Betreff
Antrag der Bayernpartei vom 25.11.2021: Förderung von PV-Anlagen
Vorlage
2021/306
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf die beigefügten Anlagen 1 - Antrag der Bayernpartei vom 25.11.2021 mit Richtlinien sowie Anlage 2 – Empfehlung und Protokoll des Umweltbeirates wird verwiesen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich begrüßt die Stadtverwaltung die Errichtung und Förderung von PV-Anlagen.

 

Allerdings spricht sich die Verwaltung gegen eine Errichtung und Förderung von PV-Anlagen im Bereich der Altstadt und auf denkmalgeschützten Gebäuden aus. Grundlage dafür stellt der Beschluss des Stadtrates vom 16.07.2020 (siehe Anlage 3) sowie die Gestaltungssatzung der Stadt Kitzingen dar. Die Gestaltungssatzung dient dem Erhalt des Ortsbildes und der besonders schützenswerten historischen Altstadt. Siehe hierzu § 18 „Nutzung der Sonnenenergie“ der Gestaltungssatzung:

 

„Solarzellen und Photovoltaikanlagen sind im Geltungsbereich der Satzung nicht zulässig. Falls jedoch derartige Anlagen von öffentlichen Flächen aus nicht einsehbar sind und keine Beeinträchtigungen von Nachbargebäuden (u. a. Blendwirkung) vorliegen, ist auf Antrag eine Befreiung möglich.“

 

Wie im Antrag der Bayernpartei bereits erwähnt wurde, handelt es sich bei Zuschüssen im Rahmen eines kommunalen Förderprogramms um eine freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht grundsätzlich nicht. Die Stadt Kitzingen kann Zuschüsse nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewähren.

 

Unter Berücksichtigung dieser Punkte sowie vorbehaltlich einer weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Thematik befürwortet die Verwaltung die Erarbeitung eines entsprechenden Kommunalen Förderprogramms.

 

Jedoch bedarf die Erstellung einer solchen Richtlinie einer sorgfältigen Vorarbeit. Eine Vorlage noch vor den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 wird nicht möglich sein.

 

Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung erst mit Beschlussfassung der Richtlinie die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2023 bereitzustellen. Es ist nicht davon auszugehen, dass im Jahr 2022 eine Auszahlung getätigt werden muss, selbst wenn die Beschlussfassung der Richtlinie und der Eingang der ersten Anträge in 2022 erfolgen sollte.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Beschlussentwurf des Antragstellers wie folgt abzuändern:

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadt Kitzingen ist die Errichtung und Förderung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen für private Wohngebäude mit dem Ziel Energie zu sparen wichtig. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, in Anlehnung an die im Anhang befindliche Musterrichtlinie eine kommunale Förderrichtlinie zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

des Antragstellers:

 

1.    Die Stadt Kitzingen fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer

Energie­quellen für private Wohngebäude. Ziel des Förderprogrammes ist die Einsparung von Energie. Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Stadt Kitzingen vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Förderanträge.

 

2.    Für das Förderprogramm sind zukünftig jährlich Mittel in Höhe von 50.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

3.    Die Stadtverwaltung erstellt in Anlehnung an der im Anhang befindlichen Musterrichtlinie,

eine städtische Richtlinie sowie ein Antragsformular und legt diese noch vor den

Haushaltsberatungen den Stadtrat vor.