Betreff
Erweiterung des evang. Stiftungskindergartens Schreibersgasse um eine Krippengruppe;
hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
2021/186
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Kindergarten in der Schreibersgasse besteht gegenwärtig aus vier Kindergartengruppen und könnte um eine Krippengruppe erweitert werden, um den hier bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken.

 

Eigentümerin des Gebäudes ist die evang.-lutherische Kirchengemeinde Kitzingen, die den Kindergarten auch als Trägerin unterhält. Die Verantwortlichen schlugen von sich aus eine Erweiterung vor, die in den frei gewordenen Räumen der ehemaligen Musikschule realisiert werden könnte.

Das Architekturbüro Roth und Partner hat in Absprache mit den Beteiligten die Planungen übernommen, wie eine bauliche Umsetzung an dieser Stelle aussehen kann. Es handelt sich um eine baulich anspruchsvolle Herausforderung, da es mehrere Hürden gibt. Die nötigen baulichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Unterbringung einer Krippe machen es notwendig, sowohl das Gebäude der ehemaligen Musikschule zu ertüchtigen, als auch Änderungen im Bestandsgebäude vorzunehmen, da nur auf diese Weise die erforderlichen Flächen und Raumprogramme umgesetzt werden können. Weiterhin müssen umfangreiche Bestimmungen im Bereich des Brandschutzes erfüllt und nachgebessert werden. Hinzu kommt eine Erneuerung des Verpflegungskonzepts, da die bestehende Küche schon für die bisher essenden Kinder kaum ausreicht. Mit dem Hinzukommen einer Krippengruppe verschärft sich dies nochmals, sodass eine moderne Frischküche nachgerüstet werden soll, um Quantität und Qualität der Verpflegung leisten und verbessern zu können.

Die genannten Faktoren führen dazu, dass trotz eines bereits bestehenden Gebäudes, das für den Betrieb einer Krippe ertüchtigt und nicht neu errichtet werden muss, Kosten von derzeit geschätzt 962.500,50 € entstehen werden. Teilt man diese auf Kindergarten und Krippe auf, so entfallen hiervon rd. 605.000 € auf die Krippe und 238.000 € auf den Kindergarten. Die Kirche erklärt sich bereit, 120.000 € dessen aus eigenen Mitteln zu finanzieren und beantragt eine Kostenübernahme der restlichen Kosten durch die Stadt Kitzingen.

Dies weicht vom gewöhnlichen Vorgehen ab, das durch die Stadt Kitzingen bisher bei Erweiterungen von Bauten praktiziert wurde, deren Eigentümerin die Stadt nicht ist.

Bisher wurde in diesen Fällen folgendermaßen vorgegangen:  

Fördergeber für diese Maßnahme ist die Stadt Kitzingen an die Evangelische Kirchengemeinde, die Kirchengemeinde erhält einen Zuschuss von der Stadt Kitzingen.

Die Regierung von Unterfranken bezuschusst den von der Stadt Kitzingen gewährten Zuschuss folgendermaßen:

Im Normalfall gewährt die Stadt Kitzingen einen Zuschuss in Höhe der zuweisungsfähigen Kosten (Kostenpauschale) an die Kirchengemeinde und erhält davon 60 % als Zuschuss von der Regierung. Alle Kosten oberhalb der zuweisungsfähigen Kosten trägt die Kirche. Die zuweisungsfähigen Kosten errechnen sich aus dem Kostenrichtwert und der förderfähigen Hauptnutzfläche. Da die förderfähige Hauptnutzfläche (wird von der Regierung von Unterfranken ermittelt) derzeit noch nicht feststeht, kann noch keine Aussage getroffen werden, welche Kosten die Stadt Kitzingen zu tragen hätte.

 

Über den konkreten Zuschuss der Stadt Kitzingen wird entschieden, sobald alle Förderfragen geklärt sind. Es geht zunächst nur um den Grundsatzbeschluss für diese Maßnahme.

 

Nähere Details zu Antrag, Konzeption, Plänen und Kosten sind als Anlagen beigefügt.

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, die Planungen zur Erweiterung des Kindergartens Schreibersgasse um eine Krippengruppe voranzutreiben.