Betreff
Budget "IT";
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/228
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Das Budget der IT wurde erstmals 2007 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht aus Haushaltsstellen des Unterabschnitts (UA) 0601 Informations- und Kommunikationstechnik.

 

Die Einnahmen bestehen größtenteils aus der Erstattung von Dienstleistungen für andere Sachgebiete sowie Kostensätzen. Die Erzielung der Einnahmen ist von der Inanspruchnahme anderer abhängig und kann durch die Budgetverantwortlichen ausschließlich aus den Erfahrungswerten der Vorjahre ermittelt werden. Eine Steuerung der Einnahmen des Budgets unter Einfluss des Budgetverantwortlichen ist daher nicht möglich.

 

Die Ausgaben des Budgets umfassen Kosten für Software (u. a. Lizenz- und Nutzungsgebühren für Fachprogramme), Netzwerkkosten (u. a. WLAN) sowie Ausgaben für die Hardware. Die zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit gibt die Ausgaben des Budgets weitestgehend vor. Im Vordergrund steht immer die wirtschaftliche Haushaltsführung, die bei der Auswahl von Programmen durch die IT bewertet wird. Zielsetzung ist das bestmöglichste Kosten- Nutzenverhältnis. Der Budgetverantwortliche reagiert auf die gestiegenen Anforderungen. Teilweise muss sogar unterjährig auf neue Anforderungen an die Informationstechnik reagiert werden.

 

Zahlreiche Beschaffungen durch Sonderförderprogramme beeinflussen nach der abgeschlossenen Beschaffung auch den Verwaltungshaushalt (Pflege der vorhandenen Technik) und sind für den Budgetverantwortlichen nicht planbar.

 

Aus Sicht der Stadtkämmerei ist hinsichtlich der Einnahmen als auch der Ausgaben keine Steuerungsmöglichkeit durch den Budgetverantwortlichen möglich. Die Anpassung der Ansätze ist meist eine bloße Reaktion auf Außeneinflüsse außerhalb des Handlungsbereiches der IT. Die Stadtkämmerei schlägt aus diesen Gründen vor, das Budget zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.

 

Der Budgetverantwortliche wird durch die Auflösung entlastet. Eine gesonderte Budgetfestsetzung wäre im Rahmen der Haushaltsberatungen nicht mehr erforderlich. Die Haushaltsstellen des jetzigen Budgets bleiben erhalten und werden weiterhin einzeln veranschlagt. Die Kämmerei prüft bei einer Auflösung den Ersatz des jetzigen Haushaltsvermerkes (Zweckbindung) durch andere Vermerke mit der gleichen Wirkung, um eine flexible Haushaltsführung zu ermöglichen.

 

Der Budgetverantwortliche befürwortet die Auflösung des Budgets.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/228 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis, das Budget „IT“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.