Betreff
REACT-EU - EU-Innenstadt-Förderinitiative; Interessensbekundung zum Auswahlverfahren
Vorlage
2021/224
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Veranlassung:

 

Der Bayer. Städtetag startet im August 2021 einen Projektaufruf zur Interessensbekundung für die EU-Innenstadt-Förderinitiative für bayerische Städte und Gemeinden (REACT-EU). Die Förderinitiative zielt insbesondere auf Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt ab, die schnell umsetzbar und wirksam sind und möchte Synergien zwischen städtebaulicher und gewerblicher Entwicklung herstellen. Durch die Verbesserung der lokalen Infrastruktur und die Anpassung der Innenstädte an digitale, klimatische und energetische Herausforderungen soll die Bedeutung des Standorts Innenstadt für das Gemeinwohl gestärkt werden.

 

Die Förderung aus dem Programm REACT-EU verfolgt ähnliche Ziele wie der aufgelegte Sonderfond „Innenstädte beleben“ des Bayer. Städtebauförderprogramms und würde diesen ergänzen. Das Auswahlverfahren für „Innenstädte beleben“ ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Alle Maßnahmen im Rahmen des Programms REACT-EU müssen im Einklang mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) stehen oder dem Ziel dienen, den zentralen Versorgungsbereich zu schützen.

 

Der Fördersatz beträgt einheitlich 90 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Um die Fördermöglichkeit zu wahren hat die Stadt Kitzingen dem Fördergeber am 28.09.2021 bereits eine Interessensbekundung für die beabsichtigten Maßnahmen (Anlage 1) eingereicht, da diese bis spätestens 30.09.2021 vorzulegen waren. Teil der Interessensbekundung ist ein Umsetzungsbeschluss des Stadtrates, der die bereits abgegebenen Unterlagen vervollständigt.

Das Auswahlverfahrenen soll voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.

 

Geförderte Maßnahmen müssen bis 30.06.2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nach Angaben des Fördergebers ausgeschlossen.

 

Auszug aus der abgegebenen Interessensbekundung zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen:

 

Die jüngere Geschichte der Stadt Kitzingen ist geprägt durch den kompletten Abzug der amerikanischen Streitkräfte. Der Strukturwandel ist noch nicht abgeschlossen. Durch die Entwicklung der 400 ha Konversionsflächen (Gewerbe und Wohnen) gewinnt auch die Innenstadt (Altstadt) an Bedeutung. Die Altstadt ist Schwerpunkt der Stadtentwicklung und als Sanierungsgebiet festgelegt. Die Realisierung eines Tangentenringes um die Innenstadt ermöglicht die Herabstufung der Staatsstraßenfunktion und die Erneuerung der öffentlichen Räume. Damit können die Funktionen Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen sowie Kultur/Tourismus gestärkt werden. Der innerstädtische Einzelhandel ist sehr stark durch Inhabergeschäfte geprägt. Diese haben coronabedingt erhebliche Schwierigkeiten. Mit der Gestaltung des Mainufers im Rahmen der Gartenschau (2011) konnte ein erstes Zeichen gesetzt werden.

 

Die Innenstadt soll als zentraler Bereich mit der funktionalen Durchmischung von Wohnen, Handel und Dienstleistung sowie Kultur/Tourismus an Anziehungskraft gewinnen. Die bauliche Instandsetzung, denkmalgerechte Sanierung und der ergänzende Neubau soll begleitet werden mit der Erneuerung der gesamten öffentlichen Räume. Dabei stehen die Barrierefreiheit, die Begrünung und die Wiedernutzbarmachung von „Wasser in der Stadt“ mit der Entsiegelung von Straßenraum im Mittelpunkt. Ein Grundkonzept zum Verkehrsnetz mit Gestaltungsvorschlägen liegt vor und ist inhaltlich zu vertiefen. Mit den Investoren und Eigentümern wird intensiv zusammengearbeitet. Deren Interessen und die städtischen Belange sind zusammenzubringen. Maßnahmen sind gemeinsam zu finanzieren. Die betroffenen Anwohner und Einzelhändler sowie die Gastronomen sind in die Umsetzung der Vorhaben einzubinden.

 

Die innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmten Vorhaben lassen sich aus dem aktuellen ISEK und den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet Altstadt ableiten.

 

Die beantragten Maßnahmen sind Grundlage für die konkrete Umsetzung und Voraussetzung um den Erneuerungsprozess in Gang zu setzen (Planungsmaßnahmen/ Beteiligungsverfahren). Darüber hinaus soll die Akzeptanz und Bereitschaft zur Mitwirkung für den ganzheitlichen Prozess der Erneuerung erhöht werden. Die Vorhaben können beispielgebend sein und eine Pilotfunktion haben. Im Hinblick auf die ökologischen Herausforderungen wird der Fuß- und Radverkehr gestärkt. Stellplätze entstehen am Innenstadtrand.

Mit einem wettbewerblichen Verfahren für den Falterturm als das Wahrzeichen der Stadt sollen sowohl neue Nutzungsmöglichkeiten als auch technischen Möglichkeiten mit hoher architektonischer Qualität gefunden werden. Gleiches gilt für den Schwalbenhof.

Mit der temporären Nutzung eines ehemaligen Ladengeschäftes zur Weinbar am Markt soll auch ein Anreiz für die Nutzung der vorhandenen und drohenden Leerstände geschaffen werden. Gleichzeitig können so neue, auch jüngere, Nachfrager in die Innenstadt gezogen werden. Insgesamt rückt damit die historische Altstadt für alle Bewohner in den Blick. Es soll auch das Interesse für ein innerstädtisches Wohnen gestärkt werden.

 

Die beantragten Projekte sind alle auf die Erneuerung im Sinne einer ökologischen und sozialen Entwicklung ausgerichtet. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Gesundung des innerstädtischen Handels und der Wohnungswirtschaft verbessert werden. Es geht um ein Mehr an Aufenthaltsqualität, eine bessere Verweilmöglichkeit in der Altstadt für Bewohner, Gewerbetreibende und Touristen gleichermaßen. Die „Tagbevölkerung“ ist durch attraktive Angebote länger zu halten und zusätzlich soll die „Abend- und Nachtbevölkerung“ gewonnen werden (Wohnen, Gastronomie / Freizeit und Kultur).

Der „Aufheizung“ der Innenstadt soll durch Begrünungsmaßnahmen (ggf. Alleen und Baumgruppen) und mit dem Wiederentdecken des Wassers (möglicher Wasserlauf zum Main) begegnet werden. Damit sollen auch neue Bewohner gewonnen werden. Der Mix der Verkehrsarten ist zugunsten der Fußgänger und Radfahrer zu verändern. Das Interesse der Wohnungseigentümer zur Sanierung ihrer Gebäude steigt mit der Nachfrage.

 

Das Erneuerungsziel ist mit der Ausweisung zum Sanierungsgebiet bestimmt worden. Es geht nun um die stärkere ökologische Ausrichtung und die schrittweise Realisierung. Diese orientiert sich an den Prioritäten und den finanziellen Möglichkeiten. Der Königsplatz und die Kaiserstraße sind neben dem Markt der zentrale Bereich der Innenstadt. Aktuell haben diese Bereiche noch die Funktion einer Staatsstraße. Hier fehlt die Aufenthaltsqualität. Technisch ist die Möglichkeit gegeben das Thema „Wasser“ in die Stadt zu holen und größere Flächen zu begrünen. Dafür ist der gesamte Bereich in einem zeitlichen und technischen Zusammenhang zu erneuern. Eine Grundlage bildet die Fortschreibung und Konkretisierung des gestalterischen Grundkonzeptes.

 

Es soll aktuell (noch) kein Innenstadtmanagement über dieses Projekt gefördert und eingesetzt werden. Es ist vorgesehen über das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ einen Quartiersmanager/Stadtteilmanager einzubinden. Sollte der Bedarf größer sein, ist darauf zu reagieren. Die Personalbemessung hängt im Wesentlichen von den bewilligten Fördervorhaben ab.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, dass die in Anlage 1 genannten Maßnahmen bei Förderzusage bis 30.06.2023 umgesetzt werden.

 

3.    Die notwendigen Mittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.