Betreff
Umbenennung der Siegfried-Wilke-Straße;
hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 24.10.1991
Vorlage
2021/207
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

·         Am 31.03.21 ging bei Oberbürgermeister Güntner und seinen Vertretern der als Anlage 1 beigelegte Antrag von Herrn Prof. Dr. Jochen Oppenheimer ein.

Bereits am Tag darauf leitete der Oberbürgermeister diese Mail mit Anlagen zur Prüfung an die Leiterin des Stadtarchivs, Frau Badel, weiter.

 

Prof. Dr. Oppenheimer erhielt eine Zwischenantwort und wurde gebeten sich bis zur abschließenden Prüfung zu gedulden, da gerade in einer derartigen Angelegenheit absolute Gründlichkeit vor Schnelligkeit geben müsse.

 

Dies verlangt nicht nur die Verantwortung vor der Geschichte. Darüber hinaus hat auch die Öffentlichkeit ein großes Interesse, wie aktuelle Diskussionen in Würzburg (Alt-Oberbürgermeister Zeitler) oder in Schweinfurt (Willy Sachs) belegen.

Die Stadtarchivarin hat alle im Stadtarchiv befindlichen Akten in 5-monatiger Recherche gesichtet.

Darüber hinaus im Staatsarchiv die vorhandenen Gestapo-Akten.

Angesichts dieser umfassenden Recherche von Frau Badel war es nicht möglich, die Entscheidung noch vor der Sommerpause zu treffen.

 

·         Auf das klare Prüfungsergebnis der Stadtarchivarin (s. Anlage 2) wird verwiesen.

Unabhängig davon hat auch Alt-Oberbürgermeister Bernd Moser eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 3).

 

Wie kam es zur Namensgebung?

Ausweislich des Finanzausschussprotokolls vom 19.09.1991 hatte sich die Tochter von Siegfried Wilke an Oberbürgermeister Schardt gewandt mit dem Anliegen, eine Straße im Stadtgebiet nach ihrem Vater zu benennen.

Bereits am 10.10.1991 beschloss der vorberatende Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung mit 11:2 Stimmen: „Die bisher im Volksmund als Nord-Tangente bezeichnete Straße von der B8 bis zur Einmündung Eselsberg wird als „Siegfried-Wilke-Straße“ benannt.“

Mit 30:0 Stimmen wurde dieser Beschluss am 24.10.1991 zum Stadtrats-Beschluss erhoben.

Erläuternde Unterlagen liegen leider nicht mehr vor. Es liegt aber nahe, dass angesichts der kurzen Zeit vom Anliegen der Tochter bis zur Entscheidung eine gründliche Recherche seinerzeit nicht stattfand, zumal es auch kein Archiv in der heutigen Form gab.

 

Fazit:

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung, den Stadtratsbeschluss vom 24.10.1991 zur Benennung der Siegfried-Wilke-Straße aufzuheben

 

 

 

 

1. Vom Sachvertrag wird Kenntnis genommen

 

2. Es besteht Einverständnis, den Stadtrats-Beschluss vom 24.10.1991 zur Benennung der Siegfried-Wilke-Straße aufzuheben.