159.868,89 €

 

Summe bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt                          41.561.903,54 €

Summe bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt                           11.597.965,35 €

                                                                                                                  53.159.868,89 €

Fehlbetrag/Überschuss                                                                                            0,00 €