hier: Hochwasserpräventation als Schwammstadt in Kitzingen
1.
Begründung:
Siehe Antrag der Bayernpartei vom 30.07.2021
(Anlage).
2.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1:
Bei öffentlichen Bauvorhaben (z. B. P+R Parkplatz Bahnhof Süd) wird Wert
daraufgelegt, dass Pflasterflächen nach Möglichkeit versickerungsfähig aufgebaut
sind.
Bei privaten Maßnahmen wären solche Vorgaben entweder direkt im
Plangenehmigungsverfahren oder im Planungsverfahren (Bebauungsplan) zu regeln.
Zu 2:
Für die notwendige Ableitung des
Oberflächenwassers wird bereits jetzt bei den anstehenden Baumaßnahmen geprüft,
ob eine Versickerung bzw. die Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich
ist.
So ist das Entwässerungskonzept des geplanten
Parkplatzes am Bleichwasen wie folgt aufgebaut:
·
Versickerungsfähige
Parkflächen (Rasengittersteine)
·
Umlaufendes
Muldensystem (Rückhalt und Versickerung)
·
Regenrückhaltebecken
mit Überlauf in den Bimbach
Es wird aber sicherlich Bauvorhaben geben,
bei welchen eine Entwässerung nur über das Kanalnetz möglich ist.
Zu 3:
Die Prüfung ob Wasserläufe im Stadtgebiet
renaturiert werden können ist arbeitsintensiv.
Eine zeitnahe Umsetzung kann derzeit nicht
zugesagt werden.
Beschlussentwurf der Bayernpartei vom 30.07.2021
1. In Bauanträgen soll künftig der folgende Passus aufgenommen werden:
Parkplätze, egal ob auf Betriebsstätten, auf öffentlichen Grund oder als Stellplätze im privaten Bereich müssen mit versickerungsfähigen Pflaster gestaltet werden, es eigenen sich hier wasserdurchlässige Pflastersteine mit Splittfugen zur Versickerung von Regenwasser.
2. Dort wo es im Sinne des Straßenbaues möglich ist, sollen Entwässerungsmulden anstelle eines Straßenablaufes entstehen.
3. Die Stadtverwaltung soll prüfen wo eine Renaturierung von Wasserläufen im Stadtgebiet möglich gemacht werden kann.