Betreff
Dienstrecht; hier: Richtlinie bezüglich der leistungsorientierten Besoldung
Vorlage
2022/012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf Grundlage von § 18 Abs. 6 Satz 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wird bei der Stadt Kitzingen seit 2007 (hier: Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Systems zur Leistung von leistungsbezogenen Entgelten vom 30.07.2007) ein leistungsbezogenes Entgelt an die tarifbeschäftigten Mitarbeiter*innen ausgezahlt. Im Bereich des Dienstrechts besteht solch ein die Dienstherren verpflichtendes Rechtsinstitut nicht. Zwar beinhaltet zwecks einer leistungsorientierten Besoldung das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) ebenso die dementsprechenden Normen (hier: Art. 66 bis Art. 68 BayBesG), stellt deren Einführung bzw. Umsetzung aber in die Eigenverantwortung der jeweiligen Dienstherren (Kannvorschriften). Sollten sich Dienstherren für die Einführung eines solchen Rechtsinstituts entscheiden, ist die Umsetzung in örtlicher Zuständigkeit auf eine auf dem Gesetz basierende sowie objektiv nachvollziehbare Rechtsgrundlage zu stellen (hier: Richtlinie bezüglich einer leistungsorientierten Besoldung).

 

Mit der Möglichkeit, künftig überdurchschnittliche Leistungen entsprechend der genannten Richtlinie honorieren zu können, erhoffen sich die Personalverantwortlichen, die Attraktivität der Stadt Kitzingen in ihrer Eigenschaft als Dienstherr dahingehend zu steigern, um zum einen weiterhin für Berufseinsteiger interessant zu bleiben und zum anderen den sich auch in diesem Bereich immer deutlicher abzeichnenden Fachkräftemangel wirksam entgegenwirken zu können.

 

Gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBesG ist im Einführungsfall das für die leistungsorientierte Besoldung kalenderjährlich zur Verfügung stehende Budget insoweit zu deckeln, dass das Gesamtvolumen nicht mehr als 1,00 v.H. der jährlichen Grundgehaltssumme der im Vorjahr bei der Stadtverwaltung Kitzingen beschäftigten Beamtinnen und Beamten betragen darf (siehe auch Ziffer 10 Abs. 1 der Richtlinie). Auf dieser Grundlage würde sich das für die leistungsorientierte Besoldung bereitzustellende Budget im Jahr 2022 auf rd. 8.100 € belaufen. Um die hierfür im Haushalt 2022 benötigten Mittel bereitzustellen zu können, wurden dieselben im Zuge der Mittelanforderung der Kämmerei gemeldet.

 

Mit dem Personalrat wurde die genannte Richtlinie gemäß Art. 77a Bayerisches Personalvertretungsgesetz erörtert.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Mit Wirkung ab dem 01.03.2022 tritt bei der Großen Kreisstadt Kitzingen die Richtlinie bezüglich der leistungsorientierten Besoldung in Kraft.