Für
das Stadtgebiet mit Stadtteilen wird der fließende Verkehr derzeit nur durch
die Polizei überwacht. Der Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit liegt dabei auf
der Überwachung des außerörtlichen Verkehrs. Innerorts wird die Einhaltung der
Geschwindigkeit nur an unfallträchtigen Stellen, bzw. bei freien Kapazitäten
kontrolliert. Dies hatte und hat zur Folge, dass aufgrund von Hinweisen oder
Beobachtungen im Stadtgebiet Kitzingen nur gemessen wurde/ wird, wenn bei der
Polizei tatsächlich Kapazitäten frei sind. Hierdurch kam/ kommt es immer wieder
für beide Seiten zu unzufrieden stellenden Situationen, weshalb die Polizei der
Stadt Kitzingen vorgeschlagen hat, dass sie, neben der Überwachung des ruhenden
Verkehrs, auch die Überwachung des fließenden Verkehrs übernehmen solle.
Grundsätzlich
ermöglicht der Gesetzgeber, dass neben der Polizei auch Kommunen den fließenden
Verkehr überwachen. Dabei gibt es zum einen die Möglichkeit, dass die Gemeinde
sich die dafür notwendige Technik, wie z. B. Messgeräte, Fahrzeuge, Software
etc., selbst anschafft und das Personal vorhält oder sich einem Zweckverband
anschließt. Über diesen wird dann die Technik beschafft und das Personal
vorgehalten. Zum anderen wäre es möglich, dass die Stadt Kitzingen sich die
Leistungen Technik, Personal etc. von Dritten einkauft. Beispielsweise hat sich
die Stadt Würzburg für die erste Variante, die Gemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Kitzingen für die dritte Variante entschieden.
Auf
Nachfrage bei kontrollierenden Gemeinden und der Stadt Würzburg, kommt die
Verwaltung zu dem Ergebnis, dass durch die gemeindlichen Messungen die
Verkehrssicherheit offensichtlich deutlich verbessert werden kann. Dies
resultiert laut Aussagen der kontrollierenden Gemeinden daher, dass gezielter und
auch häufiger an bestimmten Punkten gemessen werde kann. Hierdurch entsteht ein
höherer Kontrolldruck und somit kann eine bessere erzieherische Wirkung erlangt
werden. Punktuelle und regelmäßige Messungen beeinflussen auch das
Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer. Mit der Zeit wird oftmals auch langsamer
gefahren, was sich im kleinen Rahmen positiv auf die Umwelt auswirkt (weniger
Beschleunigungs- und Bremsmanöver notwendig). Hierdurch entstehen weniger
Abgase und der Energieverbrauch wird deutlich gesenkt.
Bei
der Vergabe an einen Dritten wäre das wirtschaftliche Risiko für die Stadt
Kitzingen sehr gering. Bei dieser Variante kann auf lokale oder zeitlich
befristete Änderungen zeitnah reagiert werden und die Messdichte flexibel
gestaltet werden. Dabei entfallen für die Stadt Kitzingen die Vorhaltekosten
für Personal und Ausstattung.
Die
Verwaltung spricht sich dafür aus, dass zukünftig die Überwachung des
fließenden Verkehrs auch durch die Stadt Kitzingen durchgeführt werden sollte.
Zur Umsetzung sollte ein dazu qualifiziertes Unternehmen beauftragt werden,
welches sowohl die Mess- und Auswertungstechnik, als auch das Personal für
diese Aufgabe zur Verfügung stellt.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Die
Stadt Kitzingen führt ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Überwachung des
fließenden Verkehrs im Bereich des Stadtgebietes mit Stadtteilen durch.
3.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Polizei eine Vereinbarung über die
Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs durch die Stadt Kitzingen zu
schließen.
4.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, ein qualifiziertes Unternehmen mit der
Durchführung der Überwachung (von der Messung, Überwachung bis zur
Verfahrensbegleitung) zu beauftragen.