hier: Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 24.10.1991
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Am
31.03.21 ging bei Oberbürgermeister Güntner und seinen Vertretern der als
Anlage 1 beigelegte Antrag von Herrn Prof. Dr. Jochen Oppenheimer ein.
Bereits am Tag darauf
leitete der Oberbürgermeister diese Mail mit Anlagen zur Prüfung an die
Leiterin des Stadtarchivs, Frau Badel, weiter.
Prof. Dr. Oppenheimer erhielt
eine Zwischenantwort und wurde gebeten sich bis zur abschließenden Prüfung zu
gedulden, da gerade in einer derartigen Angelegenheit absolute Gründlichkeit vor Schnelligkeit geben müsse.
Dies verlangt nicht nur
die Verantwortung vor der Geschichte. Darüber hinaus hat auch die
Öffentlichkeit ein großes Interesse, wie aktuelle Diskussionen in Würzburg
(Alt-Oberbürgermeister Zeitler) oder in Schweinfurt (Willy Sachs) belegen.
Die Stadtarchivarin hat
alle im Stadtarchiv befindlichen Akten in 5-monatiger Recherche gesichtet.
Darüber
hinaus im Staatsarchiv die vorhandenen Gestapo-Akten.
Angesichts dieser umfassenden
Recherche von Frau Badel war es nicht möglich, die Entscheidung noch vor der
Sommerpause zu treffen.
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Auf
das klare Prüfungsergebnis der Stadtarchivarin (s. Anlage 2) wird verwiesen.
Unabhängig davon hat auch
Alt-Oberbürgermeister Bernd Moser eine Stellungnahme abgegeben (Anlage 3).
Wie kam es zur Namensgebung?
Ausweislich des Finanzausschussprotokolls
vom 19.09.1991 hatte sich die Tochter von Siegfried Wilke an Oberbürgermeister
Schardt gewandt mit dem Anliegen, eine Straße im Stadtgebiet nach ihrem Vater
zu benennen.
Bereits am 10.10.1991
beschloss der vorberatende Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung mit
11:2 Stimmen: „Die bisher im Volksmund als Nord-Tangente bezeichnete Straße von
der B8 bis zur Einmündung Eselsberg wird als „Siegfried-Wilke-Straße“ benannt.“
Mit 30:0 Stimmen wurde
dieser Beschluss am 24.10.1991 zum Stadtrats-Beschluss erhoben.
Erläuternde Unterlagen
liegen leider nicht mehr vor. Es liegt aber nahe, dass angesichts der kurzen
Zeit vom Anliegen der Tochter bis zur Entscheidung eine gründliche Recherche
seinerzeit nicht stattfand, zumal es auch kein Archiv in der heutigen Form gab.
Fazit:
Zusammenfassend empfiehlt
die Verwaltung, den Stadtratsbeschluss vom 24.10.1991 zur Benennung der
Siegfried-Wilke-Straße aufzuheben
1. Vom Sachvertrag wird Kenntnis
genommen
2. Es besteht Einverständnis, den
Stadtrats-Beschluss vom 24.10.1991 zur Benennung der Siegfried-Wilke-Straße
aufzuheben.