HSt. 4641.7180 - Tageseinrichtungen für Kinder - Verwaltung und Förderung;
Betriebskostenförderung - Weiterleitung Bundesmittel
Stellungnahme der Schulverwaltung:
Im
September 2021 konnten die Kindertageseinrichtungen aufgrund einer Änderung der
Richtlinie zum Leitungs- und Verwaltungsbonus neue Anträge stellen, was zur
Folge hatte, dass noch mehr Mittel beantragt wurden, als dies am Anfang des
Jahres der Fall war.
Die
Mittelanforderung 2021 wurde aufgrund der vorgelegten Zahlen im Januar 2021
beantragt, daher waren die Mittel für die Erhöhung des Leitungs- und
Verwaltungsbonus im September 2021 nicht mit eingerechnet.
Die
Mittel auf der Haushaltsstelle 4641.7180 sind durchlaufende Zuschüsse des
Staates, welche die Stadt Kitzingen vom Landratsamt Kitzingen erhält und an die
Kitas weiterleiten muss.
Die
Einnahme dieser Mittel wird über die Haushaltsstelle 4641.1712 abgewickelt, auf
welcher dann demzufolge eine Mehreinnahme zu verzeichnen ist.
Um die am 22.12.2021 eingegangene Zuweisung noch in 2021 weiterleiten zu können, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 22.12.2021 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister Güntner erteilt.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für das Rechnungsjahr 2021 eine Haushaltsüberschreitung bei
HSt. |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz |
Überschreitungs- betrag |
VwHh: 4641 7180 |
Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke an die übrigen Bereiche Betriebskostenförderung – Weiterleitung Bundesmittel |
550.000,00 € |
102.321,00 € |
genehmigt wurde.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 4641 1712 – Tageseinrichtungen für Kinder – Verwaltung und Förderung, Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Betriebskostenförderung – Bundesmittel.