Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Wachstum und nachhaltige Erneuerung;
Bedarfsmitteilung 2022
Vorlage
2021/260
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt rd. 60 % aus den tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

 

Erläuterungen des Stadtbauamtes zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen, die über die Bedarfsmitteilung angemeldet werden:

 

1.      Stadtplanung, Stadtentwicklung, Bauleitplanung

 

1.1.  Ergänzende / vertiefende Konzepte für das Gesamt-VU-Gebiet

Die in 2018 erstellte Vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB soll eine planerische Vertiefung bekommen. Neben den allgemeinen Sanierungszielen sollen konkretere Entwicklungsziele erarbeitet, fortgeschrieben bzw. präzisiert werden. Diese Bearbeitung soll jedoch unmittelbar im Anschluss an die Festlegung des Sanierungsverfahrens erfolgen.

 

Das betrifft u. a. im Einzelnen:

1. Ein Konzept für die Stadtmöblierung

2.  Ein Beschilderungskonzept (Kultureinrichtungen/Stellplatzleitsystem)

3.  Die Entwicklung des Fuß- und Radwegeverkehrs mit entsprechenden Stellplätzen für die Räder (aufbauend und ergänzend lt. Punkt 1.2)

4.  Ein Konzept für die Darstellung der Grünräume inkl. Grünverbindungen

5.  Ein Sanierungs- und Farbkonzept für die Gebäude (insbesondere auch für Neubauten)

6. Licht- Beleuchtungskonzept für die wichtigen Gebäude, Brücken und Plätze der Stadt

 

1.2.  Gestaltung der Innenstadtstraßen (inkl. Barrierefreiheit); Kaiserstraße, Königsplatz, Schrannenstraße, Luitpoldstraße, Am Stadtgraben

Mit der Übergabe/Übernahme der heutigen Staatsstraßen im Innenstadtbereich besteht für die Stadt die Möglichkeit die Erneuerung der Straßen, Wege und Plätze vorzunehmen.

Ein erster Schwerpunkt ist dabei der Königsplatz mit seinen Anschlüssen an die Kaiserstraße und den Zugang zum Markt. Über einen Wettbewerb soll die beste Lösung gefunden werden.

Eine der wesentlichen Zielsetzungen wird es sein, die Innenstadt mit Ihren Geschäften und Läden möglichst wenig zu beeinträchtigen und funktionsfähig zu halten. Gleichzeitig sollen die öffentlichen Räume barrierefrei und mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Grundlage einer möglichen Förderung ist der durch den Stadtrat verabschiedete Verkehrsentwicklungsplan.

 

1.3. Quartierskonzepte
Schwalbenhof, Landwehrstraße/Schrannenstraße, Landwehrstraße/Hindenburgring Süd, Hindenburgring Süd/Wörthstraße/Glauberstraße

Auf der Grundlage der in der Vorbereitenden Untersuchung von 2018 vorgelegten Missstände und Mängel und den allgemeinen Sanierungszielen, sind vertiefende Konzepte für einzelne Quartiere (u. a. Bereich Dekanatszentrum an der Schrannenstraße oder Alte Poststraße/Hindenburgring) zu erarbeiten. Gleiches gilt für den Bereich am Landwehrplatz (Polizei). Es ist zu prüfen, welche Nutzungen in Zukunft möglich sind, welche städtebaulichen und architektonischen Möglichkeiten bestehen. Das Vorgehen ist mit den Eigentümern abzustimmen. Soweit möglich, sind Wettbewerbe durchzuführen. Ziel ist, auf diesem Weg die behutsame Stadtsanierung mit dem Umbau dieser Stadtbereiche zu verbinden und eine Entwicklung im Sinne von Wohnen und Dienstleistung der Bildung zu initiieren.

 

1.4. Stadtumbaumanagement

Der Zuwendungsantrag für die Personalkosten des Stadtumbaumanagers wurde bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Der Bewilligungsbescheid ist am 08.11.2021 bei der Stadtkämmerei eingegangen. Die Regierung hat förderfähige Kosten i. H. v. 137.300 € angesetzt. Die Zuwendungshöhe beträgt voraussichtlich 82.200 €. Nach Ende des Bewilligungszeitraumes am 31.12.2023 ist der Verwendungsnachweis bis zum 31.03.2024 der Regierung von Unterfranken vorzulegen.

Die Ausschreibung erfolgt zeitnah. Es ist davon auszugehen, dass mit Beginn des Jahres 2022 die Stelle besetzt werden kann.

 

2.    Hochbaumaßnahme

 

2.1   Sanierung Schrannenstr. 1; Tourist-Information

Die Baumaßnahme wurde 2021 begonnen und wird 2022 abgeschlossen sein.

 

2.2   Erwerb und Sanierung Schrannenstraße 57

Das Gebäude soll erworben werden. Es wird baulich und technisch an dem Nachbargebäude, Alte Synagoge, angebunden und zugeordnet.

 

2.3   Erwerb und Sanierung Herrnstraße 18

Das durchaus wichtige und historische Gebäude für die Stadt Kitzingen soll erworben, saniert und einer passenden Nutzung zugeführt werden.

 

3.      Tiefbaumaßnahmen

 

3.1  Neugestaltung Oberer Mainkai (BA II)

Der Zuwendungsantrag für die Neugestaltung des Oberen Mainkais wurde am 21.04.2020 an die Regierung von Unterfranken übermittelt. Bei Gesamtkosten von 1.591.500 € wurde eine Zuwendung in Höhe von 955.000 € beantragt. Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurde mit Schreiben vom 02.07.2020 erteilt. Die Bewilligung steht noch aus.

Die Maßnahme liegt im Zeit- und Kostenplan. Voraussichtliche Fertigstellung im Mai 2022. Die Baumpflanzungen erfolgen jedoch im Herbst 2022.

 

3.2  Umgestaltung Mainufer/Stadtgraben im Bereich Glauberstraße

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Glauberstraße 3 - 7 (ehem. BayWa Gelände) soll der Bereich durch die Sanierung des Stadtgrabens, eine Straßenverlegung und Begrünung neue Aufenthaltsqualität bekommen. Eine entsprechende Beschlussfassung wird 2021 herbeigeführt.

Weitergehende Planungen sind für 2022 vorgesehen. Realisierung soll im Jahr 2023/2024 erfolgen.

 

3.3  Altstadt Bleichwasen

Das Gelände am Bleichwasen ist wesentliche Grundlage für die Erneuerung der öffentlichen Erschließungsanlagen in der Altstadt. Auch soll mit geeigneten Maßnahmen die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Deshalb ist die Schaffung von ca. 200 Stellplätzen inkl. Busstellplatz (Touristen) vorgesehen.

Erstellen des notwendigen Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in 2022. Vorgesehener Baubeginn Frühjahr 2023.

 

3.4  Alte Mainbrücke

Die Alte Mainbrücke dient seit 2011 nur noch dem Fußgänger und Radverkehr.

Nach erfolgter Umgestaltung des Mainkais soll nun die Brücke hinsichtlich Gestaltung und Funktion den geänderten Erfordernissen angepasst werden. Hierzu werden erste planerische Überlegungen angestellt. Voraussichtlich wird ein wettbewerbliches Verfahren zur Anwendung kommen.

 

4.    Kommunales Förderprogramm und Privatmaßnahmen

 

4.1  Kommunales Förderprogramm

Zuschüsse der Stadt Kitzingen für private Vorhaben zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes der Stadt Kitzingen. Wie in Sitzungsvorlage Nr. 2021/263 beschrieben, soll der Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogrammes der Stadt Kitzingen auf die Südstadt ausgeweitet werden.

 

 

4.2  Kommunales Förderprogramm – Strukturkonzept Gestaltung Südstadt

In der Südstadt gibt es vermehrt Interesse an einer Entwicklung (u. a. Gebäude an der Schmiedelstraße und Wörthstraße). Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen private Eigentümer in ihrem Sanierungswillen unterstützt werden. Anfragen liegen bereits vor.

Um die weitere Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen Eigenart des Gebietes zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Gleichzeitig ist es auch Fördergrundlage.

 

4.3  Kommunales Förderprogramm – Strukturkonzept Gestaltung Etwashausen

Im Kernbereich von Etwashausen laufen bereits jetzt verschiedene Sanierungsvorhaben. Insbesondere in der Mainbernheimer Straße. Darüber hinaus gibt es großes Interesse an weiteren Maßnahmen.

Mit den Möglichkeiten der Städtebauförderung sollen private Eigentümer in ihrem Sanierungswillen noch besser unterstützt werden.

Um die weitere Entwicklung und die Sanierung entsprechend der städtebaulichen Eigenart von Etwashausen zu lenken, bedarf es eines Strukturkonzeptes. Das Konzept soll auch die mindergenutzten Bereiche bzw. die aufgelassenen Gewerbestrukturen berücksichtigen.

Gleichzeitig ist es auch Fördergrundlage.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 wird wie folgt festgesetzt:

 

2022:                                              2.795.000 €

2023:                                              3.975.000 €

2024:                                              3.670.000 €

2025:                                              3.350.000 €

Gesamt 2022 - 2025:                   13.790.000 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.