Betreff
Budget "Feuerwehr";
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/231
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget wurde erstmals 2004 gebildet. Es umfasst Haushaltsstellen des Unterabschnittes 1300 Feuerwehr, die durch einen Zweckbindungsring zusammengefasst sind. Der Haushaltsvermerk ist bei den einzelnen Haushaltsstellen vermerkt.

 

Die größte Einnahme des Budgets sind die Gebühren für Einsätze der Feuerwehr sowie die Reinigung von Schutzkleidung. Zudem werden in kleinem Umfang Kostenersätze im Zusammenhang mit dem Gebäude veranschlagt, welche fest vorgegeben sind. Die Anzahl der Einsätze ist nicht beeinflussbar. Die Ansatzermittlung erfolgt meist durch Erfahrungswerte der Vorjahre.

 

Kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung), Personalkosten sowie die Unterhaltskosten für das Gebäude bestimmen größtenteils die Ausgaben des Budgets. Die Ausgaben des Budgets sind weitestgehend vorbestimmt. Die kalkulatorischen Kosten sind eine Folge der beschlossenen Investitionen und die Personalkosten durch die tarifgerechte Eingruppierung bestimmt. Die Unterhaltskosten für das Gebäude sind kaum steuerbar. Die Einrichtung muss z. B. durch regelmäßige Wartungen instandgehalten werden. Zudem können außerplanmäßige Reparaturen des Gebäudeunterhaltes nicht oder nur in geringem Umfang durch das Budget getragen werden.

 

Der Budgetverantwortliche kann die Entwicklung des Budgets nur in sehr kleinem Umfang beeinflussen und steuern.

 

Aus diesen Gründen schlägt die Stadtkämmerei vor, das Budget zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen. Die Haushaltsstellen würden durch die Stadtkämmerei einzeln veranschlagt und der Budgetverantwortliche entsprechend entlastet werden. Zudem wird im Falle einer Auflösung durch die Stadtkämmerei geprüft, wie die flexible Haushaltsführung des Budgets durch andere Haushaltsvermerke (z. B. Deckungsring) gleichwertig ersetzt werden kann.

 

Der Budgetverantwortliche befürwortet eine Auflösung.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/231 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Feuerwehr“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.