Am 25.02.2011, beantragte die Freiwillige Feuerwehr Hoheim die Erweiterung und den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Hoheim.
Am 14.03.2011 wurde durch den Stadtrat in Kitzingen, die Einstellung von Planungskosten für den vorgenannten Antrag für die Lph 1-4, in Höhe von 20.000 € beschlossen und unter der Haushaltstelle 1300.9451 eingestellt.
In einem Informationsgespräch mit den zuständigen Behörden und Fördermittelgebern am 17.02.2012, wurden die Voraussetzungen, die Fördermöglichkeiten, sowie ein notwendige Raumprogramm für ein funktionierendes Gerätehaus der Ortsteilfeuerwehr erarbeitet. Die Notwendigkeit des Bedarfs, welche die Grundvoraussetzung für eine förderfähige Maßnahme ist, wurde einstimmig festgestellt, und kann den zuständigen Behörden der Regierung Unterfranken bestätigt werden.
Eine Förderung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien, ist nur bei einem Neubau des Feuerwehrgerätehauses möglich, da eine Sanierung und Erweiterung keinen neuen Stellplatz schafft. Hierbei ist eine stellplatzgebundene Förderung, in einer pauschalen Höhe von maximal 46.500 € möglich. Zusätzlich zum Stellplatzneubau wurde durch die Feuerwehr Hoheim angeregt, einen Versammlungsraum mit dazugehörigen Nebenräumen im Neubau zu integrieren.
Ein geeignetes städtisches Grundstück als Alternative zu Abbruch und Neubau, steht nicht zur Verfügung. Aus fachlicher Sicht der Feuerwehr, wurde dem derzeitigen Standort in seinem Umfeld zugestimmt.
Dies bedeutet, das im Rahmen der Realisierung, das alte Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Schule abgerissen wird, und die hieraus entstehende Fläche als Baufeld für den Neubau genutzt werden kann.
Derzeitige Nutzer des alten Wirtschaftsgebäudes, sind die FW Hoheim, sowie der SV Hoheim.
Letzterer nutzt Teilflächen als Lager und Abstellbereich, auf Grundlage eines Gestattungsvertrages, welcher dem SV Hoheim, die Nutzung des Sportplatzes, sowie die Nutzung der vorhandenen Umkleide- und Duschräume im alten Wirtschaftsgebäude, zugesteht.
Der SV Hoheim fordert, im Falle eines Abrisses des alten Wirtschaftsgebäudes, einen Ersatzneubau oder Ausgleichflächen, für die momentan beanspruchten Lager- und Abstellflächen von ca. 70qm.
Bei einem Ortstermin am 29.05.2012, wurden die v.g. Flächenansätze konkretisiert, und man verständigte sich inhaltlich auf Lagerflächen in der Größe einer zusätzlich überdachten Fertigteil -Doppelgarage (6mx6m)
Folgende Planungsansätze sind Grundlage des Beschlussentwurfs:
a. Abbruch des alten Wirtschaftsgebäude
b. Neubau des Feuerwehrgerätehauses (FLnr. 146/2) auf Grundlage des notwendigen Raumprogramms, zuzüglich eines Versammlungsraumes mit Nebenräumen
c. Ersatzneubau der gewünschten Lagerflächen des SV Hoheim ( Fertigteil -Doppelgarage mit Dachkonstruktion)
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Das
Projekt „Feuerwehrgerätehaus Hoheim“ wird gemäß der aufgeführten
Planungsansätze umgesetzt:
- Abbruch des alten Wirtschaftsgebäudes
- Neubau des Feuerwehrgerätehauses (FLnr. 146/2) auf Grundlage des notwendigen Raumprogramms, zuzüglich eines Versammlungsraumes mit Nebenräumen
- Ersatzneubau von Lagerflächen für den SV Hoheim
3.
Die
Realisierung der Maßnahme 2.a-c beläuft
sich auf 620.000 €, und gliedert sich
wie nachfolgend aufgestellt:
Kosten der Maßnahme 2.a.+b. =
600.000 € (Abriss und Neubau FW
Gerätehaus)
Kosten der Maßnahme 2.c. = 20.000 €
(Neubau Lagerflächen SV Hoheim)
Die unter der Haushaltsstelle 1300.9451
eingestellten Mittel, werden wie folgt angepasst:
·
im
Haushaltsjahr 2012 sind 20.000 € für Planungskosten der Lph 1-4 eingestellt
·im Haushaltsjahr 2013 sind 300.000 €
eingestellt, diese werden um 150.000 € auf 450.000 € erhöht
·im Haushaltsjahr 2014 sind 300.000 €
eingestellt, diese werden um 150.000 € auf 150.000 € reduziert
4.
Die
Leistungen der Objektplanung Lph. 1-4 HOAI (Grundlagenermittlung bis
Genehmigungsplanung) werden
durch das Sachgebiet Hochbau bearbeitet.
Die Ergebnisse der Entwurfs-, sowie die Genehmigungsplanung (Lph 3-4)
werden dem Stadtrat zur Zustimmung
vorgelegt.
Die Ingenieuraufträge für die Bearbeitung
der Lph. 5-9, werden im Rahmen
der Zustimmung zur Genehmigungsplanung,
auf Grundlage eines Vergabevorschlages,
durch den Stadtrat extern vergeben.