Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm - Sozialer Zusammenhalt;
Bedarfsmitteilung 2022
Vorlage
2021/262
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die in der Bedarfsmitteilung aufgeführten Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

Stellungnahme des Stadtbauamtes in Verbindung mit dem Quartiersmanagement zu den beabsichtigten Einzelmaßnahmen:

 

Der Stadtteil Kitzingen-Siedlung wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen-Siedlung „Meine Siedlung - Unser Kitzingen“, das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

 

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Nachteile des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils in die Gesamtstadt gestärkt werden, um diese in ihren Versorgungsaufgaben als Mittelzentrum zu fördern.

 

Aufgrund der Änderung von örtlichen und gesamtstädtischen Bedingungen und Erfordernissen wurde das Integrierte Handlungskonzept 2016 und 2017 fortgeschrieben. Die Evaluation ergab zum einen, dass durch die bisher umgesetzten Vorhaben im Freiraum, wesentlich zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils beigetragen haben. Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Als Schlüsselprojekte für die weitere Quartiersentwicklung sind die Entwicklung der öffentlichen Freizeit- und Grünflächen, die Stärkung des Zentrums und die Neukonzeption des sogenannten Notwohngebietes im IHK-Bericht genannt.

 

1.         Ordnungsmaßnahmen

 

1.1       Sanierung Grünfläche Königsberger Straße

Für die Grünfläche an der Königsberger Straße (Ecke Böhmerwald- und Ernst-Reuter-Str.) wurde mit den BürgerInnen eine neue Gestaltung entworfen. Aufgrund der guten Versorgung mit Spielgeräten in der südlichen Siedlung soll der Platz nicht wieder als reiner Spielplatz genutzt werden. Der Bürgerarbeitskreis hatte sich für eine naturnahe Gestaltung mit heimischen Gehölzen und einem Karussell sowie einem Trampolin ausgesprochen. Im Vordergrund sollen die Begegnung aller Generationen und die Barrierefreiheit stehen. Der Gestaltungsentwurf ist im Rahmen des Grünflächenkonzeptes für die Siedlung weitgehend bestätigt worden und wird aktuell umgesetzt. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist Ende 2021 zu rechnen. Der Stadt liegt ein Bewilligungsbescheid mit einer voraussichtlichen Zuwendungshöhe von 46.800 € vor.

 

1.2.      Neugestaltung Spielplatz Karlsbader Straße

Unter Beteiligung der BürgerInnen soll der Spielplatz 2022 neugestaltet werden: Im Rahmen des Grünflächenkonzeptes wurde die Funktionalität der Fläche durch das Planungsbüro überprüft. Der bisherige Spielplatz soll durch Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Generationen ergänzt werden. Im Rahmen des Bürgerarbeitskreises wurden und werden Wünsche und Ideen gesammelt und innerhalb der Verwaltung geprüft. Die Einholung von Angeboten ist für Ende 2021 geplant. Der Förderantrag für die Umgestaltung soll im Frühjahr 2022 gestellt werden und die Umgestaltung im Sommer 2022 erfolgen.

 

1.3.      Naherholungsbereich Sickergrund/ Maßnahme G1

Auf Grundlage des erstellten Grünflächenkonzeptes für den Sickergrund soll dieser als Naherholungsgebiet für Sport, Freizeit und Familie weiterentwickelt werden. Dazu gehört die möglichst barrierefreie Durchwegung, die Renaturierung des Sickerbaches, die Anlage eines Kräutergartens und weiterer Begegnungsflächen unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und weiteren sozialen Einrichtungen zur Stärkung der Gemeinschaft und des ehrenamtlichen Engagements. Für 2022 soll die Einrichtung weiterer Sportmöglichkeiten, z. B. eine Calisthenics-Anlage geprüft werden.

 

1.4.      Bike-Park Sickergrund

Die Idee eines Bike-Parks in Kitzingen wurde von mehreren Jugendlichen entwickelt und bereits im Jugendbeirat besprochen. Aktuell wird geprüft, ob ein mögliches, städtisches Grundstück im Sickergrund grundsätzlich für einen Bike-Park geeignet wäre. Anschließend soll ein Konzept für den Aufbau einer solchen Biker-Strecke entwickelt werden. Vorstellbar wären drei Parcours mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, sodass sowohl Anfänger und Kinder für den Radsport gewonnen würden als auch, dass Profis die Anlage nutzen können.

 

1.5.      Neugestaltung Sickershäuser Straße

Zur Verbesserung der verkehrsrechtlichen Situation im Teilabschnitt der Sickershäuser Straße soll zum einen die Neuordnung des ruhenden Verkehrs durch die Neuanlage von 16 Stellplätzen in Schrägaufstellung realisiert werden. Ziel ist es, somit einerseits die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen der Kinder des Kindergartens St. Vinzenz zu erhöhen, andererseits zusätzliche Parkmöglichkeiten z. B. für Besucher der Senioreneinrichtung, die derzeit nicht an anderer Stelle möglich sind, zu schaffen. Zudem soll die Sicherheit für Fußgänger durch die Anlage eines zusätzlichen Gehwegs auf der Südseite erhöht werden.

 

2.         Sonstige Maßnahmen

 

2.1       Verfügungs- und Investitionsfonds

Auf Anregung der Regierung von Unterfranken werden ab 2022 die bisherigen Verfügungs- und Investitionsfonds zu einem Fonds zusammengelegt.

Maßnahmen des Verfügungsfonds ermöglichen die schnelle Durchführung kleinerer sozialer Projekte zur Aktivierung und Beteiligung der BürgerInnen und sind unverzichtbarer Bestandteil zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Kitzingen-Siedlung.

Maßnahmen des Investitionsfonds dienen der kurzfristigen Umsetzung kleinerer investiver Projekte zur Stärkung der Lebensraumqualität. Unter Beteiligung der BürgerInnen kann das Wohnumfeld dadurch unbürokratisch gestaltet werden.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt wird für die Haushaltsjahre 2022 - 2025 wie folgt festgesetzt:

 

Grünfläche Königsberger Straße:       78.300 € (bereits bewilligt 46.800 €)

2022:                                                 175.000 €

2023:                                                 225.000 €

2024:                                                   65.000 €

2025:                                                   85.000 €

Gesamt 2022 - 2025:                        628.300 €

 

3.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.