Betreff
Haushaltsüberschreitung;
HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Vorlage
2022/003
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Stellungnahme der Schulverwaltung:

 

Im September 2021 konnten die Kindertageseinrichtungen aufgrund einer Änderung der Richtlinie zum Leitungs- und Verwaltungsbonus neue Anträge stellen, was zur Folge hatte, dass noch mehr Mittel beantragt wurden, als dies am Anfang des Jahres der Fall war.

 

Die Mittelanforderung 2021 wurde aufgrund der vorgelegten Zahlen im Januar 2021 beantragt, daher waren die Mittel für die Erhöhung des Leitungs- und Verwaltungsbonus im September 2021 nicht mit eingerechnet.

 

Die Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die Kitas weiterleiten muss.

 

Die Einnahme dieser Mittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 abgewickelt, auf welcher dann demzufolge eine Mehreinnahme zu verzeichnen ist.

 

Um die am 22.12.2021 eingegangene Zuweisung noch in 2021 weiterleiten zu können, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 22.12.2021 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister Güntner erteilt.

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.

 

 

1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2021 eine Haushaltsüberschreitung bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

VwHh:

4641 7180

 

 

 

 

Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel

 

 

 

550.000,00 €

 

 

 

 

102.321,00 €

 

 

 

 

 

genehmigt wurde.

 

Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.