Betreff
Budget "Sportanlagen",
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/239
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Sportanlagen“ wurde erstmals im Jahr 2005 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht aus den Unterabschnitten 2151, 5601, 5602, 5603, 5651, 5652, 5653 Sportanlagen.

 

Die einzigen Einnahmen des Budgets sind die Benutzungsgebühren sowie Mieten und Pachten. Beide Einnahmen sind von der Anzahl der Vereine abhängig. Die Anzahl der Benutzer ist nicht beeinflussbar. Der Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf die Kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung), welche durch die beschlossenen Beschaffungen vorbestimmt sind. Ein weiterer Teil der Ausgaben ist für den Ablauf des Betriebes notwendig (Unterhalt der verschiedenen Plätze und Einrichtungen). Diese sind für die ordnungsgemäße Unterhaltung der Sportanlagen erforderlich (z. B. Wartungen, Strom, Gas und Wasser). Die Ansatzermittlung erfolgt meist auf Grundlage von den Ergebnissen der Vorjahre.

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch den Budgetverantwortlichen möglich.

 

Aufgrund der sehr eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten bei den Einnahmen und Ausgaben des Budgetverantwortlichen schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets zum Haushaltsjahr 2022 vor.

 

Die zusammengefassten Haushaltsstellen bleiben alle erhalten und werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt, um weiterhin eine flexible Haushaltsführung zu ermöglichen.

 

Der Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

 

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/239 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Sportanlagen“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.