Betreff
Budget "Sonstiges allgemeines Grundvermögen",
hier: Auflösung des Budgets
Vorlage
2021/246
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Das Budget „Sonstiges allgemeines Grundvermögen“ wurde erstmals im Jahr 2008 gebildet. Für ein Budget werden Haushaltsstellen mit Haushaltsvermerk (Zweckbindungsring) zusammengefasst. Es besteht ausschließlich aus dem Unterabschnitt 8891.

 

Die wesentlichen Einnahmen des Budgets sind die Erbbauzinsen und die Pachten. Beide Einnahmen sind von der Anzahl der Verträge abhängig, hier gibt es geringfügige Schwankungen. Der Großteil der Verträge ist langfristig geschlossen, folglich sind die Einflussmöglichkeiten durch die Budgetverantwortliche gering.

 

Auf der Ausgabeseite entfällt der größte Anteil des Budgets auf den Unterhalt. Der Unterhalt ist durch die Verkehrssicherungspflicht nur sehr eingeschränkt beinflussbar. Ein weiterer Teil der Ausgaben ist für den Ablauf des Betriebes notwendig (Grundsteuer, Abmarkungskosten oder Leistungen an den Bauhof und die Gärtnerei).

 

Der Handlungsspielraum ist sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabeseite nicht oder nur sehr eingeschränkt durch die Budgetverantwortliche möglich.

 

Ein grundlegender Vorteil der Budgetierung ist die Flexibilität der Mittelverwaltung. Die Budgetverantwortliche kann z. B. eine Mehrausgabe durch Ausgabeneinsparungen an anderer Stelle finanzieren. Eine gesonderte Mittelbereitstellung durch die Stadtkämmerei ist nicht erforderlich, soweit die Budgetfestsetzung eingehalten ist. Die Auswertung der letzten Jahre 2018 – 2019 ergab, dass dieser Vorteil bei diesem Budget nicht gebraucht wird. Es gab keine Mehrausgabe, die das Budget hätte auffangen müssen. Die Schätzung der Ansätze ist somit ohne Budget sehr gut möglich.

 

Aufgrund der sehr geringen Steuerungsmöglichkeiten der Budgetverantwortlichen im Einnahme- und Ausgabebereich des bestehenden Budgets und der nicht benötigten flexiblen Haushaltsführung schlägt die Kämmerei die Auflösung des Budgets vor.

 

Eine Auflösung hätte zur Folge, dass die Budgetverantwortliche durch die Stadtkämmerei entlastet wird. Eine gesonderte Budgetfestsetzung im Rahmen der Haushaltsplanung entfällt. Die zusammengefassten Haushaltsstellen werden weiterhin einzeln durch die Stadtkämmerei veranschlagt. Der Haushaltsvermerk der Zweckbindung wird ggf. durch andere Vermerke mit vergleichbarer Wirkung ersetzt, wenn dies sinnvoll erscheint.

 

Die Budgetverantwortliche sprach sich für eine Auflösung aus.

1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/246 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, das Budget „Sonstiges allgemeines Grundvermögen“ zum Haushaltsjahr 2022 aufzulösen.