Betreff
Offener Ganztag in der D. Paul-Eber-Mittelschule
Entscheidung über weiteres Vorgehen bzgl. des Kooperationspartners
Vorlage
2021/278
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Offene Ganztag in der D. Paul-Eber-Mittelschule wird seit dem Schuljahr 2019/2020 von der AWO Unterfranken als Kooperationspartner durchgeführt. Mit der AWO ist wie mit allen Kooperationspartner von Ganztageseinrichtungen eine Defizitübernahme bis zu einer Summe von 8.000 € vereinbart. Das im Fall der AWO in den Schuljahren 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 entstandene (bzw. voraussichtlich entstehende) Defizit lag jedoch stets über diesem Betrag. Daher wurden durch den Stadtrat jeweils höhere Beträge beschlossen, in deren Rahmen ein Defizit übernommen wurde (2019/2020: 11.000 €, 2020/2021: 15.000 €, 2021/2022: 20.000 €). Dies wurde stets mit der Bedingung verbunden, gemeinsam mit der AWO nach möglichen Lösungen zu suchen, um das Defizit im Vertragsrahmen zu halten. Im Rahmen der Gespräche für das kommende Schuljahr 2022/2023 kristallisierte sich auch diesmal schnell heraus, dass ein weitaus höheres Defizit entstehen wird. Die Verantwortlichen gehen von 27.000 € für zwei Gruppen aus. Die jährlich steigenden Kosten sind vor allem durch das Personal begründet, das bei der AWO einen Tarifvertrag hat, sodass bei Erreichen einer neuen Tarifstufe weitere Kosten entstehen.

 

Die Abrechnungen der Jahre 2019/2020 und 2020/2021 zeigten beide ein weniger defizitäres Ergebnis als kalkuliert. Das Schuljahr 2019/2020 schloss mit einem Defizit von 7.000 €, was innerhalb der vertraglich zugesicherten Grenze lag, und das Schuljahr 2020/2021 mit einem Defizit von 10.700 € und damit deutlich unter den kalkulierten 15.000 € und nur knapp über den 8.000 €, die ohnehin übernommen werden. Woher diese Diskrepanz rührt, kann seitens der AWO nicht erklärt werden. Ebenso ist unklar, ob dies im laufenden Schuljahr genauso sein wird.

Vertreter der AWO werden zur Sitzung eingeladen, um für Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

Zu erwähnen ist, dass die Schulleitung mit der AWO als Kooperationspartner sehr zufrieden ist und sie gern als Partner behalten möchte. Die Schule schätzt die pädagogisch hochwertige Qualität der Betreuung und betont, dass die Schüler der DPE mehr und intensivere Betreuung benötigen als vergleichbare Schüler. Weiterhin ist die AWO personell sehr gut aufgestellt, sodass bei Krankheit einer Betreuungskraft sofort eine Vertretung bereit steht. Ebenso fürchtet die Schulleitung, dass die Auswirkungen von Corona bei den Schülern noch auf Jahre zu spüren sein werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich hieraus drei Optionen: Die Kündigung des Kooperationsvertrages und daraus folgend die Suche eines neuen Kooperationspartners, alternativ die Weiterführung des Vertragsverhältnisses mit der AWO unter Inkaufnahme eines deutlich höheren Defizits bisher (eine konkrete Summe müsste durch das Gremium festgelegt werden) oder die vorläufige Übernahme des erhöhten Defizits im Schuljahr 2022/2023 wie in den Jahren zuvor (diese Variante verlagert die Entscheidung allerdings weiterhin nur). Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, um für alle Seiten Klarheit zu schaffen.

 

Im Falle einer Kündigung der Kooperation müsste durch Schule und Verwaltung ein neuer Partner gefunden werden. Ob sich hierfür geeignete Bewerber finden werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    A) Der Kooperationsvertrag mit der AWO Unterfranken als Kooperationspartner des Offenen Ganztags der D. Paul-Eber-Schule ist zu kündigen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Kooperationspartner zu suchen.

 

ALTERNATIV

 

B) Die vertraglich festgelegte Defizitübernahme von derzeit 8.000 € wird auf ….€ erhöht und das Kooperationsverhältnis fortgeführt.

 

ALTERNATIV

 

C) Für das Schuljahr 2022/2023 wird einer Defizitübernahme von 27.000 € (bei zwei Gruppen) an die AWO Unterfranken als Kooperationspartner der D. Paul-Eber-Schule zugestimmt.

 

3.    Bei Beschluss der Ziffern 2 B) oder 2 C) sind die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.