Betreff
Errichtung der reinen Obdachlosenunterkunft in der Alten Poststraße
Vorlage
2021/255
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
  1. Begründung

 

Siehe Anlage 1 / Antrag

 

  1. Stellungnahme der Stadtverwaltung

 

Das städtische Grundstück an der Alten Poststraße (Anlage 2) ist nicht optimal für die Realisierung einer reinen Obdachlosenunterkunft. Das Gebäude müsste auf die räumliche Situation (u. a. Lärmschutzwand, Erschließung, Freiraum) für diese Nutzung angepasst werden.

 

Umgeben von einer reinen Wohnbebauung und in unmittelbarer Nähe zum Deusterareal mit dem geplanten Staatsarchiv bieten sich hier andere Möglichkeiten an. Neben einem Wohnstandort könnten auch kommunale Nutzungen (z. B. Bücherei), die zur Belebung der Innenstadt beitragen besser eingeordnet werden. Das stärkt die Innenstadt als Zentrum für Dienstleistung und Handel sowie Kultur und Tourismus.

 

Mit seiner Lage am Schulweg und in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Schulen ist auch eine schulische Nutzung des Grundstückes gut vorstellbar.

 

Eine reine Obdachlosenunterkunft ist auch auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse (Anlagen 3 und 4) in der Siedlung besser verortet. Durch das Förderprogramm der „Sozialen Stadt“ (Sozialer Zusammenhalt) und die bisherigen Betreuungsstrukturen können hier die Kräfte besser gebündelt werden.

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen den Bau der reinen, betreuten Obdachlosenunterkunft mit 30 Schlafplätzen auf dem ca. 1500 qm großen städtischen Grundstück in der Alten Poststraße an der Nordtangente zu errichten.