hier: Einziehung der Stichstraße Fl.Nr. 5927/8 gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG
Der Sachverhalt war bereits Thema als Grundstücksangelegenheit (Grundstückstausch mit der Firma Guttroff) und führte zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 („Gewerbegebiet Goldberg“). Im Zuge des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan gab es keine Einwendungen.
Damit liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, damit die Straße eingezogen werden kann.
Die Absicht ist drei Monate öffentlich bekannt zu geben (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG), danach kann das eigentliche Einziehungsverfahren in die Wege geleitet werden.
Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Für die Stichstraße Fl.Nr. 5927/8 (von der Rudolf-Diesel-Straße bis zur Ostgrenze der Fl.Nr. 5990/9) ist das Einziehungsverfahren nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuleiten.
Straßenname: nördliche Stichstraße von der Rudolf-Diesel-Straße
Anfangspunkt: Rudolf-Diesel-Straße, Fl.Nr. 5927
Endpunkt: Ostgrenze der Fl.Nr. 5990/9
Länge: 0,060 km