Betreff
Breitbandausbau in Kitzingen;
Kooperation mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH und Information über den geplanten Glasfaserausbau der Telekom GmbH
Vorlage
2021/175/2
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)
Referenzvorlage

 

  1. Ausgangslage

 

Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH (DG) hat sich zur Aufgabe gemacht, den Breitband-Ausbau in Deutschland voranzutreiben durch den Ausbau mit Glasfaserleitungen. Diese neu gebauten Netze werden entweder selbst betrieben oder an Netzbetreiber vermietet.

Bei der Präsentation durch die Deutsche Glasfaser GmbH am 22.7.2021 im Stadtrat blieben noch einige Fragen offen, die sich jedoch durch die geänderte Gesetzeslage (siehe Punkt Nr. 3) inzwischen erübrigt haben.

 

  1. Ist-Zustand beim Breitbandnetz in Kitzingen

 

Derzeit bieten zwei Netzbetreiber in Kitzingen Ihre Dienste an: die Deutsche Telekom AG und Vodafone (ehemals Kabel Deutschland). Beide Netzbetreiber bauen zwar sukzessive ihr Kabelnetz aus, derzeit gibt es aber nur vereinzelt Anschlüsse von Glasfaserkabeln an Haushalte oder Gewerbebetriebe.

Durch die Förderprogramme des Freistaats, die in der Vergangenheit aufgelegt wurden, hat die Stadt Kitzingen den Glasfaser-Ausbau bis zu den Kabelverzweigerkästen der Telekom erreichen können (fibre-to-the-cabinet, FTTC). Mit dieser Technik stehen den überwiegenden Teilnehmern in Kitzingen mindestens ca. 100 Mbit/sek. Bandbreite zur Verfügung, abhängig vom Anbieter (Vodafone kann derzeit bereits Bandbreiten im Gigabit-Bereich anbieten).

Da Vodafone aber in den Gewerbegebieten fast keine Leitungen anzubieten hat, ergibt sich für die meisten Gewerbebetriebe eine Unterversorgung. Hier hatte die Verwaltung vor, mit Hilfe der Förderprogramme (Gigabit) des Freistaates Bayern und des Bundes einen Ausbau voranzutreiben.

Die Leitungsnetze der Telekom bestehen heute nur teilweise aus Glasfaser (bis zu den Kabelverzweigerkästen, ab dort führen dann die alten Kupferkabel in die Gebäude hinein). Bei Vodafone findet die Verkabelung überwiegend mit den alten Koaxialkabeln statt, auch hier wird schrittweise das vorhandene Netz auf Glasfaser umgestellt, allerdings findet b. a. w. kein Netzausbau statt (es werden also keine Verlängerungen der Kabelstränge vorgenommen).

 

  1. Neues Telekommunikationsgesetz

 

Am 1.12.2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten in Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/1972.

Danach darf eine „mindertiefe Verlegung von Telekommunikationsleitungen“ vorgenommen werden (also flacher als 60 cm, was mittlerweile zu den anerkannten Regeln der Technik gemäß Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gehört), wenn der Antragsteller „die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus entstehenden Kosten oder den etwaig höheren Erhaltungsaufwand übernimmt“.

Somit sind die bisherigen Bedenken der Stadt, bei einer mindertiefen Verlegung von Breitbandleitungen durch die Netzbetreiber technische oder finanzielle Nachteile bei späteren Arbeiten an den Gehsteigen (hier werden die Leitungen überwiegend gebaut) in Kauf nehmen zu müssen, weitestgehend ausgeräumt.

Die Stadt hat keine Möglichkeiten mehr, die Zustimmung zur minderen Verlegetiefe zu unterbinden, wenn die Bestimmungen des § 127, Absätze 7 und 8 TKG (neu) eingehalten sind. Ansonsten sind Kabel-Verlegungen nur noch anzeigepflichtig.

Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber einerseits honoriert, dass mit dem Glasfaserausbau ein volkswirtschaftlich hoch erwünschter Schritt der Netzbetreiber getan wird, da die Verlegekosten für Glasfaserkabel auf diese Weise geringgehalten werden können. Zum anderen profitieren die Gemeinden von den Maßnahmen, da keine öffentliche Ko-Finanzierung nötig ist und keine Verwaltungsarbeit durch ein kompliziertes Förderverfahren gebunden wird.

 

  1. Vorhaben der Deutschen Glasfaser

 

In der Stadtratssitzung am 22.7.2021 stellte die DG ihr Projekt vor. Zwischenzeitlich hat die DG erklärt, auf einen Kooperationsvertrag (Wegebenutzungsvertrag) mit der Stadt Kitzingen zu verzichten.

Der Bayerische Gemeindetag hat seinen Mitgliedern nahegelegt, die Zusammenarbeit mit der DG zu suchen, um das vorgenannte Ziel der flächendeckenden Ausstattung mit Glasfaserkabeln voranzutreiben. So wurde sowohl vor Kurzem zwischen dem Freistaat Bayern und der DG ein „Letter of Intent“ (LOI) unterzeichnet, der insbesondere bei der Qualität der Baumaßnahmen und der Baubegleitung Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Abwicklung der Baustellen vorsieht. Außerdem gibt es seit Januar dieses Jahres eine Vereinbarung (siehe Anlage 1) zwischen dem Bay. Gemeindetag und der DG, die dieser Qualitätsverbesserung Rechnung trägt.

Die weiteren Verfahrensschritte wie Nachfragebündelung (Vorab-Abfrage, welche Eigentümer den Anschluss ans Glasfasernetz wünschen) u. a. sind rein unternehmenseigene Entscheidungen und bedürfen nicht der Beteiligung der Stadt Kitzingen.

 

  1. Vorhaben der Deutschen Telekom GmbH

 

Zwischenzeitlich hat sich die Deutsche Telekom bei der Stadt gemeldet und angekündigt, in Kitzingen ebenfalls flächendeckend einen eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Glasfaserleitungen vornehmen zu wollen. Es geschieht ein FTTH-Ausbau, d. h., die Leitungen werden nicht nur in den Übergabepunkt im Gebäude verlegt, sondern bei Mehrfamilienhäusern bis in die jeweiligen Wohnungen.

Der Ausbau erfolgt eigenwirtschaftlich ohne Nachfragebündelung und Kooperationsvereinbarung und soll im Jahr 2024 erfolgen (mit Beginn der Planungen in 2023). Siehe hierzu auch die Präsentation in der Anlage (Anlage 2).

Nach Aussage der Vertreter der Telekom ist die Maßnahme durch die Konzernzentrale genehmigt und wird unabhängig vom Vorhaben der Deutschen Glasfaser vorgenommen.

 

  1. weiteres Vorgehen

 

Die Zukunft des Breitbands liegt in jedem Fall im Glasfasernetz, der Ausbau ist mindestens bis ins Haus hinein sinnvoll (fibre-to-the-building, FTTB), besser noch bis in jede einzelne Wohnung (fibre-to-the-home, FTTH). Ein Ausbau mit Glasfaser v. a. in den Gewerbegebieten ist eine zukunftssichere Investition, weil dann zumindest leitungstechnisch keine Beschränkungen in der Bandbreite entgegenstehen.

Daher wird die Verwaltung einem Glasfaser-Ausbau im Sinne der Vereinbarung (Anlage 1) sowohl durch die DG als auch durch die Deutsche Telekom (Anlage 3) zustimmen und dies mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters den Netzbetreibern mitteilen.

Sollten nach dem Ausbau durch die Netzbetreiber noch Versorgungslücken bestehen, wird die Stadt mit Hilfe entsprechender Förderprogramme weiterhin versuchen, den Ausbau FTTB bzw. FTTH voranzutreiben.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH, Borken, in den nächsten Jahren einen eigenwirtschaftlichen Netzausbau mit Glasfaserkabeln in Kitzingen vornehmen wird.

 

3.    Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Telekom GmbH einen eigenwirtschaftlichen Netzausbau mit Glasfaserkabeln in Kitzingen ab den Jahren 2023 und 2024 vornehmen wird.