Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion / Bündnis 90 Die Grünen vom 16.10.2021 "Antrag zur Anschlags- und Plakatierungsverordnung für Wahlwerbung"
Vorlage
2021/251
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1.      Auf den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion / Bündnis 90 Die Grünen vom 16.10.2021 (Anlage 1) wird verwiesen.

 

2.      Stellungnahme der Verwaltung:

 

a)      Mit Beschluss des Stadtrates vom 07.02.2013 wurde ein Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion auf Änderung der Plakatierungsverordnung abgelehnt (Anlage 2).

 

b)      Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.03.2019 wurde der Antrag der Bayernpartei Kitzingen vom 26.10.2018 / 31.10.2018, das freie Plakatieren innerhalb der Stadt Kitzingen zu beenden und 25 Plakatwände in Form von kostengünstigen Bauzäunen aufzustellen, abgelehnt (Beschlussauszug siehe Anlage 3).

 

Bereits in den Jahren 1984 und 1989 wurde beschlossen, dass keine Plakatanschlagtafeln durch die Stadt Kitzingen aufgestellt werden.

 

c)      Als Anlage 4 wird die derzeit gültige Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Stadt Kitzingen (Anschlags- und Plakatierungsverordnung) vom 27.09.2004 beigefügt. Ausweislich dieser Verordnung dürfen politische Parteien, Wählergruppen und Kandidaten bis zu sechs Monate vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie bis zu einem Monat vor konkreten Veranstaltungen Anschläge auch außerhalb der in § 1 Abs. 1 dieser Verordnung genannten Stellen anbringen, falls es die zur Verfügung über diese Stellen Berechtigten gestatten.

 

§ 1 wiederum verweist darauf, dass in der Öffentlichkeit Anschläge, insbesondere Plakate, Zettel, Schriften und Tafeln nur an den von der Stadt Kitzingen zugelassenen Anschlagflächen (Reklame- und Plakattafeln, Plakatsäulen und -ständer sowie in Schaukästen) angebracht werden.

 

In der Praxis wird die Regelung in § 2 der Verordnung so gelebt, dass sechs Wochen vor der Wahl die Parteien die Möglichkeit haben, im Stadtgebiet zu plakatieren. Dazu werden entsprechende Sondernutzungsgenehmigungen erteilt.

 

Bisher sind Plakatsäulen und / oder Anschlagtafeln der Stadt Kitzingen an zentralen Orten, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind, nicht vorhanden. Im Ergebnis einer Änderung der Plakatierungsverordnung müsste ein Konzept durch die Verwaltung erarbeitet werden, um für die politische Wahlwerbung geeignete (gut sichtbar für alle Teile der Bevölkerung zugänglich) und ausreichende (für alle Parteien) Plätze zur Aufstellung in den Ortsteilen und in der Innenstadt zu finden. Eine Tafel mit ca. 20 Quadratmetern Werbefläche verursacht Kosten zwischen 3.000,00 € bis 5.000,00 €. Mindestens zehn großflächige Tafeln würden erforderlich sein. Bauzäune wären sicherlich kostengünstiger, aber erscheinen grundsätzlich nicht geeignet.

 

 

1.      Die Stadt Kitzingen untersagt in Zukunft jegliches Plakatieren von Wahlwerbung in Form von Dreieckstafeln, Laternenwerbung oder Plakaten an Schildern etc.

 

2.      Weiterhin sollen künftig keine Werbeplakate an Bauzäunen angebracht und auch keine Großplakate mehr aufgestellt werden.

 

3.      Wahlwerbung soll ausschließlich an speziellen und geeigneten Tafeln an mehreren zentralen Stellen in der Stadt und den Ortsteilen angebracht werden, so wie es z. B. Marktbreit und viele andere bayerische Kommunen seit Jahren praktizieren. Idealerweise werden seitens des Rechts- und Ordnungsamtes mögliche Stellen und Aufteilungen benannt (und im Vorfeld kurz abgestimmt).

 

4.      Die aktuell gültige Satzung bzw. Verordnung (Anschlags- und Plakatierungsverordnung) soll entsprechend geändert werden und dem Stadtrat zur finalen Entscheidung rechtzeitig vor der nächsten Wahl (Herbst 2023) bis zum 31.12.2022 zur Beschließung vorgelegt werden.