Ausgangslage:
Die
Stadt Ochsenfurt hat in ihrer Sitzung am 03.12.2019 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan „Zeubelried III - Eichenweg“ gefasst. Der
Aufstellungsbeschluss wurde durch ortsüblichen Aushang am 29.01.2020 öffentlich
bekannt gemacht.
Der
Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ochsenfurt hat in seiner Sitzung am
14.09.2021 den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in
der Fassung vom 14.09.2021 gebilligt und die förmliche Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, welche im Zeitraum vom
18.10.2021 bis 19.11.2021 stattgefunden hat.
Da
der Entwurf in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.01.2022 erneut
geändert wurde, erfolgt eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. Diese wurde vom Bau-
und Umweltausschuss am 13.01.2022 beschlossen.
Nach
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans wurden folgende
Änderungen vorgenommen:
·
Änderung der
baulichen Nutzung von Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO in dörfliches Wohngebiet
gemäß § 5a BauNVO. In diesem Zusammenhang wurden auch die Untersuchungen zu
Geruchsimmissionen sowie Lärmimmissionen überarbeitet und fortgeschrieben sowie
die nicht zulässigen baulichen Nutzungen im Geltungsbereich angepasst.
·
Reduzierung der
Mindestgröße der Grundstücke von 500 m² auf 400 m²
·
Anpassung der
zulässigen Höhe der baulichen Anlagen.
·
Um auch
städtebaulich verträgliche Mehrfamilienhäuser zu ermöglichen, wurden neben
Einzel- und Doppelhäusern nunmehr auch Hausgruppen mit bis zu 4 Häusern zugelassen.
Die maximal zulässige Anzahl der Wohneinheiten wurde auf 4 beschränkt. Es sind
maximal 2 Vollgeschosse zulässig.
Die
Planungsgrundlage ist die 24. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Ochsenfurt.
Diese stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zeubelried III -
Eichenweg“ als Dorfgebiet (MD) dar. Ursprünglich sollte der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB einhergehend mit der Änderung der Art
der baulichen Nutzung in ein dörfliches Wohngebiet (MDW) erfolgen.
In
der Sitzung am 14.09.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ochsenfurt
unter Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 Abs
2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, die zukünftige bauliche Nutzung im
Geltungsbereich vom geplanten allgemeinen Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO in
ein Dorfgebiet (MD) nach § 5 BauNVO zu ändern.
Aufgrund
der Änderung der Art der baulichen Nutzung von einem Dorfgebiet (MD) nach § 5
BauNVO in ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) nach § 5a BauNVO ist eine erneute
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB notwendig.
Ziele:
Die
Ausweisung des Dorfgebiets (MDW) „Zeubelried III - Eichenweg“ soll zum einen
der Stärkung der Wohnfunktion dienen und durch neue Mitbürger bzw. die Bindung
von Zeubelrieder Bürgern, die nach der Möglichkeit für einen Wohnhausbau
suchen, die Infrastruktur des Ortes, die Wohnbedürfnisse von Familien mit
Kindern und damit die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung
insbesondere in Bezug auf eine zu erwartende Stärkung des aktiven Dorf- und
Vereinslebens sichern.
Zum
anderen soll die Ausweisung auch die landwirtschaftliche Ausprägung des
Ortsteils unterstützen und daher die Möglichkeit zur Ansiedlung von kleineren
land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Gewerbetreibenden bieten.
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes dient als rechtliche Grundlage für die
geordnete Bebauung des Geltungsbereichs.
Lage
und Geltungsbereich:
Der
Bebauungsplan "Zeubelried III - Eichenweg“ umfasst eine Fläche von ca.
0,58 ha und wird nach § 5a BauNVO 1990 als Dörfliches Wohngebiet (MDW)
festgesetzt.
Der
Geltungsbereich setzt sich aus den Flurstücken 1712, 83 (Teilfläche Straße),
1710 und 1709 der Gemarkung Zeubelried zusammen.
Das
Plangebiet schließt im Westen und Süden an die bestehende Bebauung der Ortslage
Zeubelried an. Im Norden und Osten grenzt es an landwirtschaftlich genutzte
Flächen an. Das Gelände wird derzeit landwirtschaftlich genutzt (siehe hierzu
Anlage 1 – Bebauungsplan Zeubelried III – Eichenweg).
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs erfolgt in der Zeit vom 07.02.2022
bis 11.03.2022.
Die
Stadt Kitzingen wurde mit Schreiben vom 31.01.2022 aufgefordert, Bedenken oder
Anregungen bis zum 11.03.2022 abzugeben. Es erfolgte eine Fristverlängerung bis
zum 18.03.2022.
Innerhalb
des Hauses wurden folgende Fachstellen um Stellungnahme gebeten:
SG 23 – Liegenschaftsverwaltung
SG 60 – Bauverwaltung
SG 61 – Stadtplanung
SG 63 – Tiefbauverwaltung
Ergebnis hierzu:
Seitens der beteiligten Fachstellen sind keine Bedenken oder
Anregungen zum Billigungs-und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans genannt
worden.
Fazit:
Seitens der Stadt Kitzingen bestehen keine Bedenken oder
Anregungen zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans.
Belange der Stadt Kitzingen werden nicht berührt oder negativ
beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitteilen.
1. Vom Sachvortrag wird
Kenntnis genommen.
2. Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen
nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.