Betreff
Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021;
Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021
Vorlage
2021/158/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern der Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar bis Mai 2021 einen Beitragsersatz, sofern der Träger die Elternbei-träge im jeweiligen Monat nicht erhoben oder vollständig zurückerstattet hat oder zurückerstatten wird, weil die Einrichtung durch das jeweilige Kind in Folge der Corona-Pandemie nicht besucht wurde. Es werden hierbei die aus dem letzten Jahr bereits bekannten Pauschalen zu 70 % vom Freistaat erstattet. Die restlichen 30 % der Pauschalen können von den Gemeinden erstattet werden.

 

Jedes Kind erhält den Beitragsersatz, wenn es nicht mehr als fünf Betreuungstage im jeweiligen Monat in Anspruch genommen hat.

 

Der Beitragsersatz beträgt für:

 

·         Krippenkinder 300,00 €, davon trägt der Freistaat 240,00 € und die Kommune 60,00 €

·         Kindergartenkinder 150,00 €, davon trägt der Freistaat 135,00 € und die Kommune 15,00 €

·         Schulkinder 100,00 €, davon trägt der Freistaat 70,00 € und die Kommune 30,00 €

·         Mittagsbetreuung 68,00€ bzw. 110,00 €, davon trägt der Freistaat 48,00 € bzw. 77,00 € und die Kommune 20,00 € bzw. 33,00 €.



Für die Monate Januar bis März 2021 haben die Träger bereits einen Antrag auf Beitragsersatz gestellt.

 

Der staatliche Beitragsersatz für die Kitzinger Kindertageseinrichtungen sowie für die Gastkindergärten beträgt 93.620,00 € und für die Mittagsbetreuung 7.140,70 €, welcher bereits an die Träger erstattet wurde.

 

Der freiwillige kommunale Beitragsersatz für die Kitzinger Kindertageseinrichtungen sowie für die Gastkindergärten würde 30.180,00 € und für die Mittagsbetreuung 3.060,30 € betragen.

 

Für die Monate April bis Mai 2021 können derzeit von den Trägern die Anträge gestellt werden.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen freiwilligen kommunalen Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 für die Kitzingen Kindertagesbetreuungen (Kindergärten und –krippen, Schülerhort und Mittagsbetreuungen und für die Gastkindergärten zu übernehmen.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der freiwillige kommunale Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 des Elternbeitrages wird für die Kitzinger Kindertages-betreuungen (Kindergärten und -krippen, Schülerhort, Gastkindergärten und Mittagsbetreuungen an den Schulen) gemäß der vom Freistaat Bayern angedachten Verteilung übernommen.

3.    Die benötigten Haushaltsmittel sind auf den entsprechenden Haushaltsstellen bereitzustellen.