Betreff
Budget "Heimat- und Kulturpflege",
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/236
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Heimat- und Kulturpflege“ wurde erstmals im Jahr 2006 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mittels Haushaltsvermerkt (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht aus dem Unterabschnitt 3400 Heimat- und Kulturpflege.

 

Die einzigen Einnahmen des Budgets sind Einnahmen aus dem Verkauf von Büchern. Bei der Budgetfestsetzung wurden Einnahmen in Höhe von 300,00 € festgesetzt.

 

Auf der Ausgabeseite des Budgets ist der größte Posten die Leistungen von Gärtnerei und Bauhof, die für Veranstaltungen (u. a. Weinfest, Weihnachtsmarkt, Stadtfest) veranschlagt werden. Weitere Ausgaben sind Zuschüsse zu Kulturveranstaltungen (z. B. Stadtfest und Weinfest, Kirchweihen und fränkischer Weihnacht), sowie Veranstaltungsausgaben für den Weihnachtsmarkt.

 

Die Ausgaben sind weitestgehend durch Einzelentscheidungen des Stadtrates oder anderer zuständiger Gremien vorgegeben. Die jeweiligen Veranstaltungsausgaben werden durch diese Entscheidungen reguliert und sichern damit die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung.

 

Die wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung wird auch ohne den Bestand des Budgets verwirklicht. Die Steuerungsfunktion des Budgetverantwortlichen ist durch die vorgegebenen Ausgaben nicht nötig. Die Einnahmen aus dem Bücherverkauft können durch den Budgetverantwortlichen nicht gesteuert werden. Sie orientieren sich stets an den Erfahrungswerten aus den Vorjahren.

 

Aufgrund der sehr eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit des Budgetverantwortlichen im Einnahme- und Ausgabebereich des Budgets, schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets zum Haushaltsjahr 2022 vor.

 

Die Auflösung hätte zur Folge, dass der Budgetverantwortliche durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsberatungen entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt.

 

Der Budgetverantwortliche sprach sich für die Auflösung aus.

 

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/236 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Heimat- und Kulturpflege zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.