In der Stadtratssitzung am 22.07.2021 wurde die Frage über die Beschaffung von Luft-

filteranlagen für die städtischen Schulen (2 Grundschulen, 2 Mittelschulen, 1 Wirtschaftsschule) diskutiert.

 

Das daraus entstandene Meinungsbild ging von „Purer Aktionismus – nichts beschaffen“ über „für alle Jahrgänge von 1-6“ bis hin zu „Luftfilteranlagen für alle Klassenräume und Fachräume beschaffen“

Dabei wurde deutlich, dass die Frage über die Beschaffung angesichts der durch die Pandemie und die daraus resultierenden Entscheidungen aus Berlin und München eine politische ist.

 

Bereits zur Stadtratssitzung am 22.07.2021 hat das Hauptamt im Vorfeld des sich abzeichnenden Entscheidungsdrucks viele Informationen zur Orientierung für die Stadtratsmitglieder per Mail übermittelt.

(s. Anlage)

 

Ergänzend dazu sind die nunmehr veröffentlichten Förderrichtlinien vom 14.07.2021 beigefügt. Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von Luftfilteranlagen mit einer Anteilsfinanzierung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt auf 1.750 € je förderfähigen Raum (Klassen – und Fachräume)

 

Der Freistaat Bayern sieht dies als „effektive Maßnahme im Kontext der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte mit dem Ziel der Sicherung des Präsenzunterrichts“.

 

Im Nachgang zur Sitzung vom 22.07.2021 wurden zudem die 5 Schulleitungen der unter städtischer Sachaufwandsträgerschaft stehenden Schulen gebeten, ihre Haltung zu dieser Frage mitzuteilen. Die eingegangenen Antworten sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Je nach Entscheidung wären für

 

a.) 107 Luftfilteranlagen

 

b.) 76 Luftfilteranlagen

 

c.) 19 Luftfilteranlagen

 

d.)  0 Luftfilteranlagen

 

zu beschaffen.

 

Angesichts der bereits zahlreich eingegangen Angebote von Firmen geht die Verwaltung davon aus, dass der städtische Anteil für 1 Gerät bei 1.000 – 1.500 € liegen würde.

 

Die Wartungskosten (jährlicher Filtertausch etc.) werden sich auf ca. 100 € pro Gerät/pro Jahr belaufen. Die Stromkosten werden sich auf ca. 50 € pro Gerät/pro Jahr belaufen. (elektrische Leistung des Gerätes x Strombezugspreis x Laufzeit von 8h am Tag x Anzahl der Schultage)

 

Ob die Beschaffung (Marktsituation, Ausschreibungsmodalitäten) tatsächlich bis zum Schulanfang zu bewerkstelligen ist, kann nicht garantiert werden. Das Mögliche aber wird mit höchster Priorität versucht.

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2a.) Es besteht Einverständnis, alle Klassenzimmer und Fachräume an den städtischen Schulen

       mit einer Luftfilteranlage (nach Vorgabe der Förder-Richtlinie) auszustatten.

 

-alternativ-

 

b.) Es besteht Einverständnis, alle Klassenzimmer und Fachräume an den städtischen Schulen 

    der Jahrgänge 1-6 auszustatten.

 

-alternativ-

 

c.) Es besteht Einverständnis, alle Übertritts – und Abschlussklassen auszustatten.

 

-alternativ-

 

d.) Es besteht Einverständnis, keine Luftfilteranlagen für städtische Schulen zu beschaffen.

 

e.) Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.