Betreff
Budget "Städtisches Archiv",
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/240
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Städtisches Archiv“ wurde erstmals im Jahr 2007 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht ausschließlich aus dem Unterabschnitt 3211 - Städtisches Archiv.

 

Die einzigen Einnahmen des Budgets sind die Benutzungsgebühren. Die Einnahme ist von der Anzahl der Anfragen für kostenpflichtige Recherchen, Kopien und der Ausstellung von Urkunden abhängig. Die Anzahl der Anfragen ist nicht beeinflussbar. Die Budgetverantwortliche reagiert ausschließlich auf die Außeneinflüsse.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf die Personalausgaben. Die Personalausgaben sind nur sehr eingeschränkt beinflussbar. Durch den Tarifvertrag ist eine gewisse Vergütung der Stellen vorgegeben, sodass hier kaum Spielraum für die Budgetverantwortliche bleibt. Ein weiterer Teil der Ausgaben ist für den Ablauf des Betriebes notwendig (Heizungskosten, Reinigungsbedarf, Unterhalt). Die Höhe der Abschreibungen und Verzinsungen für das Gebäude sind ebenfalls vorgegeben.

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch die Budgetverantwortliche möglich.

 

Ein grundlegender Vorteil der Budgetierung ist die Flexibilität der Mittelverwaltung. Der Budgetverantwortliche kann z. B. eine Mehrausgabe durch Ausgabeneinsparungen an anderer Stelle finanzieren. Eine gesonderte Mittelbereitstellung durch die Stadtkämmerei ist nicht erforderlich, soweit die Budgetfestsetzung eingehalten ist. Eine Auswertung der Vorjahre ergab, dass der Vorteil kaum noch Wirkung hat. Im Jahr 2018 waren fünf Mehrausgaben zu verzeichnen, die das Budget tragen konnte. Ein Teil der Überschreitungen, hätte durch den Einsatz anderer Haushaltsvermerke (z. B. Deckungsring) in gleicher Weise aufgefangen werden können.

 

Im Hinblick auf die sehr eingeschränkten Steuerungsmöglichkeiten der Budgetverantwortlichen im Einnahme- und Ausgabebereich des bestehenden Budgets und der Möglichkeit die flexible Haushaltsführung auch auf andere Weise zu verwirklichen, schlägt die Stadtkämmerei die Auflösung des Budgets vor. Die Haushaltsstellen bleiben bestehen.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass die Budgetverantwortliche durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt.

 

Die Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

 

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/240 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Städtisches Archiv“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.