Veranlassung:
Der Bayer. Städtetag startet im August 2021 einen Projektaufruf zur Interessensbekundung für die EU-Innenstadt-Förderinitiative für bayerische Städte und Gemeinden (REACT-EU). Die Förderinitiative zielt insbesondere auf Maßnahmen zur Belebung der Innenstadt ab, die schnell umsetzbar und wirksam sind und möchte Synergien zwischen städtebaulicher und gewerblicher Entwicklung herstellen. Durch die Verbesserung der lokalen Infrastruktur und die Anpassung der Innenstädte an digitale, klimatische und energetische Herausforderungen soll die Bedeutung des Standorts Innenstadt für das Gemeinwohl gestärkt werden.
Die Förderung aus dem Programm REACT-EU verfolgt ähnliche Ziele wie der aufgelegte Sonderfond „Innenstädte beleben“ des Bayer. Städtebauförderprogramms und würde diesen ergänzen. Das Auswahlverfahren für „Innenstädte beleben“ ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Alle Maßnahmen im Rahmen des Programms REACT-EU müssen im Einklang mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) stehen oder dem Ziel dienen, den zentralen Versorgungsbereich zu schützen.
Der Fördersatz beträgt einheitlich 90 % der förderfähigen Ausgaben.
Um die Fördermöglichkeit zu wahren hat die Stadt Kitzingen dem Fördergeber am 28.09.2021 bereits eine Interessensbekundung für die beabsichtigten Maßnahmen (Anlage 1) eingereicht, da diese bis spätestens 30.09.2021 vorzulegen waren. Teil der Interessensbekundung ist ein Umsetzungsbeschluss des Stadtrates, der die bereits abgegebenen Unterlagen vervollständigt.
Das Auswahlverfahrenen soll voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.
Geförderte Maßnahmen müssen bis 30.06.2023 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein. Eine Verlängerung dieses Zeitraums ist nach Angaben des Fördergebers ausgeschlossen.
Auszug aus der abgegebenen Interessensbekundung zu den
beabsichtigten Einzelmaßnahmen:
Die jüngere
Geschichte der Stadt Kitzingen ist geprägt durch den kompletten Abzug der
amerikanischen Streitkräfte. Der Strukturwandel ist noch nicht abgeschlossen.
Durch die Entwicklung der 400 ha Konversionsflächen (Gewerbe und Wohnen)
gewinnt auch die Innenstadt (Altstadt) an Bedeutung. Die Altstadt ist
Schwerpunkt der Stadtentwicklung und als Sanierungsgebiet festgelegt. Die
Realisierung eines Tangentenringes um die Innenstadt ermöglicht die
Herabstufung der Staatsstraßenfunktion und die Erneuerung der öffentlichen
Räume. Damit können die Funktionen Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen sowie
Kultur/Tourismus gestärkt werden. Der innerstädtische Einzelhandel ist sehr
stark durch Inhabergeschäfte geprägt. Diese haben coronabedingt erhebliche
Schwierigkeiten. Mit der Gestaltung des Mainufers im Rahmen der Gartenschau
(2011) konnte ein erstes Zeichen gesetzt werden.
Die Innenstadt soll
als zentraler Bereich mit der funktionalen Durchmischung von Wohnen, Handel und
Dienstleistung sowie Kultur/Tourismus an Anziehungskraft gewinnen. Die bauliche
Instandsetzung, denkmalgerechte Sanierung und der ergänzende Neubau soll
begleitet werden mit der Erneuerung der gesamten öffentlichen Räume. Dabei
stehen die Barrierefreiheit, die Begrünung und die Wiedernutzbarmachung von
„Wasser in der Stadt“ mit der Entsiegelung von Straßenraum im Mittelpunkt. Ein
Grundkonzept zum Verkehrsnetz mit Gestaltungsvorschlägen liegt vor und ist
inhaltlich zu vertiefen. Mit den Investoren und Eigentümern wird intensiv
zusammengearbeitet. Deren Interessen und die städtischen Belange sind
zusammenzubringen. Maßnahmen sind gemeinsam zu finanzieren. Die betroffenen
Anwohner und Einzelhändler sowie die Gastronomen sind in die Umsetzung der
Vorhaben einzubinden.
Die innerhalb der
Stadtverwaltung abgestimmten Vorhaben lassen sich aus dem aktuellen ISEK und
den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchung zum Sanierungsgebiet Altstadt
ableiten.
Die beantragten
Maßnahmen sind Grundlage für die konkrete Umsetzung und Voraussetzung um den
Erneuerungsprozess in Gang zu setzen (Planungsmaßnahmen/ Beteiligungsverfahren).
Darüber hinaus soll die Akzeptanz und Bereitschaft zur Mitwirkung für den
ganzheitlichen Prozess der Erneuerung erhöht werden. Die Vorhaben können
beispielgebend sein und eine Pilotfunktion haben. Im Hinblick auf die ökologischen
Herausforderungen wird der Fuß- und Radverkehr gestärkt. Stellplätze entstehen
am Innenstadtrand.
Mit einem
wettbewerblichen Verfahren für den Falterturm als das Wahrzeichen der Stadt
sollen sowohl neue Nutzungsmöglichkeiten als auch technischen Möglichkeiten mit
hoher architektonischer Qualität gefunden werden. Gleiches gilt für den
Schwalbenhof.
Mit der temporären
Nutzung eines ehemaligen Ladengeschäftes zur Weinbar am Markt soll auch ein
Anreiz für die Nutzung der vorhandenen und drohenden Leerstände geschaffen
werden. Gleichzeitig können so neue, auch jüngere, Nachfrager in die Innenstadt
gezogen werden. Insgesamt rückt damit die historische Altstadt für alle
Bewohner in den Blick. Es soll auch das Interesse für ein innerstädtisches
Wohnen gestärkt werden.
Die beantragten
Projekte sind alle auf die Erneuerung im Sinne einer ökologischen und sozialen
Entwicklung ausgerichtet. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die
wirtschaftliche Gesundung des innerstädtischen Handels und der
Wohnungswirtschaft verbessert werden. Es geht um ein Mehr an
Aufenthaltsqualität, eine bessere Verweilmöglichkeit in der Altstadt für
Bewohner, Gewerbetreibende und Touristen gleichermaßen. Die „Tagbevölkerung“
ist durch attraktive Angebote länger zu halten und zusätzlich soll die „Abend-
und Nachtbevölkerung“ gewonnen werden (Wohnen, Gastronomie / Freizeit und
Kultur).
Der „Aufheizung“
der Innenstadt soll durch Begrünungsmaßnahmen (ggf. Alleen und Baumgruppen) und
mit dem Wiederentdecken des Wassers (möglicher Wasserlauf zum Main) begegnet
werden. Damit sollen auch neue Bewohner gewonnen werden. Der Mix der
Verkehrsarten ist zugunsten der Fußgänger und Radfahrer zu verändern. Das
Interesse der Wohnungseigentümer zur Sanierung ihrer Gebäude steigt mit der
Nachfrage.
Das Erneuerungsziel
ist mit der Ausweisung zum Sanierungsgebiet bestimmt worden. Es geht nun um die
stärkere ökologische Ausrichtung und die schrittweise Realisierung. Diese
orientiert sich an den Prioritäten und den finanziellen Möglichkeiten. Der
Königsplatz und die Kaiserstraße sind neben dem Markt der zentrale Bereich der
Innenstadt. Aktuell haben diese Bereiche noch die Funktion einer Staatsstraße.
Hier fehlt die Aufenthaltsqualität. Technisch ist die Möglichkeit gegeben das
Thema „Wasser“ in die Stadt zu holen und größere Flächen zu begrünen. Dafür ist
der gesamte Bereich in einem zeitlichen und technischen Zusammenhang zu
erneuern. Eine Grundlage bildet die Fortschreibung und Konkretisierung des
gestalterischen Grundkonzeptes.
Es soll aktuell
(noch) kein Innenstadtmanagement über dieses Projekt gefördert und eingesetzt
werden. Es ist vorgesehen über das Bund-Länder-Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige
Entwicklung“ einen Quartiersmanager/Stadtteilmanager einzubinden. Sollte der
Bedarf größer sein, ist darauf zu reagieren. Die Personalbemessung hängt im
Wesentlichen von den bewilligten Fördervorhaben ab.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es besteht Einverständnis, dass die in Anlage 1 genannten Maßnahmen bei Förderzusage bis 30.06.2023 umgesetzt werden.
3. Die notwendigen Mittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt.