Betreff
Gebührenkalkulation für die Schiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen;
Nachkalkulation 2016-2019 und 2017-2020;
Festsetzung Gebühr
Vorlage
2021/248
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Stadt Kitzingen betreibt und unterhält am rechten Mainufer eine Hotelschiffsanlegestelle als öffentliche Einrichtung, die der Personenschifffahrt auf dem Main zur ausschließlichen Benutzung zur Verfügung steht.

 

Die Schiffsanlegestelle wurde am 21.04.2011 in Betrieb genommen und verfügt über eine Anlegestelle für Hotelschiffe und seit 2013 über eine zusätzliche Anlegestelle für Ausflugsschiffe. Aus steuerrechtlicher Sicht wird die Schiffsanlegestelle als Betrieb gewerblicher Art geführt.

 

Kostendeckende Benutzungsgebühren:

 

Die Gemeinden sollen gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG Benutzungsgebühren erheben, soweit eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Zu den Kosten gehören insbesondere auch eine angemessene Abschreibung und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.

 

Werden die Gebühren nicht kostendeckend festgesetzt, werden in der Regel die allgemeinen Deckungsmittel belastet und es wird gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung (vgl. Art. 61 Abs. 2 GO) sowie gegen die Reihenfolge der Einnahmebeschaffung (vgl. Art. 62 GO) verstoßen.

 

Derzeitige Beschlusslage:

 

Mit Beschluss des Stadtrats vom 25.06.2015 wurde die Anlegegebühr für Schiffe mit einer Länge von 65 m in Höhe von 80,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m in Höhe von 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag festgesetzt.

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen vom 09.03.2011 trat am 13.03.2011 in Kraft. Abgeändert wurde diese durch die 1. Änderungssatzung vom 08.07.2015, die am 01.08.2015 in Kraft getreten ist.

 

Nachkalkulation 2016-2019 und 2017-2020:

 

Durch die Kämmerei wurden zwei Nachkalkulationen erstellt, die auf Grundlage der Jahre 2016-2019 und 2017-2020 basieren. Der Kalkulation wurde ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt, wodurch Gebührenschwankungen besser ausgeglichen werden können.

 

Auf die beiliegende Anlage 1 wird verwiesen.

 

Wie der beiliegenden Nachkalkulation zu entnehmen ist, schlägt die Kämmerei eine Gebührenanpassung für Schiffe mit einer Länge von 65 m von 80,00 € auf 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m von 250,00 € auf 320,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag vor, um eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen und dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der Reihenfolge der Einnahmenbeschaffung Rechnung zu tragen.

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Anlegegebühr für die Hotelschiffsanlegestelle beträgt:

 

bei Schiffen mit einer Länge von bis zu 65 m 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag

bei Schiffen mit einer Länge von mehr als 65 m 320,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Tag

 

3.      Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle anzupassen.